Ein falscher oder veralteter Eintrag bei einer Auskunftei kann teuer werden: Kreditanträge werden abgelehnt, Wohnungsgesuche scheitern, Mobilfunkverträge kommen nicht zustande. Das Gute: Du hast das Recht, falsche Daten löschen oder korrigieren zu lassen – und das kostenlos. Diese Anleitung zeigt dir, wie es bei SCHUFA, CRIF und Experian Deutschland konkret geht.
Deine Rechte: Was sagt das Gesetz?
Drei Rechtsnormen sind entscheidend:
- Art. 17 DSGVO – Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"): Daten müssen gelöscht werden, wenn sie nicht mehr notwendig sind, du die Einwilligung widerrufst oder die Verarbeitung unrechtmäßig war.
- Art. 16 DSGVO – Recht auf Berichtigung: Unrichtige Daten müssen unverzüglich korrigiert werden.
- § 35 BDSG – Löschung im deutschen Datenschutzrecht: Ergänzt die DSGVO um spezifische deutsche Regelungen für Auskunfteien, inkl. Löschfristen für bestimmte Eintragstypen.
Löschung, Korrektur oder Widerspruch – was ist der Unterschied?
Korrektur (Art. 16 DSGVO): Der Eintrag ist sachlich falsch – z.B. eine Forderung wurde längst bezahlt, aber als offen eingetragen. Hier verlangst du Berichtigung.
Löschung (Art. 17 DSGVO): Der Eintrag existiert, aber die Speicherung ist nicht mehr gerechtfertigt – z.B. weil die Frist abgelaufen ist oder die Forderung nie bestanden hat.
Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Du bist der Meinung, dass die Auskunftei keine legitimen Gründe für die Verarbeitung hat. Seltener anwendbar, aber möglich.
Schritt-für-Schritt: SCHUFA-Eintrag löschen
1. Erst Selbstauskunft besorgen
Bevor du irgendetwas anfechtst, brauchst du Schwarz auf Weiß, was die SCHUFA über dich gespeichert hat. Die kostenlose "Datenkopie nach Art. 15 DSGVO" (früher: Eigenauskunft) bekommst du einmal jährlich kostenlos unter www.meineschufa.de – direkt online, normalerweise innerhalb weniger Tage.
2. Falschen Eintrag identifizieren
Prüfe jeden Eintrag: Ist der Betrag korrekt? Ist die Forderung wirklich noch offen? Stimmt das Datum? Stimmt der Gläubiger? Achte besonders auf: Inkasso-Einträge (oft veraltet), mehrfach eingetragene Forderungen und Einträge, deren Löschfrist bereits abgelaufen ist.
3. Widerspruch einlegen
Die SCHUFA hat ein offizielles Dispute-Formular unter www.meineschufa.de/auskunftei/dispute oder über den allgemeinen Kontaktweg. Du kannst auch schriftlich widersprechen (Einschreiben empfohlen). Gib dabei an: deinen Namen, Geburtsdatum, Adresse, die genaue Eintrags-ID aus der Selbstauskunft, und warum der Eintrag falsch oder löschreif ist.
4. Fristen und Ablauf
Die SCHUFA hat 4 Wochen Zeit, deinen Antrag zu prüfen und zu antworten. In dieser Zeit wird der streitige Eintrag als "in Prüfung" markiert – Kreditgeber sehen dann, dass er angefochten wird. Kontaktiere parallel den Gläubiger (die Bank oder das Inkasso-Unternehmen) und fordere eine Löschbestätigung.
Schritt-für-Schritt: CRIF-Eintrag löschen
CRIF GmbH (ehemals CRIF Bürgel) ist vor allem bei Telekommunikationsverträgen und Online-Handel aktiv. So gehst du vor:
- Selbstauskunft anfordern: Unter www.crif.de/selbstauskunft – kostenlos, einmal jährlich. Du bekommst einen Überblick aller gespeicherten Daten.
