SCHUFA-Selbstauskunft 2026 — wie oft & wie bekommst du sie kostenlos?
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos – und du kannst sie in angemessenen Abständen mehrmals im Jahr anfordern, nicht nur einmal. Die SCHUFA muss innerhalb eines Monats antworten.
Die SCHUFA-Selbstauskunft (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO) zeigt alle über dich gespeicherten Daten. Sie ist kostenlos und unterliegt keiner festen Jahresgrenze – die DSGVO erlaubt sie „in angemessenen Abständen" (sinnvoll etwa quartalsweise). Die Auskunftei muss innerhalb von einem Monat antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Nur exzessive oder offensichtlich grundlose Wiederholungen darf sie berechnen (Art. 12 Abs. 5 DSGVO).
Das Wesentliche
SCHUFA-Selbstauskunft in 5 Punkten.
- kostenlos, keine Jahresgrenze: Datenkopie nach Art. 15 DSGVO + § 34 BDSG — bestätigt durch BGH VI ZR 1170/22.
- Antwort-Frist 4 Wochen: 1 Monat ab Antrag (Art. 12 Abs. 3 DSGVO), Verlängerung um max. 2 Monate nur mit schriftlicher Begründung.
- Sonderfall jederzeit kostenlos: bei Verdacht auf fehlerhafte Daten oder unerlaubten Negativ-Eintrag — auch innerhalb der 12-Monats-Sperre.
- Express-Alternative: meineSCHUFA kompakt 29,95 €/Jahr (Sofort-Zugriff), premium 39,95 €/Jahr inkl. Monitoring.
- Auf „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO" achten: online schlägt SCHUFA gern den kostenpflichtigen Tarif vor.
So funktioniert der Rechner
Wann hast du zuletzt eine kostenlose Auskunft beantragt? Wenn noch nie: Feld leer lassen — du kannst jederzeit beantragen.
Bei Verdacht auf fehlerhafte Daten oder unerlaubten Negativ-Eintrag: jederzeit kostenlos — auch wenn die 12-Monats-Sperre noch greift.
Frühester Antragszeitpunkt + Antwort-Frist (4 Wochen) + Express-Optionen, falls du nicht warten kannst.
Wann lohnt sich der Check?
Vier Anlässe, in denen die Selbstauskunft besonders wichtig ist.
Vermieter + Banken sehen die SCHUFA. Du solltest sie vorher selbst kennen — und nicht erst nach Ablehnung von einem veralteten Eintrag erfahren.
Verbraucherzentrale empfiehlt: mindestens einmal im Jahr prüfen (kostenlos – häufiger ist erlaubt). Prüf auf veraltete oder fremde Einträge und unautorisierte Konditions-Anfragen.
Sofort kostenlose Auskunft möglich — auch wenn die 12-Monats-Frist nicht abgelaufen ist. Prüf, ob die Ablehnung auf falschen Daten basiert.
Inkasso-Forderungen werden oft vorzeitig SCHUFA-gemeldet. Bei Streit-Forderung: jederzeit kostenlose Auskunft + sofort Widerspruch beim Eintrag.
Wie wir rechnen
Standard-Frist: 12 Monate ab letzter kostenloser Auskunft. SCHUFA muss innerhalb 4 Wochen antworten (DSGVO Art. 12 Abs. 3). Verlängerung um 2 Monate möglich, aber nur mit schriftlicher Begründung.
Sonderfall: Verdacht auf fehlerhafte Daten → jederzeit kostenlos (BGH VI ZR 1170/22). Frühester Termin = Antrags-Datum, Antwort-Frist = +28 Tage.