Freistellungsauftrag 2026: So sparst du Abgeltungssteuer
Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank sofort 26% Steuer auf Zinsen und Dividenden ab – auch wenn du noch im Freibetrag bist. So stellst du ihn in 5 Minuten ein.
📋 Das Wichtigste auf einen Blick
- Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 € (Ledige) / 2.000 € (Ehepaare)
- Ohne Freistellungsauftrag: Bank führt sofort 25% Abgeltungssteuer + Soli ab
- Freistellungsauftrag gilt unbegrenzt – kein jährliches Erneuern nötig
- Kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden
- NV-Bescheinigung für Geringverdiener: Kapitalerträge komplett steuerfrei
Was ist der Freistellungsauftrag?
Jeder Sparer in Deutschland hat ein jährliches Steuer-Freibetrag für Kapitalerträge: den Sparerpauschbetrag. Er beträgt 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Bis zu diesem Betrag bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei.
Damit die Bank diesen Freibetrag kennt und die Steuer erst einbehält wenn er überschritten wird, musst du ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank sofort Kapitalertragsteuer (25% + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer) ab – auch wenn du unter dem Freibetrag liegst.
So richtest du den Freistellungsauftrag ein
- Melde dich im Online-Banking an oder besuche deine Bankfiliale
- Suche unter "Service" oder "Steuern" den Freistellungsauftrag
- Trage den gewünschten Betrag ein (maximal 1.000 Euro für Ledige)
- Bestätige mit Steuer-Identifikationsnummer (Pflicht seit 2011)
Der Freistellungsauftrag gilt dann bis auf Widerruf – du musst ihn nicht jedes Jahr neu erteilen.
Aufteilung auf mehrere Banken
Wenn du bei mehreren Banken Kapitalerträge erzielst (z.B. Girokonto, Tagesgeldkonto, Depot), kannst du den Freibetrag aufteilen. Wichtig: Die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen.
| Bank | Freistellungsauftrag |
|---|---|
| Hausbank (Girokonto + Sparkonto) | 400 € |
| Online-Broker (ETF-Depot) | 500 € |
| Tagesgeldbank | 100 € |
| Gesamt | 1.000 € |
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank automatisch 26,375% Steuer (25% Abgeltungsteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag) auf alle Kapitalerträge ab – auch wenn du den Freibetrag gar nicht ausgeschöpft hast. Du kannst die zu viel gezahlte Steuer zwar in der Steuererklärung über Anlage KAP zurückholen, aber das kostet Zeit.
NV-Bescheinigung: Wenn du keine Steuern zahlen musst
Wer insgesamt so wenig verdient, dass er unter dem Grundfreibetrag liegt (11.604 Euro in 2026), kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Mit dieser Bescheinigung bei der Bank bleiben Kapitalerträge vollständig steuerfrei – auch über 1.000 Euro. Das ist besonders relevant für:
- Studenten mit kleinen Jobs
- Rentner mit kleiner Rente
- Kinder mit Sparkonten (z.B. Kindergeld-Depot)
Häufige Fragen
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro für ledige Personen und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Bis zu diesem Betrag sind Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) pro Jahr steuerfrei.
Wenn die Bank mehr Steuer einbehalten hat als nötig (z.B. weil du keinen oder zu geringen Freistellungsauftrag eingereicht hast), kannst du den Überschuss über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen. Das Finanzamt erstattet die Differenz.
Nein. Ein einmal erteilter Freistellungsauftrag gilt dauerhaft bis auf Widerruf. Du musst ihn nur anpassen, wenn sich deine Situation ändert (z.B. neue Bank, Heirat, Scheidung).
Nein. Ein Freistellungsauftrag kann nur für die Zukunft erteilt werden. Für bereits abgeführte Kapitalertragsteuer musst du die Erstattung über die Steuererklärung beantragen.
Der Freistellungsauftrag nutzt den Sparerpauschbetrag (max. 1.000 Euro). Die NV-Bescheinigung kommt für Personen, die komplett unter dem Grundfreibetrag liegen – bei diesen bleiben alle Kapitalerträge steuerfrei, ohne Limit. Die NV-Bescheinigung wird beim Finanzamt beantragt.
Johann Müller · Finanzredaktion FLORIN+ · 18. April 2026 · 🕑 6 Min. Lesezeit