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Ist dein Steuerbescheid korrekt?

Rund jeder fünfte Steuerbescheid ist fehlerhaft. Vergleiche die festgesetzte Einkommensteuer mit dem, was der Tarif 2026 (§ 32a EStG) für dein Einkommen ergibt — und sieh, ob sich ein Einspruch lohnt.

Definition · Stand 2026

Die Einkommensteuer ergibt sich aus dem zu versteuernden Einkommen (zvE) nach dem Grundtarif § 32a EStG — bei Zusammenveranlagung nach dem Splittingtarif (zvE halbieren, Steuer verdoppeln). Weicht die im Bescheid festgesetzte Steuer deutlich ab, kann das korrekt sein (Progressionsvorbehalt, Soli, Kirchensteuer) — oder ein Fehler. Ein Einspruch ist einen Monat lang möglich.

Quelle: § 32a EStG (Tarif 2026), § 355 AO (Einspruchsfrist) · Stand: 2026

Dein Steuerbescheid-Check

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Wie wir rechnen

Wir berechnen die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026 aus deinem zvE (bei Zusammenveranlagung: zvE ÷ 2, Steuer × 2 — Splittingtarif). Diese „erwartete" Steuer vergleichen wir mit der festgesetzten. Liegt die Abweichung über rund 1 % (mind. 50 €), markieren wir sie als prüfenswert.

Nicht berücksichtigt: Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Progressionsvorbehalt (z. B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld), anzurechnende Steuern und Sonderfälle. Diese können echte, korrekte Abweichungen erklären.

Quellen: § 32a EStG (Tarif 2026); § 355 AO. Stand: 2026.

Häufige Fragen

Wie prüfe ich meinen Steuerbescheid?

Festgesetzte Einkommensteuer mit dem Grundtarif § 32a EStG (bzw. Splittingtarif) für dein zvE vergleichen. Deutliche Abweichung = genauer hinsehen.

Wie lange habe ich für einen Einspruch?

Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (Frist beginnt i. d. R. 3 Tage nach Bescheiddatum).

Warum weicht meine Steuer vom Grundtarif ab?

Oft korrekt — z. B. Progressionsvorbehalt, Soli, Kirchensteuer oder anzurechnende Steuern. Der Check ist eine Plausibilitäts-Orientierung.

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