Was ist Kreditbetrug?
Kreditbetrug bezeichnet eine Vielzahl von Straftaten, bei denen jemand über einen Kredit oder ein Kreditangebot getäuscht wird – entweder mit dem Ziel, Geld im Voraus zu erschleichen (Vorkasse-Betrug), die Identität des Opfers für einen echten Kreditabschluss zu missbrauchen (Identitätsdiebstahl) oder schlicht unerlaubt Bankgeschäfte zu betreiben.
Kreditbetrug ist nach §§ 264a und 265b StGB strafbar – der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Das hindert Betrüger leider nicht. Allein die BaFin hat im Zeitraum von Januar 2024 bis Mai 2026 mehrere Dutzend konkrete Anbieter öffentlich gewarnt. Und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zählte im ersten Halbjahr 2025 einen Anstieg von 26 Prozent bei Beschwerden zu online vertriebenen Verbraucherkrediten.
Kreditbetrug (dieser Ratgeber) betrifft Darlehen und Kreditvermittlung: Jemand täuscht über ein Kreditangebot, fordert Vorkasse oder schließt im Namen des Opfers einen echten Kreditvertrag ab. Kreditkartenbetrug hingegen betrifft den Missbrauch bestehender Kartendaten (Phishing, Skimming). Beide Themen dokumentieren wir getrennt.
Die häufigsten Maschen – im Detail
1. Der Vorkasse-Betrug
Das ist die mit Abstand verbreitetste Form. Angebliche Kreditvermittler – meist über Social Media, WhatsApp oder dubioser Website erreichbar – versprechen schnelle Kredite auch bei schlechter Bonität oder ohne Schufa-Prüfung. Kurz vor der angeblichen Auszahlung folgt die Forderung: 200, 300, manchmal auch mehr als 1.000 Euro als Kaution, Bearbeitungsgebühr, Notargebühr oder Versicherungsprämie.
Was passiert danach? Das Geld ist weg. Der Kredit kommt nie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat das 2020 dokumentiert und betont seither: Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem nach einer solchen Vorauszahlung tatsächlich ein Kredit ausgezahlt wurde.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnte vor einer systematischen Betrugsmasche durch Kreditvermittler und „Finanzsanierer". Vor der angeblichen Kreditauszahlung werden 200 bis 300 Euro als Kaution, Vermittlungsgebühr oder Bearbeitungsgebühr verlangt – oft auf ausländische Konten. Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem nach einer Vorauszahlung tatsächlich ein Kredit ausgezahlt wurde.
→ Originalquelle auf vzbv.deDas ist gesetzlich eindeutig: Kreditvermittler dürfen nach § 655c BGB keine Provision verlangen, bevor der Darlehensvertrag wirksam abgeschlossen wurde. Wer im Voraus Geld verlangt, handelt entweder illegal oder ist ein Betrüger. Beide Varianten kosten Sie Geld.
2. Fake-Kreditplattformen ohne BaFin-Erlaubnis
Eine wachsende Gruppe sind Websites, die professionell aussehen, aber keinerlei Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben, Bankgeschäfte zu betreiben. Wer in Deutschland Kredite vergeben oder Bankdienstleistungen anbieten will, braucht nach § 32 Abs. 1 KWG eine entsprechende Erlaubnis. Die BaFin führt eine öffentliche Datenbank aller zugelassenen Unternehmen.
Fake-Plattformen tarnen sich auf verschiedene Weisen: mit erfundenen Firmennamen, die nach echten Banken klingen, mit fiktiven deutschen Adressen, oder – besonders dreist – indem sie fälschlich behaupten, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Die BaFin warnt vor solchen Fällen explizit.
Die Betreiber von aurexk-pital.com behaupteten laut BaFin, von der Bundesanstalt beaufsichtigt zu werden. Das war schlicht falsch. Die BaFin warnte ausdrücklich vor dieser Angabe. Anbieter, die eine BaFin-Regulierung erfinden, versuchen damit gezielt, das Vertrauen von Verbrauchern zu erschleichen, die wissen, dass echte Banken beaufsichtigt werden.
→ Originalwarnung auf bafin.deDie im Impressum angegebene Adresse „Albrechtstrasse 48, 85017 Ingolstadt" existiert laut BaFin nicht. Ein komplett erfundener Unternehmenssitz ist das vielleicht verlässlichste Warnsignal überhaupt – und bei einem lizenzierten Finanzdienstleister vollkommen undenkbar.
→ Originalwarnung auf bafin.de3. POSTIDENT-Missbrauch
Das POSTIDENT-Verfahren ist eigentlich eine sichere und bewährte Methode zur Identitätsfeststellung. Betrüger haben es aber als Werkzeug entdeckt: Sie bringen Verbraucher dazu, ein POSTIDENT-Verfahren durchzuführen – angeblich für eine Lieferung, eine Sicherheitsüberprüfung oder einen Kleinanzeigenverkauf. Was der Verbraucher nicht ahnt: Der beigelegte Coupon legitimiert in Wirklichkeit einen Kreditvertrag bei einer Bank.
Die Verbraucherzentrale warnt detailliert vor manipulierten Coupons und gefälschten Bankschreiben. Typische Einstiegsszenarios: Ein angeblicher Käufer auf eBay Kleinanzeigen besteht darauf, die Zahlung über ein „POSTIDENT-gesichertes Zahlungsverfahren" abzuwickeln. Oder ein Brief einer angeblichen Bank fordert dazu auf, durch ein POSTIDENT-Verfahren das „Kundenkonto zu reaktivieren".
