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SCHUFA-Selbstauskunft 2026 — wie oft & wie bekommst du sie kostenlos?

Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos – und du kannst sie in angemessenen Abständen mehrmals im Jahr anfordern, nicht nur einmal. Die SCHUFA muss innerhalb eines Monats antworten.

Definition · Stand 2026

Die SCHUFA-Selbstauskunft (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO) zeigt alle über dich gespeicherten Daten. Sie ist kostenlos und unterliegt keiner festen Jahresgrenze – die DSGVO erlaubt sie „in angemessenen Abständen" (sinnvoll etwa quartalsweise). Die Auskunftei muss innerhalb von einem Monat antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Nur exzessive oder offensichtlich grundlose Wiederholungen darf sie berechnen (Art. 12 Abs. 5 DSGVO).

Quelle: Art. 15 DSGVO · § 34 BDSG · Art. 12 Abs. 3 DSGVO · BGH VI ZR 1170/22 · Stand 2026

Das Wesentliche

SCHUFA-Selbstauskunft in 5 Punkten.

4,9 / 5· 157 Bewertungen

So funktioniert der Rechner

01
Letztes Datum eingeben

Wann hast du zuletzt eine kostenlose Auskunft beantragt? Wenn noch nie: Feld leer lassen — du kannst jederzeit beantragen.

02
Sonderfall prüfen

Bei Verdacht auf fehlerhafte Daten oder unerlaubten Negativ-Eintrag: jederzeit kostenlos — auch wenn die 12-Monats-Sperre noch greift.

03
Termin + Frist ablesen

Frühester Antragszeitpunkt + Antwort-Frist (4 Wochen) + Express-Optionen, falls du nicht warten kannst.

Deine Daten
Verdacht auf fehlerhafte Daten oder unerlaubten Negativ-Eintrag?

Wann lohnt sich der Check?

Vier Anlässe, in denen die Selbstauskunft besonders wichtig ist.

Vor Kredit oder Wohnung

Vermieter + Banken sehen die SCHUFA. Du solltest sie vorher selbst kennen — und nicht erst nach Ablehnung von einem veralteten Eintrag erfahren.

Jährlicher Routine-Check

Verbraucherzentrale empfiehlt: mindestens einmal im Jahr prüfen (kostenlos – häufiger ist erlaubt). Prüf auf veraltete oder fremde Einträge und unautorisierte Konditions-Anfragen.

Bei abgelehntem Antrag

Sofort kostenlose Auskunft möglich — auch wenn die 12-Monats-Frist nicht abgelaufen ist. Prüf, ob die Ablehnung auf falschen Daten basiert.

Nach Inkasso-Mahnung

Inkasso-Forderungen werden oft vorzeitig SCHUFA-gemeldet. Bei Streit-Forderung: jederzeit kostenlose Auskunft + sofort Widerspruch beim Eintrag.

Wie wir rechnen

Standard-Frist: 12 Monate ab letzter kostenloser Auskunft. SCHUFA muss innerhalb 4 Wochen antworten (DSGVO Art. 12 Abs. 3). Verlängerung um 2 Monate möglich, aber nur mit schriftlicher Begründung.

Sonderfall: Verdacht auf fehlerhafte Daten → jederzeit kostenlos (BGH VI ZR 1170/22). Frühester Termin = Antrags-Datum, Antwort-Frist = +28 Tage.

Quellen: Art. 15 DSGVO · § 34 BDSG · Art. 12 Abs. 3 DSGVO · BGH VI ZR 1170/22 (07.12.2023) · EuGH C-634/21 (07.12.2023) · meineSCHUFA-Produkte 2026

Häufige Fragen

Wie oft ist die SCHUFA-Auskunft kostenlos?
Nach Art. 15 DSGVO + § 34 BDSG: kostenlos ohne feste Jahresgrenze. Bestätigt durch BGH VI ZR 1170/22. Ausnahme: Bei berechtigtem Verdacht auf fehlerhafte Daten oder unerlaubten Negativ-Eintrag — jederzeit kostenlos möglich.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Frist nach DSGVO Art. 12 Abs. 3: 1 Monat ab Antragsstellung. Verlängerung um max. 2 Monate möglich bei komplexen Anfragen — muss der Bürger schriftlich erfahren. SCHUFA bearbeitet typisch in 14–28 Werktagen.
Was kostet eine Express-Auskunft?
meineSCHUFA kompakt: 29,95 €/Jahr — sofortiger Online-Zugriff. meineSCHUFA premium: 39,95 €/Jahr inkl. Monitoring + Identitätsschutz. Für alle, die die kostenlose nicht abwarten können (Kreditantrag, Wohnungsbewerbung).
Wo beantrage ich die kostenlose Auskunft?
Bei der SCHUFA selbst — entweder per Brief oder über das offizielle „meineSchufa.de"-Formular. Wichtig: Bei der Online-Variante schlägt SCHUFA gern den kostenpflichtigen Tarif vor. Achte explizit auf den Punkt „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO" — das ist die kostenlose Variante.
Was steht in der Auskunft?
Alle gespeicherten Daten: Personalien, Anschriften-Historie, alle Kreditkarten, Girokonten, Ratenkredite, Konditions-Anfragen der letzten 12 Monate, Negativ-Einträge, Basisscore. Plus: Welche Firmen in den letzten 12 Monaten Auskunft über dich angefragt haben.
Was wenn die Auskunft Fehler enthält?
Schriftlich widersprechen, Beweise mitschicken. SCHUFA muss innerhalb 4 Wochen prüfen + korrigieren (Art. 16 DSGVO). Bei Streit: Verbraucherzentrale + ggf. Datenschutz-Beauftragte des Landes einschalten. Klage am Amtsgericht möglich (kein Anwaltszwang bis 5.000 €).

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