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Steuern & Finanzen

Neue Pendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer – was das für dich bedeutet

Gute Nachrichten für Millionen von Pendlern in Deutschland: Ab 2026 steigt die Pendlerpauschale deutlich.

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Was hat sich 2026 geändert? #

Gute Nachrichten für Millionen von Pendlern in Deutschland: Ab 2026 steigt die Pendlerpauschale deutlich. Während sie bisher gestaffelt war – 30 Cent/km für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent/km ab dem 21. Kilometer – gibt es jetzt eine einheitliche Regelung: 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.

Für die ersten 20 Kilometer steigt der Satz damit von 30 auf 38 Cent (+27 %); ab dem 21. Kilometer bleibt es bei 38 Cent. Besonders Kurzpendler profitieren, die bisher nur 30 Cent pro Kilometer ansetzen konnten.

Was hat sich 2026 geändert?
Entfernung 2025 (alt) 2026 (neu) Ersparnis pro Jahr*
10 km 660 € 836 € +176 €
20 km 1.320 € 1.672 € +352 €
30 km 2.156 € 2.508 € +352 €
50 km 3.828 € 4.180 € +352 €

*Basierend auf 220 Arbeitstagen im Jahr. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von deinem Steuersatz ab. Bei 30% Grenzsteuersatz betragen die Einsparungen etwa ein Drittel der angegebenen Beträge.

Was bringt das konkret in deinem Portemonnaie? #

Lass uns ein konkretes Beispiel durchrechnen: Du fährst 20 km zur Arbeit und arbeitest 220 Tage im Jahr.

Beispielrechnung: 20 km Pendler

  • 2025: 20 km × 220 Tage × 30 Cent = 1.320 €
  • 2026: 20 km × 220 Tage × 38 Cent = 1.672 €
  • Steuerersparnis: +352 € höhere Werbungskosten
  • Bei 30% Grenzsteuersatz: +106 € mehr Geld in der Tasche

Für einen 50 km Pendler sieht es noch beeindruckender aus: Die Pendlerpauschale steigt von 3.828 € auf 4.180 €. Wichtig: Der Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr gilt nur, wenn du nicht deinen eigenen (oder einen dir überlassenen) Pkw nutzt – etwa als Mitfahrer, zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Mit eigenem Pkw kannst du die volle Entfernungspauschale ohne Deckel ansetzen.

Wer profitiert am meisten? #

Kurzpendler (unter 20 km): Sie bekommen jetzt 38 statt 30 Cent/km. Das ist die größte prozentuale Steigerung und bringt oft die meisten Euro in die Tasche.

ÖPNV-Nutzer: Wer mit Bahn oder Bus fährt, kann ebenfalls 38 Cent pro Entfernungskilometer ansetzen – für sie gilt allerdings (wie für alle ohne eigenen Pkw) der Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr.

Fernpendler (über 50 km): Mit eigenem Pkw gibt es keinen Deckel – die volle Pauschale zählt. Der 4.500-€-Höchstbetrag betrifft nur, wer ohne eigenen Pkw pendelt. Genau nachrechnen lohnt sich!

Die Mobilitätsprämie: Zusätzliche Hilfe für Geringverdiener #

Falls dein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 €), kannst du eine Mobilitätsprämie beantragen: 14 % (der Eingangssteuersatz) der Entfernungspauschale, die sich steuerlich nicht auswirken kann – ausgezahlt als Direktzahlung statt als Steuerersparnis.

Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab – maßgeblich ist der Teil der Entfernungspauschale, der sich wegen des niedrigen Einkommens steuerlich nicht als Werbungskosten auswirkt. Berechnung und Antrag laufen über die Anlage Mobilitätsprämie zur Einkommensteuererklärung.

So trägst du die Pendlerpauschale korrekt ein #

Die Pendlerpauschale wird in der Anlage N deiner Einkommensteuererklärung eingetragen:

  1. Zeile "Entfernung der Betriebsstätte": Gib die einfache Entfernung in km an (nicht die Hin- und Rückfahrt).
  2. Zeile "Anzahl der Fahrtage": Trage hier 220 oder die tatsächliche Anzahl deiner Arbeitstage ein.
  3. Automatische Berechnung: Die meisten Programme berechnen das automatisch × 38 Cent.
  4. Höchstbetrag beachten: Ohne eigenen Pkw (z. B. ÖPNV, Mitfahrer) ist die Pauschale auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt; mit eigenem Pkw gilt kein Deckel.

Häufige Fragen (FAQ) #

Nutze deinen Steuervorteil optimal

Mit der neuen Pendlerpauschale sparen viele Arbeitnehmer hunderte Euro pro Jahr. Doch nur, wenn du sie korrekt in deiner Steuererklärung einträgst.

Mit unserem Pendlerpauschale-Rechner siehst du sofort, wie viel du zusätzlich sparst – und wir helfen dir, alles korrekt einzutragen.

Zum Pendler-Rechner

Stand: 29. August 2026 — Entfernungspauschale 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer gemäß Steueränderungsgesetz 2025 (in Kraft seit 1.1.2026). Die Informationen basieren auf aktuellen Steuergesetzen. Für deine individuelle Situation konsultiere einen Steuerberater oder nutze einen professionellen Steuererklär-Service.

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Sophia Wagner
Über die Autorin
Sophia Wagner
Steuer- & Geldanlage-Redaktion, FLORIN+

Sophia übersetzt Steuer- und Geldanlage-Themen in klare Schritte — von der Steuererklärung über Werbungskosten bis zum ETF-Sparplan. Ihr Anspruch: jede Regel in einem Satz erklärbar.

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