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Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge 2026: Lohnt sich bAV?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Form der Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber einen Beitrag zur Rente des Arbeitnehmers leistet – entweder aus eigenen Mitteln oder durch Entgeltumwandlung, also indem ein Teil des Bruttogehalts in eine Altersvorsorge umgeleitet wird.

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Das Wesentliche in 30 Sekunden

Schnellübersicht für eilige Leser

  • Beiträge sind steuerfrei bis 3.624 € / Jahr (4 % der BBG West 2026) und bis 1.800 € sozialabgabenfrei.
  • Arbeitgeber müssen seit 2022 mindestens 15 % Zuschuss auf den umgewandelten Betrag leisten.
  • In der Auszahlungsphase wird die bAV-Rente vollständig besteuert + volle KV/PV-Beiträge.
  • Mit AG-Zuschuss > 20 % lohnt sich die bAV meist, ohne nennenswerten Zuschuss schlägt ETF langfristig.
  • Bei Jobwechsel: Vertrag ist portierbar, erworbene Anwartschaften sind gesetzlich unverfallbar.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)? #

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Form der Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber einen Beitrag zur Rente des Arbeitnehmers leistet – entweder aus eigenen Mitteln oder durch Entgeltumwandlung, also indem ein Teil des Bruttogehalts in eine Altersvorsorge umgeleitet wird. In Deutschland ist sie neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge die dritte Säule der Altersversorgung.

Die bAV ist für viele Beschäftigte interessant, weil Beiträge in der Einzahlungsphase steuer- und sozialabgabenfrei sind. Doch wie so oft im deutschen Steuerrecht steckt der Teufel im Detail: In der Auszahlungsphase wird die bAV-Rente vollständig besteuert.

Wie viel kann ich 2026 steuerfrei einzahlen? #

Die steuerfreie Einzahlungsgrenze für die Entgeltumwandlung richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung West. 2026 liegt diese bei 90.600 Euro jährlich. Bis zu 4 % der BBG sind steuerfrei – das entspricht 3.624 Euro pro Jahr oder 302 Euro monatlich.

Bis zu 1.800 Euro jährlich (150 Euro monatlich) sind die Beiträge auch sozialabgabenfrei. Darüber hinaus sind Beiträge zwar noch steuerfrei, aber SV-pflichtig.

Was kostet mich die bAV netto wirklich? #

Viele Menschen unterschätzen, wie günstig die bAV durch Steuer- und SV-Ersparnisse wird. Nehmen wir ein konkretes Beispiel:

Netto-Kosten der bAV – Rechenbeispiel
PostenBetrag
Brutto-Entgeltumwandlung200 €/Monat
Steuerersparnis (Grenzsteuersatz 35 %)− 70 €
SV-Ersparnis (ca. 20 % AN-Anteil)− 30 €
Arbeitgeberzuschuss (15 %)+ 30 € AG-Anteil
Netto-Eigenanteilca. 100–110 €

Von 200 Euro Brutto-Einzahlung trägst du also nur rund 100 bis 110 Euro selbst. Das klingt nach einem guten Deal – und ist es auch, solange der Arbeitgeber einen angemessenen Zuschuss leistet.

Die 5 Durchführungswege der bAV #

Die bAV gibt es nicht als Einheitsprodukt. Je nach Unternehmen und Tarifvertrag kommt ein anderer Durchführungsweg zum Einsatz:

  • Direktversicherung: Häufigster Weg. Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Einfach, portierbar, aber oft mit hohen Abschlusskosten.
  • Pensionskasse: Eigenständige Versorgungseinrichtung, oft tarifvertraglich geregelt. Sicher, aber renditeschwach.
  • Pensionsfonds: Investiert stärker in Aktien, höhere Renditechancen, aber auch mehr Risiko.
  • Unterstützungskasse: Keine BaFin-Regulierung, daher weniger gesichert. Eher für größere Unternehmen.
  • Direktzusage: Arbeitgeber sagt persönlich eine Rente zu – das Ausfallrisiko bei Insolvenz ist höher (PSV-abgesichert, aber komplex).

Der große Haken: Vollbesteuerung in der Rente #

Was viele vergessen: Die bAV-Rente wird in der Auszahlungsphase vollständig als Einkommen versteuert – mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz. Anders als bei der privaten Rentenversicherung (Ertragsanteilbesteuerung) gibt es keine Vergünstigung.

Noch schmerzhafter: Auf bAV-Renten über 176,75 Euro monatlich (2026) sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig – und zwar der volle Beitrag (nicht nur der halbe AN-Anteil wie bei Arbeitnehmern). Das schmälert die Netto-Rente erheblich.

bAV vs. ETF-Sparplan: Was ist besser? #

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten – aber es gibt klare Faustregeln:

bAV vs. ETF-Sparplan im Vergleich
KriteriumbAVETF-Sparplan
Steuer EinzahlungsphaseKeine (steuerfrei)Vorabpauschale + Abgeltungssteuer beim Verkauf
Steuer AuszahlungsphaseVollbesteuerung26,375 % auf Kursgewinne
RenditeOft 2–3 % (Versicherungsprodukte)Historisch 6–9 % p.a.
FlexibilitätGebunden bis RenteJederzeit verfügbar
AG-ZuschussMind. 15 % (Pflicht)Keiner
Lohnt sich beiAG-Zuschuss > 20 %, hohem GrenzsteuersatzFast immer ohne AG-Zuschuss

Fazit: Mit einem Arbeitgeberzuschuss von 15–20 % ist die bAV meist lohnend, besonders bei hohem Grenzsteuersatz (ab 35 %). Ohne nennenswerten AG-Zuschuss schlägt der ETF-Sparplan die bAV langfristig durch die deutlich höhere Rendite.

Was gilt beim Jobwechsel? #

Die bAV ist grundsätzlich portierbar: Du kannst den Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder beitragsfrei stellen. Ein Wechsel des Durchführungswegs kann jedoch Übertragungskosten verursachen. Außerdem sind die bisher erworbenen Anwartschaften gesetzlich unverfallbar – das bedeutet: Was du eingezahlt hast, gehört dir, auch wenn du die Firma verlässt.

Bianca Schuster
Über den Autor
Bianca Schuster
Vorsorge- & Versicherungs-Redaktion, FLORIN+

Bianca schreibt seit 2019 über deutsche Kreditprodukte und SCHUFA-Themen. Schwerpunkt: Was Kreditnehmer tatsächlich zahlen — nach Versteckkosten und Versicherungen.

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