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Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot 2027: Der Riester-Nachfolger mit ETF-Förderung

Die private Altersvorsorge wurde grundlegend reformiert: Ab 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot (AVD) die Riester-Rente ab – mit staatlicher Grundzulage bis 540 €, ETFs ohne Garantiezwang und mehr Flexibilität in der Auszahlung.

Inhalt

Das Wesentliche in 30 Sekunden

Schnellübersicht für eilige Leser

  • Das Altersvorsorgedepot (AVD) ersetzt die Riester-Rente – die neuen Produkte gibt es ab 1. Januar 2027.
  • Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 € Eigenbeitrag – max. 540 € pro Jahr.
  • 300 € Kinderzulage je Kind (volle Zulage schon ab 25 €/Monat) und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige.
  • Anlage in ETFs ohne Garantiezwang möglich – Erträge wachsen in der Ansparphase steuerfrei.
  • Auch Selbstständige sind förderberechtigt; ein Standardprodukt mit max. 1,0 % Kosten kommt.
Nächster SchrittAltersvorsorgedepot-Rechner öffnenGrundzulage, Kinderzulage und Bonus für deinen Beitrag berechnen.

Was ist das Altersvorsorgedepot? #

Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist der Kern der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Es löst die vielkritisierte Riester-Rente ab und öffnet die staatliche Förderung erstmals für ein kapitalgedecktes Depot ohne Garantiezwang. Damit können Sparerinnen und Sparer von den Renditechancen breit gestreuter Aktien-ETFs profitieren – etwas, das das alte Riester-System mit seiner 100-%-Kapitalgarantie faktisch verhindert hat.

Zeitplan: Wann kommt das AVD? #

Das Bundeskabinett hat die Reform am 17. Dezember 2025 verabschiedet. Der Bundestag beschloss sie – mit einigen Änderungen – am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Die Reform trat Ende Mai 2026 in Kraft. Die neuen Produkte sind ab dem 1. Januar 2027 erhältlich; bis dahin bleibt für Neuabschlüsse noch das alte Modell maßgeblich.

Wie viel fördert der Staat? #

Die Zulagenförderung wurde neu gestaffelt und deutlich vereinfacht. Für die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 Cent je Euro, für den Teil bis 1.800 € noch 25 Cent je Euro. Wer die vollen 1.800 € einzahlt, bekommt damit die maximale Grundzulage von 540 €.

Förderbausteine des Altersvorsorgedepots (ab 2027)
BausteinHöheBedingung
Grundzulage (Stufe 1)50 % = bis 180 €auf die ersten 360 € Eigenbeitrag
Grundzulage (Stufe 2)25 % = bis 360 €auf 360 € bis 1.800 € Eigenbeitrag
Grundzulage gesamtmax. 540 €bei 1.800 € Eigenbeitrag/Jahr
Kinderzulage300 € je Kindvolle Zulage schon ab 25 €/Monat
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 €Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag

Was darf ins Depot? #

Der zentrale Unterschied zu Riester: keine Kapitalgarantie mehr. Dadurch ist eine volle Aktien-ETF-Allokation möglich. Wer mehr Sicherheit möchte, kann weiterhin Garantieprodukte wählen. Für Orientierung sorgt ein kostengünstiges Standardprodukt, das jeder Anbieter bereitstellen muss und dessen Kosten auf 1,0 % gedeckelt sind. Neu ist außerdem die Auszahlungsphase: Neben der lebenslangen Rente sind auch Zeitrenten möglich.

Beispielrechnung: 30 Jahre AVD #

Szenario: 150 € im Monat, 30 Jahre Laufzeit, 6 % Rendite p. a.