Die Verbraucherzentrale dokumentiert Fälle, in denen gefälschte POSTIDENT-Anfragen dazu genutzt werden, Kreditverträge zu legitimieren. Die Opfer merken es erst, wenn Kontoauszüge oder Mahnschreiben einer Bank eintreffen, bei der sie nie einen Kredit beantragt haben.
→ Originalquelle auf verbraucherzentrale.de4. Video-Ident-Missbrauch durch Trading-Plattformen
Mitarbeiter betrügerischer Online-Handelsplattformen überreden Verbraucher, ein Video-Ident-Verfahren durchzuführen – angeblich für die Handelsplattform selbst. Auf Basis der dabei übermittelten Identitätsdaten beantragen die Betrüger anschließend heimlich einen Kredit bei einer echten, lizenzierten Bank im Namen des Opfers.
Der Kredit wird ausgezahlt – aber nicht an das Opfer, sondern auf ein Konto der Betrüger. Das Opfer steht mit einer Kreditschuld da, die es nie aufgenommen hat. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass bei zunehmend digitalen Identifizierungsverfahren dieses Risiko wächst.
Die Verbraucherzentrale beschreibt Fälle, in denen Betroffene ein Video-Ident für eine Handelsplattform durchgeführt haben und danach eine Kreditschuld bei einer Bank vorfanden, bei der sie nie Kunde waren. Die betroffenen Banken verweisen in solchen Fällen auf die abgeschlossene Identifizierung – was die Rückabwicklung schwierig macht.
→ Originalquelle auf verbraucherzentrale.de5. „Kredit ohne Schufa" – die Finanzsanierungsfalle
Wer online nach „Kredit ohne Schufa" sucht, stößt unweigerlich auf Angebote, die auf den ersten Blick verlockend aussehen. Was dahintersteckt, ist häufig eine Finanzsanierungsmasche: Anstatt einen Kredit zu vermitteln, bietet der Anbieter teure „Finanzsanierungs"-Leistungen an – per Nachnahme, also ohne vorherige Zustimmung des Verbrauchers zu diesem Vertrag.
Die Kosten liegen oft im vierstelligen Bereich. Geholfen wird in der Regel nicht. Die Verbraucherzentrale hat diese Masche detailliert dokumentiert und weist darauf hin, dass Gerichte den unaufgeforderten Versand solcher Leistungsangebote per Nachnahme als unzulässig eingestuft haben.
Die Verbraucherzentrale beschreibt systematisch eingesetzte Maschen, bei denen Verbraucher, die nach einem Kredit suchen, stattdessen Verträge für Finanzsanierungsleistungen erhalten – per Nachnahme und ohne klare Zustimmung. Die Kosten entstehen sofort, der versprochene Kredit nie.
→ Originalquelle auf verbraucherzentrale.deWoran erkennt man einen seriösen Kreditanbieter?
Das Wichtigste zuerst: Jeder seriöse Kreditgeber oder Kreditvermittler in Deutschland ist in der öffentlichen Datenbank der BaFin zu finden. Der Abruf ist kostenlos. Wer dort keinen Eintrag findet, sollte das Angebot sofort ablehnen.
Checkliste: Seriös oder Risiko?
Was tun, wenn man Opfer von Kreditbetrug geworden ist?
Zunächst: Keine Panik, aber auch keine Verzögerung. Je schneller Sie handeln, desto besser stehen die Chancen – insbesondere bei Überweisungen.
- Zahlung stoppen oder rückrückrufen: Wenn die Zahlung noch nicht ausgeführt wurde, brechen Sie sie ab. War sie eine Überweisung und wurde gerade erst ausgeführt, rufen Sie sofort Ihre Bank an und beantragen Sie einen Zahlungsrückruf. Das klappt nicht immer, aber es ist einen Versuch wert.
- Anzeige erstatten: Gehen Sie zur Polizei oder nutzen Sie die Online-Wache Ihres Bundeslandes. Auch wenn Sie wenig Hoffnung auf Rückerstattung haben, jede Anzeige hilft den Behörden, die Täter zu verfolgen und Muster zu erkennen.
- BaFin informieren: Die BaFin nimmt Hinweise über unerlaubt tätige Anbieter entgegen. Das ist keine Anzeige, aber die Information hilft, die Unternehmensdatenbank und Warnmeldungen aktuell zu halten.
- Verbraucherzentrale kontaktieren: Die regionalen Verbraucherzentralen beraten zu möglichen Rückforderungsansprüchen und können helfen, Schreiben zu formulieren.
- Bei Identitätsdiebstahl – sofort handeln: Wenn ein Kredit in Ihrem Namen abgeschlossen wurde, den Sie nicht beantragt haben, informieren Sie sofort die betreffende Bank und widersprechen Sie dem Vertrag schriftlich. Erstatten Sie Anzeige wegen Identitätsdiebstahls. Fordern Sie außerdem eine Schufa-Selbstauskunft an, um zu sehen, ob weitere unbekannte Einträge vorhanden sind.
Geldtransfers auf ausländische Konten oder Wallets sind nach Ausführung in der Regel nicht mehr rückrufbar. Das gilt insbesondere für Kryptowährungs-Transfers. Überweisen Sie niemals Geld an Kreditanbieter, die Sie nicht selbst über offizielle Kanäle gefunden und geprüft haben.
Mehr dokumentierte Fälle
Die hier genannten Fälle sind eine Auswahl. Unsere vollständige, filterbare Warnliste mit über 20 BaFin-dokumentierten Fällen aus den Jahren 2024 bis 2026 finden Sie unter:
→ FLORIN+ Kreditbetrug-Warnliste 2025/2026
Die vollständige BaFin-Warnliste aller aktuell geprüften Unternehmen finden Sie unter bafin.de – Finanzbetrug erkennen.