- Fehler dokumentieren: Notiere den genauen Eintrag mit allen Details. Hast du Belege (Zahlungsbestätigung, Kontoauszug)? Sammle alles.
- Widerspruch per E-Mail oder Post: Schicke deinen Widerspruch an datenschutz@crif.de oder postalisch an CRIF GmbH, Datenschutz, Leopoldstraße 244, 80807 München. Füge Kopien deiner Belege bei.
- Bestätigung abwarten: CRIF hat ebenfalls 4 Wochen Bearbeitungszeit. Fordere eine schriftliche Bestätigung der Löschung oder Korrektur.
Schritt-für-Schritt: Experian Deutschland (ehem. Arvato / Boniversum)
Seit der Übernahme durch Experian sind die ehemaligen Auskunfteien Arvato Infoscore und Boniversum unter dem Dach der Experian Deutschland GmbH zusammengefasst. Die Kontaktwege haben sich geändert:
- Selbstauskunft anfordern: Unter www.experian.de – Bereich "Verbraucherauskunft" oder direkt als Antrag auf Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.
- Eintrag prüfen: Experian speichert vor allem Daten aus dem Versandhandel, E-Commerce, Konsumentenkrediten und Inkasso. Alte Einträge aus der Arvato- oder Boniversum-Zeit sind jetzt bei Experian.
- Widerspruch einlegen: Schreibe an datenschutz@experian.de oder postalisch an Experian Deutschland GmbH, Datenschutz, München. Alte Adressen (auskunft.infoscore.de, boniversum.de) sind nicht mehr aktiv.
- Bestätigung anfordern: Fordere explizit eine schriftliche Löschungsbestätigung an.
Musterbriefvorlage: Antrag auf Löschung / Berichtigung
Du kannst diesen Brief (leicht angepasst) an jede der drei Auskunfteien schicken:
Was tun, wenn die Auskunftei ablehnt?
Wenn die Auskunftei deinen Löschantrag ablehnt oder gar nicht reagiert, hast du mehrere Optionen:
- Datenschutz-Aufsichtsbehörde: Jedes Bundesland hat eine eigene Behörde (z.B. Hessischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für die SCHUFA in Wiesbaden). Eine Beschwerde ist kostenlos.
- SCHUFA-Ombudsmann: Ein unabhängiges Schlichtungsverfahren, das von der SCHUFA angeboten wird. Antrag unter www.meineschufa.de/ombudsmann.
- Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes kann rechtlichen Beistand leisten und kennt typische Auskunftei-Fälle.
- Rechtsanwalt: Bei größeren Schäden (z.B. abgelehnter Kredit wegen falschem Eintrag) lohnt sich anwaltliche Hilfe – du kannst unter Umständen Schadensersatz fordern (Art. 82 DSGVO).
Checkliste: So gehst du vor
- Selbstauskunft bei allen drei Auskunfteien anfordern (SCHUFA, CRIF, Experian)
- Alle Einträge auf Richtigkeit und Aktualität prüfen
- Bei falschem Eintrag: Belege sammeln (Zahlungsbestätigungen, Kontoauszüge)
- Widerspruch schriftlich einlegen (Einschreiben!)
- Parallel: Gläubiger kontaktieren und Löschbestätigung fordern
- 4-Wochen-Frist notieren und ggf. nachfassen
- Bei Ablehnung: Aufsichtsbehörde einschalten
- Alle Dokumente mindestens 3 Jahre aufbewahren
📚 Quellen
- DSGVO Art. 16, 17, 21, 82 – Datenschutz-Grundverordnung
- § 35 BDSG – Bundesdatenschutzgesetz
- SCHUFA Holding AG – Selbstauskunft: www.meineschufa.de
- CRIF GmbH – Selbstauskunft: www.crif.de
- Experian Deutschland GmbH – Verbraucherauskunft: www.experian.de
- Verbraucherzentrale Bundesverband – Auskunfteien und Datenschutz
Disclaimer: Dieser Artikel dient zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen konsultiere einen Rechtsanwalt.