SCHUFA-Selbstauskunft-Rechner 2026 — wann ist die nächste kostenlos?
Nach Art. 15 DSGVO + § 34 BDSG hast du Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr. SCHUFA muss innerhalb von 4 Wochen antworten (DSGVO Art. 12 Abs. 3). Hier ist das früheste Datum für deine nächste Auskunft — plus Express-Pfade und Sonderfälle.
So funktioniert der Rechner
Zwei Eingaben und du weißt, wann du anfordern kannst.
Letztes Datum eingeben
Wann hast du zuletzt eine kostenlose Auskunft beantragt? Wenn noch nie: lass das Feld leer — du kannst jederzeit beantragen.
Sonderfall prüfen
Bei Verdacht auf fehlerhafte Daten oder unerlaubten Negativ-Eintrag: jederzeit kostenlos — auch wenn die 12-Monats-Sperre noch greift.
Termin + Frist ablesen
Frühester Antragszeitpunkt + Antwort-Frist (4 Wochen) + Express-Optionen, falls du nicht warten kannst.
Deine Daten
Alle Berechnungen lokal im Browser — nichts wird gespeichert.
Wann lohnt sich der Check?
Vier Anlässe, in denen die Selbstauskunft besonders wichtig ist.
Vor Kreditantrag oder Wohnungsbewerbung
Vermieter + Banken sehen die SCHUFA. Du solltest sie vorher selbst kennen — und nicht erst nach Ablehnung erfahren, dass dort ein veralteter Eintrag steht.
Jährlicher Routine-Check
Verbraucherzentrale empfiehlt: einmal pro Jahr kostenlos anfordern. Prüf auf veraltete oder fremde Einträge — und unautorisierte Konditions-Anfragen.
Bei abgelehntem Antrag
Sofort kostenlose Auskunft möglich — auch wenn die 12-Monats-Frist nicht abgelaufen ist. Prüf, ob die Ablehnung auf falschen Daten basiert.
Nach Inkasso-Mahnung
Inkasso-Forderungen werden oft vorzeitig SCHUFA-gemeldet. Bei Streit-Forderung: jederzeit kostenlose Auskunft + sofort Widerspruch beim Eintrag.
Sonderfall: Verdacht auf fehlerhafte Daten → jederzeit kostenlos (BGH VI ZR 1170/22).
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Regeln aus DSGVO, BDSG, EuGH-Urteilen und SCHUFA-AGB. Stand: Juni 2026.
- Art. 15 DSGVO — Auskunftsrecht der betroffenen Person. Recht auf eine kostenlose Datenkopie. Bei wiederholten Anfragen darf der Verantwortliche "ein angemessenes Entgelt" verlangen — SCHUFA legt dies auf 1x/Jahr aus.
- § 34 BDSG — Auskunft an die betroffene Person. Nationaler Ergänzungs-Paragraph zur DSGVO. Bestätigt das 1x-pro-Jahr-Recht ausdrücklich.
- Art. 12 Abs. 3 DSGVO — Antwort-Frist. Maximal 1 Monat ab Antragsstellung. Verlängerung um max. 2 Monate möglich, muss aber schriftlich begründet werden.
- BGH VI ZR 1170/22 (07.12.2023). Bei berechtigtem Verdacht auf fehlerhafte Daten ist Auskunft jederzeit kostenlos zu erteilen — nicht nur einmal pro Jahr.
- EuGH C-634/21 (07.12.2023). SCHUFA-Score-Bildung selbst ist eine automatisierte Entscheidung im Sinne von DSGVO Art. 22 — Bürger hat Recht auf Erklärung der Logik.
- SCHUFA "meineSCHUFA"-Produkte 2026. Kompakt 29,95 €/Jahr (Online-Sofort-Zugriff). Premium 39,95 €/Jahr (inkl. Monitoring + Identitätsschutz). Für alle, die nicht 4 Wochen warten wollen.
Häufige Fragen
Was du zur SCHUFA-Selbstauskunft 2026 wissen solltest.