Eigener Beitrag pro Jahr (150 € × 12)
1.800 €
Grundzulage pro Jahr (max.)
+ 540 €
Eigene Einzahlungen insgesamt (30 Jahre)
54.000 €
Staatliche Zulagen insgesamt (30 × 540 €)
16.200 €
Depotwert nach 30 Jahren (gerundet)
≈ 196.000 €

Ohne Förderung – also mit denselben 1.800 € Eigenbeitrag, aber ohne Zulagen – läge der Depotwert bei rund 150.700 €. Die Zulagen plus Zinseszinseffekt bringen also etwa 45.000 € zusätzlich. Mit einem Kind (300 € Kinderzulage extra pro Jahr) wären es sogar rund 221.000 €.

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AVD vs. Riester vs. ETF-Depot #

Direktvergleich der drei Altersvorsorge-Optionen
KriteriumRiester (alt)AltersvorsorgedepotETF-Depot (privat)
Kapitalgarantie100 % Pflichtnicht erforderlichkeine
AnlageformBanksparpläne, VersicherungenETFs, Fonds (Standardprodukt max. 1,0 %)ETFs, Einzelaktien, Fonds
Renditepotenzialgering (0–2 %)mittel–hoch (4–7 % historisch)mittel–hoch (4–7 %)
FörderungGrundzulage 175 €/Jahrbis 540 € Grundzulage + 300 €/Kindkeine
Steuer in der AnsparphaseErträge steuerfreiErträge steuerfreiVorabpauschale + KESt
Auszahlunglebenslange Rentelebenslange Rente oder Zeitrentejederzeit frei
Flexibilitätsehr geringmittel (Vorsorge-gebunden)vollständig flexibel

Was wird aus Riester-Verträgen? #

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und können weiter bespart werden – es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Neu abschließen kann man Riester ab 2027 aber nicht mehr. Wer möchte, kann freiwillig ins Altersvorsorgedepot wechseln; der Anbieterwechsel soll künftig einfacher werden.

Erste Anbieter-Konditionen (Stand September 2026) #

Bis zum Sommer 2026 stand nur der gesetzliche Rahmen fest – Preise gab es keine. Das hat sich im August 2026 geändert: Scalable Capital hat als erster Anbieter konkrete Konditionen für sein geplantes Altersvorsorgedepot veröffentlicht.

Position (Standard-Depot)Geplante Kondition
Konto- und Depotführung0 €
Sparplanausführungen0 €
Ein- und Auszahlungen0 €
Käufe und Verkäufe0 €
Laufende ETF-Kostenmax. 0,15 % p. a.
Laufende ETF-Kosten im ersten Jahr (2027)geplant 0 %

Im Standard-Depot wählt der Anbieter die zulässigen ETFs vor. Daneben ist eine freiere Variante („Selbst entscheiden“) geplant, bei der Anleger ihre Fonds selbst bestimmen: Depotführung und Sparpläne ebenfalls kostenfrei, für zusätzliche Käufe und Verkäufe im FREE-Tarif 0,99 € je Transaktion, im kostenpflichtigen PRIME+-Tarif ohne Ordergebühr. Zum Einordnen: Der Gesetzgeber deckelt die Effektivkosten des Standardprodukts bei 1,0 % pro Jahr.

Auch andere Häuser positionieren sich bereits: Trade Republic und Smartbroker+ werben nach Recherche der Stiftung Warentest für ein Angebot ab Januar 2027, die ING hat eine Warteliste eingerichtet. Scalable kündigt zudem einen Wechselservice für Riester-Sparer an, bei dem Kunden nur Produkt, Vertragsnummer und bisherigen Anbieter angeben müssen.

Vorteile und Risiken #

!
Risiken & Grenzen
  • Kursverluste möglich – ohne Garantie kann das Depot in Krisen an Wert verlieren
  • Vorsorge-gebunden – das Kapital dient der Rente, nicht der kurzfristigen Rücklage
  • Auszahlungsbesteuerung – die Rente wird nachgelagert besteuert; Details regelt das Gesetz

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Quellen

Zuletzt geprüft: 1. September 2026. Die Reform ist beschlossen und am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2026 Nr. 156; Bundestag 27.3.2026, Bundesrat 8.5.2026); die Produkte starten zum 1. Januar 2027. Ausstehend sind noch die Produktzertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern sowie Rechtsverordnung und BMF-Schreiben zu zulässigen Kostenarten. Anbieterkonditionen sind bislang Ankündigungen und noch nicht verbindlich. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Finanz- oder Steuerberatung dar.

