Zum Inhalt springen
FLORIN+Ratgeber › Firmenwagen & E-Bike versteuern
Finanztipps

Firmenwagen & E-Bike versteuern 2026: 1%-Regel erklärt

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss diesen Vorteil als geldwerten Vorteil versteuern. Die einfachste Methode ist die 1%-Regelung: Pro Monat werden 1% des Bruttolistenpreises (nicht des Kaufpreises) dem steuerpflichtigen Brutto hinzugerechnet.

Sophia Wagner
Sophia Wagner
·18. April 2026·2 min Lesezeit
Inhalt

Firmenwagen: Die 1%-Methode #

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss diesen Vorteil als geldwerten Vorteil versteuern. Die einfachste Methode ist die 1%-Regelung: Pro Monat werden 1% des Bruttolistenpreises (nicht des Kaufpreises) dem steuerpflichtigen Brutto hinzugerechnet.

i
Tipp

📊 Beispiel: Firmenwagen mit Bruttolistenpreis 40.000 €.
Geldwerter Vorteil: 40.000 × 1% = 400 €/Monat = 4.800 €/Jahr zusätzlich zum steuerpflichtigen Lohn.
Bei Steuersatz 30%: ca. 1.440 € mehr Steuern pro Jahr.

Fahrten Wohnung – Arbeit: Zuschlag #

Zusätzlich zur privaten Nutzung gibt es einen Zuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: 0,03% des Listenpreises pro km Entfernung pro Monat. Bei 20 km Entfernung und 40.000 Euro Listenpreis macht das 40.000 × 0,03% × 20 = 240 Euro/Monat zusätzlich.

⚠️ Wichtig: Gleichzeitig kannst du die Pendlerpauschale für diese Strecke in der Steuererklärung absetzen. Der Zuschlag und die Pendlerpauschale heben sich teilweise auf.

Elektroauto und Plug-in-Hybrid: Deutlich günstiger #

Für rein elektrische Firmenwagen gilt seit 2020 ein reduzierter Satz:

Elektroauto und Plug-in-Hybrid: Deutlich günstiger
FahrzeugtypBruttolistenpreisSatz
Reines E-Autobis 70.000 €0,25% pro Monat
Reines E-Autoüber 70.000 €0,5% pro Monat
Plug-in-Hybridalle0,5% pro Monat
Verbrenneralle1% pro Monat

Das Fahrtenbuch: Wann lohnt es sich? #

Alternativ zur 1%-Methode kannst du ein Fahrtenbuch führen. Dann wird nur der tatsächliche Privatanteil versteuert. Das lohnt sich, wenn die private Nutzung sehr gering ist (unter ca. 30% der Gesamtkilometer).

Anforderungen ans Fahrtenbuch: Lückenlos, zeitnah geführt, mit Datum, Zweck, Start- und Zielort sowie Kilometerstand. Das Finanzamt prüft Fahrtenbücher sehr genau – formal fehlerhafte Bücher werden komplett abgelehnt.

Dienstfahrrad: Seit 2019 steuerfrei #

Wer vom Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike zur Verfügung gestellt bekommt, zahlt darauf grundsätzlich keinen geldwerten Vorteil mehr – wenn das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gestellt wird. Das gilt seit 2019 und ist bis 2030 verlängert.

  • Sowohl normale Räder als auch Pedelecs (bis 25 km/h) sind begünstigt
  • S-Pedelecs (über 25 km/h) gelten als Kfz und werden wie ein Firmenwagen behandelt
  • Nutzung für private Fahrten und Fahrten zur Arbeit erlaubt
  • Keine Beschränkung auf die Fahrt zur Arbeit – auch Einkaufen, Freizeit möglich
i
Tipp

Jobbike-Leasing: Viele Arbeitgeber nutzen das Gehaltsumwandlungsmodell (Jobbike). Hier wird das Leasing aus dem Bruttogehalt bezahlt – das spart Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. Netto kostet ein 2.000-Euro-Fahrrad dann oft nur ca. 30–40 Euro pro Monat.

ZASTA x MYWAGE – STEUERPARTNER
Steuererklärung fertig machen – direkt online mit Zasta
100% digital, kein Papierkram. Durchschnittlich holen Nutzer 1.095 € zurück.
Jetzt Steuererklärung starten →
Powered by Zasta · In Partnerschaft mit MyWage

Häufige Fragen (FAQ) #

Häufige Fragen

Wie wird ein Firmenwagen versteuert?

Der Firmenwagen wird als geldwerter Vorteil zum Bruttolohn hinzugerechnet. Die einfachste Methode: 1% des Bruttolistenpreises pro Monat. Dazu kommt ein Zuschlag für Fahrten Wohnung-Arbeit (0,03% × km Entfernung). E-Autos bis 70.000 Euro Listenpreis werden nur mit 0,25% bewertet.

Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch statt der 1%-Methode?

Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn der Privatanteil unter etwa 20-25% liegt. Bei überwiegend beruflicher Nutzung zahlt man so deutlich weniger Steuern. Voraussetzung: Das Fahrtenbuch muss lückenlos, zeitnah und formal korrekt geführt sein – sonst wird es vom Finanzamt abgelehnt.

Ist ein Dienstfahrrad steuerfrei?

Ja, seit 2019 ist ein Fahrrad oder Pedelec vom Arbeitgeber steuerfrei, wenn es zusätzlich zum regulären Lohn gewährt wird. Bei Gehaltsumwandlung (Leasing) gilt das nicht ganz – aber auch hier gibt es Sozialversicherungsersparnisse, die das Rad deutlich günstiger machen.

Was ist der Unterschied zwischen Dienstwagen und Gehaltsumwandlung?

Beim Dienstwagen zahlt der Arbeitgeber die Kosten vollständig und stellt das Auto zur Verfügung. Bei der Gehaltsumwandlung (häufig bei Jobbike-Leasing) wird ein Teil des Bruttogehalts in den Sachlohn umgewandelt – das spart Steuern und Sozialabgaben, das Fahrzeug 'gehört' aber faktisch auch dem Arbeitgeber.

Was ist der Bruttolistenpreis?

Der Bruttolistenpreis ist der Fahrzeugpreis, den der Hersteller offiziell empfiehlt – inklusive Mehrwertsteuer und Ausstattung. Rabatte oder günstige Einkaufspreise spielen keine Rolle. Deshalb kann der geldwerte Vorteil bei stark rabattierten Fahrzeugen höher sein als der tatsächliche Marktpreis.

Sophia Wagner
Über den Autor
Sophia Wagner
Investment-Redaktion, FLORIN+

Sophia begleitet Einsteiger durch ihre ersten Investment-Entscheidungen. Schwerpunkt: einfache, kostengünstige Strategien ohne Bank-Sprech.

Schwerpunkte
ETF & SparpläneGeldanlage für EinsteigerSteuer auf KapitalerträgeVermögensaufbau

Liquidität sofort — ohne SCHUFA.

Starten