Altersvorsorgedepot 2027: Der Riester-Nachfolger mit ETF-Förderung
Die private Altersvorsorge wurde grundlegend reformiert: Ab 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot (AVD) die Riester-Rente ab – mit staatlicher Grundzulage bis 540 €, ETFs ohne Garantiezwang und mehr Flexibilität in der Auszahlung.
Inhalt
Das Wesentliche in 30 Sekunden
Schnellübersicht für eilige Leser
- Das Altersvorsorgedepot (AVD) ersetzt die Riester-Rente – die neuen Produkte gibt es ab 1. Januar 2027.
- Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 € Eigenbeitrag – max. 540 € pro Jahr.
- 300 € Kinderzulage je Kind (volle Zulage schon ab 25 €/Monat) und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige.
- Anlage in ETFs ohne Garantiezwang möglich – Erträge wachsen in der Ansparphase steuerfrei.
- Auch Selbstständige sind förderberechtigt; ein Standardprodukt mit max. 1,0 % Kosten kommt.
Was ist das Altersvorsorgedepot? #
Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist der Kern der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Es löst die vielkritisierte Riester-Rente ab und öffnet die staatliche Förderung erstmals für ein kapitalgedecktes Depot ohne Garantiezwang. Damit können Sparerinnen und Sparer von den Renditechancen breit gestreuter Aktien-ETFs profitieren – etwas, das das alte Riester-System mit seiner 100-%-Kapitalgarantie faktisch verhindert hat.
Zeitplan: Wann kommt das AVD? #
Das Bundeskabinett hat die Reform am 17. Dezember 2025 verabschiedet. Der Bundestag beschloss sie – mit einigen Änderungen – am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Die Reform trat Ende Mai 2026 in Kraft. Die neuen Produkte sind ab dem 1. Januar 2027 erhältlich; bis dahin bleibt für Neuabschlüsse noch das alte Modell maßgeblich.
Wie viel fördert der Staat? #
Die Zulagenförderung wurde neu gestaffelt und deutlich vereinfacht. Für die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 Cent je Euro, für den Teil bis 1.800 € noch 25 Cent je Euro. Wer die vollen 1.800 € einzahlt, bekommt damit die maximale Grundzulage von 540 €.
| Baustein | Höhe | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundzulage (Stufe 1) | 50 % = bis 180 € | auf die ersten 360 € Eigenbeitrag |
| Grundzulage (Stufe 2) | 25 % = bis 360 € | auf 360 € bis 1.800 € Eigenbeitrag |
| Grundzulage gesamt | max. 540 € | bei 1.800 € Eigenbeitrag/Jahr |
| Kinderzulage | 300 € je Kind | volle Zulage schon ab 25 €/Monat |
| Berufseinsteigerbonus | einmalig 200 € | Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag |
Was darf ins Depot? #
Der zentrale Unterschied zu Riester: keine Kapitalgarantie mehr. Dadurch ist eine volle Aktien-ETF-Allokation möglich. Wer mehr Sicherheit möchte, kann weiterhin Garantieprodukte wählen. Für Orientierung sorgt ein kostengünstiges Standardprodukt, das jeder Anbieter bereitstellen muss und dessen Kosten auf 1,0 % gedeckelt sind. Neu ist außerdem die Auszahlungsphase: Neben der lebenslangen Rente sind auch Zeitrenten möglich.
Beispielrechnung: 30 Jahre AVD #
Szenario: 150 € im Monat, 30 Jahre Laufzeit, 6 % Rendite p. a.
Ohne Förderung – also mit denselben 1.800 € Eigenbeitrag, aber ohne Zulagen – läge der Depotwert bei rund 150.700 €. Die Zulagen plus Zinseszinseffekt bringen also etwa 45.000 € zusätzlich. Mit einem Kind (300 € Kinderzulage extra pro Jahr) wären es sogar rund 221.000 €.
AVD vs. Riester vs. ETF-Depot #
| Kriterium | Riester (alt) | Altersvorsorgedepot | ETF-Depot (privat) |
|---|---|---|---|
| Kapitalgarantie | 100 % Pflicht | nicht erforderlich | keine |
| Anlageform | Banksparpläne, Versicherungen | ETFs, Fonds (Standardprodukt max. 1,0 %) | ETFs, Einzelaktien, Fonds |
| Renditepotenzial | gering (0–2 %) | mittel–hoch (4–7 % historisch) | mittel–hoch (4–7 %) |
| Förderung | Grundzulage 175 €/Jahr | bis 540 € Grundzulage + 300 €/Kind | keine |
| Steuer in der Ansparphase | Erträge steuerfrei | Erträge steuerfrei | Vorabpauschale + KESt |
| Auszahlung | lebenslange Rente | lebenslange Rente oder Zeitrente | jederzeit frei |
| Flexibilität | sehr gering | mittel (Vorsorge-gebunden) | vollständig flexibel |
Was wird aus Riester-Verträgen? #
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und können weiter bespart werden – es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Neu abschließen kann man Riester ab 2027 aber nicht mehr. Wer möchte, kann freiwillig ins Altersvorsorgedepot wechseln; der Anbieterwechsel soll künftig einfacher werden.
Vorteile und Risiken #
- Kursverluste möglich – ohne Garantie kann das Depot in Krisen an Wert verlieren
- Vorsorge-gebunden – das Kapital dient der Rente, nicht der kurzfristigen Rücklage
- Auszahlungsbesteuerung – die Rente wird nachgelagert besteuert; Details regelt das Gesetz
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- Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
Stand: Juli 2026. Die Reform ist beschlossen; die Produkte starten zum 1. Januar 2027. Einzelne Umsetzungsdetails können sich noch konkretisieren. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Finanz- oder Steuerberatung dar.