Monika Bauer
Über die Autorin
Monika Bauer
Verbraucherschutz-Redaktion, FLORIN+

Monika erklärt komplexe Steuer- und Vorsorgethemen so, dass Nicht-Steuerberater sie verstehen. Schwerpunkt: konkrete Zahlen statt Paragrafen-Lyrik.

Rente & VorsorgeEinkommensteuerFamilien-FinanzenSozialversicherung

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

  • Der staatlich geförderte Riester-Nachfolger. Ab 1. Januar 2027 kann man ein kapitalgedecktes Depot besparen, das in ETFs investieren darf – ohne die frühere Kapitalgarantie-Pflicht. Der Staat fördert mit 50 % auf die ersten 360 € und 25 % bis 1.800 € Eigenbeitrag (max. 540 € Grundzulage), plus 300 € Kinderzulage je Kind und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige.
  • Maximal 540 € Grundzulage pro Jahr (bei 1.800 € Eigenbeitrag), plus 300 € Kinderzulage je Kind und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Die volle Kinderzulage gibt es schon bei 25 € Sparbeitrag im Monat.
  • Ja – das ist eine zentrale Neuerung gegenüber Riester. Selbständig Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind ab 2027 unmittelbar förderberechtigt und erhalten die volle Zulage. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29. Mai 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 156).
  • Der Gesetzgeber deckelt die Effektivkosten des Standardprodukts bei 1,0 % pro Jahr. Als erster Anbieter hat Scalable Capital im August 2026 konkrete Konditionen angekündigt: im Standard-Depot 0 € für Konto- und Depotführung, Sparpläne, Ein- und Auszahlungen sowie Käufe und Verkäufe, dazu laufende ETF-Kosten von maximal 0,15 % p. a., die im ersten Jahr entfallen sollen. Trade Republic und Smartbroker+ werben ebenfalls für ein Angebot ab Januar 2027, die ING führt eine Warteliste. Alle Angaben sind Ankündigungen und werden erst mit der Zertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern und dem Preis- und Leistungsverzeichnis verbindlich (Stand: 1. September 2026).
  • Das Neugeschäft soll zum 1. Januar 2027 starten. Der gesetzliche Rahmen ist beschlossen und am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2026 Nr. 156; Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026). Ausstehend sind noch die Produktzertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern sowie Rechtsverordnung und BMF-Schreiben zu den zulässigen Kostenarten. Vor 2027 sind keine Abschlüsse möglich.
  • Nach dem aktuellen Entwurf frühestens ab dem 65. Lebensjahr. Zur Wahl stehen eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen muss. Zusätzlich soll zu Rentenbeginn eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des Guthabens möglich sein. Die Details richten sich nach dem finalen Gesetz.
  • In der Ansparphase bleiben die Erträge im Depot steuerfrei – der Zinseszins wirkt unversteuert, anders als beim normalen ETF-Depot mit Vorabpauschale und Kapitalertragsteuer. Die Auszahlungen im Rentenalter werden nachgelagert besteuert. Die genauen Regeln legt das finale Gesetz fest.
  • Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz – eine automatische Kündigung oder Umwandlung findet nicht statt. Du kannst den Vertrag unverändert weiterführen, ins neue Zulagensystem wechseln oder ihn in ein neu eröffnetes AVD übertragen. Bei korrekter Übertragung bleibt das Guthaben im geförderten System, bereits erhaltene Zulagen müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden; eine Übertragung kann jedoch Kosten verursachen. Ab 2027 sind keine neuen Riester-Abschlüsse mehr möglich (Quelle: BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge).

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