Altersvorsorgedepot 2026:
Staatliche Förderung für deinen ETF-Sparplan
Die neue staatlich geförderte Aktienrente ist da. Wer davon profitiert, wie hoch die Zulage ist und was du jetzt tun musst.
- Das Altersvorsorgedepot ersetzt ab 2026 das gescheiterte Riester-System
- Staatliche Grundzulage: 20 % auf Einzahlungen bis 3.000 €/Jahr = bis zu 600 € Zulage
- Geringverdiener erhalten eine erhöhte Zulage von bis zu 35 %
- Anlage in ETFs, Aktienfonds und Mischfonds erlaubt – kein Kapitalerhalt mehr vorgeschrieben
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist die Nachfolge des Riester-Sparens und trat mit dem Jahreswechsel 2026 in Kraft. Anders als Riester setzt das AVD explizit auf Kapitalmarktinvestments – insbesondere ETFs und Aktienfonds – statt auf niedrigverzinste Bankprodukte. Die jahrzehntelange Kritik am Riester-System (zu viel Bürokratie, zu geringe Rendite, Garantiepflicht) wurde gehört.
Wer bekommt die Förderung?
Förderanspruch haben alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sowie Selbstständige, die der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten. Beamte erhalten eine angepasste Variante. Voraussetzung ist ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot bei einem deutschen Kreditinstitut oder Broker.
| Personengruppe | Förderquote | Max. Zulage/Jahr |
|---|---|---|
| Standardeinzahler | 20 % | 600 € (bei 3.000 € Einzahlung) |
| Geringverdiener (unter 26.800 € Jahreseinkommen) | 35 % | 1.050 € (bei 3.000 €) |
| Berufseinsteiger (unter 25 Jahre) | 25 % | 750 € |
| Eltern (pro Kind) | +5 % | +150 € pro Kind |
Was darf ins Depot?
Im Gegensatz zu Riester ist beim AVD keine Kapitalgarantie mehr vorgeschrieben. Anlageprodukte müssen jedoch bestimmte Transparenz- und Kostenkriterien erfüllen. Zugelassen sind:
- ETFs auf breit diversifizierte Indizes (MSCI World, FTSE All World, DAX)
- Aktive Aktienfonds mit OGAW-Zulassung und max. 1,5 % TER
- Mischfonds mit Aktienanteil über 50 %
Steuerliche Behandlung
Einzahlungen sind bis zum Förderrahmen (3.000 €/Jahr) steuerfrei. Erträge im Depot wachsen steuerfrei. Bei Entnahme ab dem 62. Lebensjahr gilt das Halbeinkünfteverfahren – effektiv werden nur 50 % der Erträge versteuert. Das macht das AVD gegenüber dem normalen Depot deutlich attraktiver.
AVD vs. Riester: Der direkte Vergleich
| Kriterium | Riester (alt) | Altersvorsorgedepot (neu) |
|---|---|---|
| Kapitalgarantie | 100 % Pflicht | Nicht erforderlich |
| Anlageform | Banksparpläne, Versicherungen | ETFs, Fonds |
| Renditepotenzial | Gering (0–2 %) | Mittel–hoch (4–7 % historisch) |
| Förderquote | Grundzulage 175 €/Jahr | 20–35 % auf Einzahlung |
| Komplexität | Hoch (Zulagenantrag etc.) | Gering (automatisch via Depot) |
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Quellen & Referenzen
- Bundesministerium der Finanzen: Reform der privaten Altersvorsorge 2026
- Bundeszentralamt für Steuern: Altersvorsorgeprodukte
- BMAS: Altersvorsorge-Depot
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und stellt keine Finanzberatung dar. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert. Stand: Mai 2026. Das AVD befindet sich in der Einführungsphase – Konditionen können sich noch ändern.