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Grundfreibetrag 2026: 12.348 € — was sich für dein Netto ändert

Ab 1. Januar 2026 steigt der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.348 Euro. Bis zu diesem Betrag zahlst du keine Einkommensteuer. Was das konkret bedeutet – und wie viel mehr Netto du bekommst.

PR Paul Richter · 8. Januar 2026 · 4 Min. Lesezeit

Was ist der steuerliche Grundfreibetrag?

Der steuerliche Grundfreibetrag ist der Betrag des Jahreseinkommens, auf den keine Einkommensteuer erhoben wird. Er sichert das steuerliche Existenzminimum: Der Staat erkennt an, dass Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze für den grundlegenden Lebensunterhalt benötigt wird und daher nicht besteuert werden soll.

Geregelt ist der Grundfreibetrag in § 32a Einkommensteuergesetz (EStG). Er gilt für alle unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen in Deutschland – unabhängig von Steuerklasse, Alter oder Familienstand.

Entwicklung des Grundfreibetrags seit 2015

Grundfreibetrag Deutschland 2015–2026
JahrGrundfreibetragSteigerung
20158.472 €
20189.000 €+528 €
20209.408 €+408 €
20229.984 €+576 €
202310.908 €+924 €
202411.604 €+696 €
202511.604 €
202612.348 €+744 €

Die Erhöhung um 744 € auf 12.348 € ist eine der größten Anhebungen in der Geschichte des modernen deutschen Steuerrechts und geht über den bloßen Inflationsausgleich hinaus. Sie folgt der gesetzlichen Pflicht zur jährlichen Anpassung, die seit dem Steuerentlastungsgesetz 2023 gilt.

Was bedeutet die Erhöhung für dein Netto?

Die Wirkung ist einfach zu verstehen: Jeder Euro des Grundfreibetrags, der 2026 hinzukommt (die 744 € Differenz), wird bei Einkommen oberhalb dieses Betrags mit dem Eingangssteuersatz von 14 % steuerlich entlastet. Das ergibt eine direkte Nettoentlastung von mindestens 104 € pro Jahr (744 € × 14 %).

Wer mehr verdient, profitiert durch die zusätzliche Verschiebung der oberen Progressionszonen auch bei höheren Einkommen:

Netto-Mehrwert 2026 nach Einkommenshöhe
BruttoeinkommenMehr Netto/JahrMehr Netto/Monat
20.000 €ca. 100 €ca. 8 €
35.000 €ca. 200 €ca. 17 €
50.000 €ca. 300 €ca. 25 €
75.000 €ca. 400 €ca. 33 €
100.000 €ca. 500 €ca. 42 €

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Grundfreibetrag für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner

Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner können das Ehegattensplitting nutzen. Dabei wird das gemeinsame Einkommen halbiert und jede Hälfte einzeln besteuert. Effektiv gilt für sie der doppelte Grundfreibetrag: 2 × 12.348 € = 24.696 € im Jahr 2026.

Für ein Paar, das gemeinsam veranlagt wird, ist die Steuerersparnis durch die Grundfreibetrag-Anhebung daher doppelt so hoch wie für einen Single – also 200 bis 1.400 € pro Jahr, je nach Einkommenshöhe.

Häufige Fragen zum Grundfreibetrag

  • Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 2026 genau 12.348 Euro. Das sind 744 Euro mehr als 2025 (11.604 Euro). Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.
  • Durch die Erhöhung des Grundfreibetrags um 744 Euro zahlen Steuerpflichtige je nach Einkommenshöhe 100 bis 700 Euro weniger Einkommensteuer pro Jahr. Das entspricht 8 bis 58 Euro mehr Netto pro Monat.
  • Ja, der Grundfreibetrag gilt für alle unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen in Deutschland. Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können den doppelten Betrag (24.696 Euro 2026) als gemeinsamen Grundfreibetrag nutzen.
  • Nach dem Steuerentlastungsgesetz 2023 muss die Bundesregierung den Grundfreibetrag jährlich anpassen. Die nächste Anpassung für das Jahr 2027 wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 gesetzlich festgelegt.

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