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Was ist die Aktivrente 2026? #
Die Aktivrente ist eine steuerliche Neuregelung, die 2026 in Kraft getreten ist. Ziel: Menschen, die das Rentenalter erreicht haben, sollen ermutigt werden, weiterhin zu arbeiten – sei es aus finanziellen Gründen oder weil sie es gerne tun.
Kern der Regelung: Ein monatlicher Freibetrag von 2.000 € (24.000 € jährlich) auf Einkünfte aus Arbeit für Altersrentner. Dieser Betrag ist vollständig steuerfrei – die Rente selbst bleibt davon unberührt.
Wer hat Anspruch auf die Aktivrente? #
| Bedingung | Details |
|---|---|
| Rentenart | Regelaltersrente (oder gleichwertige Altersrente) |
| Mindestalter | 67 Jahre (Regelaltersgrenze Jahrgang 1964+) |
| Rentenstatus | Vollständige Altersrente bezogen |
| Frührentner | Nicht anspruchsberechtigt |
Wer mit 63 Jahren in Frühverrentung geht, hat keinen Anspruch auf die Aktivrente. Die Regelung gilt ausschließlich für Personen, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben.
Sozialversicherung: Was ändert sich? #
Neben der steuerlichen Entlastung gibt es auch bei der Sozialversicherung Erleichterungen für arbeitende Altersrentner:
- Rentenversicherung: Pflichtbeiträge entfallen nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Freiwillige Beiträge sind möglich und erhöhen die Rente.
- Arbeitslosenversicherung: Keine Beitragspflicht nach Regelaltersgrenze.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge fallen weiterhin auf Arbeitseinkommen an – aber der Arbeitgeber zahlt die Hälfte.
Rechenbeispiel: Aktivrente in der Praxis #
Maria ist 68 Jahre alt und erhält eine monatliche Altersrente von 1.400 €. Sie arbeitet als Beraterin 2 Tage pro Woche und verdient 1.500 € monatlich.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Altersrente (besteuert nach Rentensteuertabelle) | 1.400 € |
| Arbeitseinkommen brutto | 1.500 € |
| Aktivrente-Freibetrag | – 1.500 € (voll gedeckt) |
| Steuerpflichtiges Arbeitseinkommen | 0 € |
| Netto-Gesamteinkommen (geschätzt) | ca. 2.700 € |
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf die Aktivrente?
Alle Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze (67 Jahre für Jahrgänge 1964+) erreicht haben und eine reguläre Altersrente beziehen. Frührentner und Erwerbsminderungsrentner sind ausgeschlossen.
Ist der Hinzuverdienst wirklich steuerfrei?
Ja, bis zu 2.000 € monatlich (24.000 € jährlich) ist das Arbeitseinkommen von Altersrentnern steuerfrei. Die Rente selbst wird weiterhin nach den üblichen Rentensteuertabellen besteuert.
Kann ich die Aktivrente nutzen, um unbegrenzt zu verdienen?
Der Freibetrag ist auf 2.000 €/Monat begrenzt. Einnahmen darüber hinaus sind normal steuerpflichtig. Es gibt aber keine Hinzuverdienstgrenze mehr, die die Rente kürzen würde – du kannst also unbegrenzt arbeiten.
Muss ich die Aktivrente in der Steuererklärung angeben?
Ja. Du gibst das Arbeitseinkommen normal in der Steuererklärung an. Der Aktivrente-Freibetrag wird automatisch berücksichtigt. Eine Steuererklärung ist Pflicht, wenn du neben der Rente Arbeitseinkommen hast.
Gilt die Aktivrente auch für Selbstständige?
Ja, die Regelung gilt grundsätzlich auch für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit – also Freiberufler und Gewerbetreibende, die die Regelaltersgrenze erreicht haben.
