Ist dein Steuerbescheid korrekt?
Rund jeder fünfte Steuerbescheid ist fehlerhaft. Vergleiche die festgesetzte Einkommensteuer mit dem, was der Tarif 2026 (§ 32a EStG) für dein Einkommen ergibt — und sieh, ob sich ein Einspruch lohnt.
Die Einkommensteuer ergibt sich aus dem zu versteuernden Einkommen (zvE) nach dem Grundtarif § 32a EStG — bei Zusammenveranlagung nach dem Splittingtarif (zvE halbieren, Steuer verdoppeln). Weicht die im Bescheid festgesetzte Steuer deutlich ab, kann das korrekt sein (Progressionsvorbehalt, Soli, Kirchensteuer) — oder ein Fehler. Ein Einspruch ist einen Monat lang möglich.
Dein Steuerbescheid-Check
Wie wir rechnen
Wir berechnen die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026 aus deinem zvE (bei Zusammenveranlagung: zvE ÷ 2, Steuer × 2 — Splittingtarif). Diese „erwartete" Steuer vergleichen wir mit der festgesetzten. Liegt die Abweichung über rund 1 % (mind. 50 €), markieren wir sie als prüfenswert.
Nicht berücksichtigt: Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Progressionsvorbehalt (z. B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld), anzurechnende Steuern und Sonderfälle. Diese können echte, korrekte Abweichungen erklären.
Häufige Fragen
Wie prüfe ich meinen Steuerbescheid?
Festgesetzte Einkommensteuer mit dem Grundtarif § 32a EStG (bzw. Splittingtarif) für dein zvE vergleichen. Deutliche Abweichung = genauer hinsehen.
Wie lange habe ich für einen Einspruch?
Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (Frist beginnt i. d. R. 3 Tage nach Bescheiddatum).
Warum weicht meine Steuer vom Grundtarif ab?
Oft korrekt — z. B. Progressionsvorbehalt, Soli, Kirchensteuer oder anzurechnende Steuern. Der Check ist eine Plausibilitäts-Orientierung.