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Was hat sich 2026 geändert? #
Gute Nachrichten für Millionen von Pendlern in Deutschland: Ab 2026 steigt die Pendlerpauschale deutlich. Während sie bisher gestaffelt war – unter 20 km mit 16 Cent/km, über 20 km mit 19 Cent/km – gibt es jetzt eine einheitliche Regelung: 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.
Das ist mehr als eine Verdopplung! Besonders Kurzpendler profitieren enorm davon, die bisher nur die 16-Cent-Quote nutzen konnten.
| Entfernung | 2025 (alt) | 2026 (neu) | Ersparnis pro Jahr* |
|---|---|---|---|
| 10 km | 880 € | 1.672 € | +792 € |
| 20 km | 1.320 € | 1.672 € | +352 € |
| 30 km | 1.936 € | 2.508 € | +572 € |
| 50 km | 3.038 € | 4.180 € | +1.142 € |
*Basierend auf 220 Arbeitstagen im Jahr. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von deinem Steuersatz ab. Bei 30% Grenzsteuersatz betragen die Einsparungen etwa ein Drittel der angegebenen Beträge.
Was bringt das konkret in deinem Portemonnaie? #
Lass uns ein konkretes Beispiel durchrechnen: Du fährst 20 km zur Arbeit und arbeitest 220 Tage im Jahr.
Beispielrechnung: 20 km Pendler
- 2025: 20 km × 220 Tage × 19 Cent = 836 € + (unter 20 km Tage: 0) = 1.320 € insgesamt
- 2026: 20 km × 220 Tage × 38 Cent = 1.672 €
- Steuerersparnis: +352 € höhere Werbungskosten
- Bei 30% Grenzsteuersatz: +106 € mehr Geld in der Tasche
Für einen 50 km Pendler sieht es noch beeindruckender aus: Die Pendlerpauschale steigt von 3.038 € auf 4.180 € – aber Achtung: Bei Nutzung eines privaten Kfz gibt es eine Obergrenze von 4.500 € pro Jahr.
Wer profitiert am meisten? #
Kurzpendler (unter 20 km): Sie bekommen jetzt 38 statt 16 Cent/km. Das ist die größte prozentuale Steigerung und bringt oft die meisten Euro in die Tasche.
ÖPNV-Nutzer: Wer mit Bahn oder Bus fährt, profitiert ohne Obergrenze – alle anderen ÖPNV-Nutzer zahlen Spritsteuer, du sparst Fahrtkosten.
Fernpendler (über 50 km): Hier greift die 4.500-€-Obergrenze für Kfz-Nutzer. Genau nachrechnen lohnt sich!
Die Mobilitätsprämie: Zusätzliche Hilfe für Geringverdiener #
Neu 2026: Falls dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (derzeit ca. 11.600 €, 2026 höher), erhältst du 14% der Pendlerpauschale als direkte Zahlung vom Staat – nicht nur als Steuerersparnis.
Die Mobilitätsprämie musst du aktiv beantragen. Sie wird nicht automatisch gezahlt. Formulare und aktuelle Informationen findest du auf der Website der Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Beispiel: Bei einer Pendlerpauschale von 1.672 € erhältst du 14% = 234 € Direktzahlung, völlig unabhängig von deinem Steuersatz.
So trägst du die Pendlerpauschale korrekt ein #
Die Pendlerpauschale wird in der Anlage N deiner Einkommensteuererklärung eingetragen:
- Zeile "Entfernung der Betriebsstätte": Gib die einfache Entfernung in km an (nicht die Hin- und Rückfahrt).
- Zeile "Anzahl der Fahrtage": Trage hier 220 oder die tatsächliche Anzahl deiner Arbeitstage ein.
- Automatische Berechnung: Die meisten Programme berechnen das automatisch × 38 Cent.
- Kfz-Grenze beachten: Falls über 4.500 € (Kfz), wird es automatisch begrenzt.
Wenn dein Arbeitgeber die Pendlerpauschale bereits in Steuersoftware erfasst hat, musst du es nicht nochmal eintragen. Aber überprüf auf Richtigkeit – schließlich geht es um dein Geld!
Häufige Fragen (FAQ) #
Nutze deinen Steuervorteil optimal
Mit der neuen Pendlerpauschale sparen viele Arbeitnehmer hunderte Euro pro Jahr. Doch nur, wenn du sie korrekt in deiner Steuererklärung einträgst.
Mit unserem Pendlerpauschale-Rechner siehst du sofort, wie viel du zusätzlich sparst – und wir helfen dir, alles korrekt einzutragen.
Zum Pendler-RechnerStand: April 2026. Die Informationen basieren auf aktuellen Steuergesetzen. Für deine individuelle Situation konsultiere einen Steuerberater oder nutze einen professionellen Steuererklär-Service.
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