Kfz-Steuer 2026: So wird sie berechnet und wann du sparst
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für dein Auto? Wir erklären die Berechnung nach Hubraum und CO2 – und warum Elektroautos noch immer steuerfrei fahren können.
📋 Das Wichtigste auf einen Blick
- Kfz-Steuer richtet sich nach Hubraum und CO2-Ausstoß (Benziner/Diesel)
- Elektroautos: bis 31.12.2025 angemeldet – 10 Jahre steuerfrei
- Wohnmobile, Oldtimer (>30 Jahre): eigene günstige Steuersätze
- Kfz-Steuer ist nicht als Werbungskosten absetzbar (außer bei Selbstständigen)
- Jahresübersicht: Kfz-Steuer wird jährlich abgebucht (SEPA-Mandat)
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Die Kfz-Steuer für Pkw besteht seit 2009 aus zwei Komponenten: dem hubraumabhängigen Grundbetrag und einem CO2-Aufschlag. Seit 2021 gilt ein progressiveres Modell, das höhere CO2-Emissionen stärker bestraft.
| Hubraum Benziner | Steuersatz | Beispiel 1,4l |
|---|---|---|
| 100 ccm | 2,00 € | 28 €/Jahr |
| CO2-Emission (g/km) | Aufschlag/g (Benziner) |
|---|---|
| bis 95 g/km | 0 € |
| 96–115 g/km | 2,00 €/g |
| 116–135 g/km | 2,20 €/g |
| 136–155 g/km | 2,50 €/g |
| 156–175 g/km | 2,90 €/g |
| 176–195 g/km | 3,40 €/g |
| über 195 g/km | 4,00 €/g |
Diesel-Pkw zahlen denselben Aufschlag plus 9,50 Euro je 100 ccm Hubraum als Ausgleich für günstigeren Kraftstoff.
Elektroautos: 10 Jahre steuerfrei
Rein elektrische Fahrzeuge sind für 10 Jahre nach Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit – vorausgesetzt, sie wurden bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen. Danach wird die Befreiung voraussichtlich verlängert oder zu einem günstigeren Pauschalsatz umgewandelt.
Oldtimer und Sonderkennzeichen
Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, können als Oldtimer zugelassen werden (H-Kennzeichen). Die Kfz-Steuer ist dann pauschal:
- Pkw: 191,73 Euro/Jahr
- Motorrad: 46,02 Euro/Jahr
Oldtimer-Steuer gilt unabhängig von Hubraum und CO2-Ausstoß – bei großen Fahrzeugen oft deutlich günstiger.
Wann kann ich die Kfz-Steuer absetzen?
Als Arbeitnehmer kannst du die Kfz-Steuer nicht als Werbungskosten absetzen – die Pendlerpauschale deckt alle Fahrtkosten pauschal ab, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
Selbstständige und Gewerbetreibende können die Kfz-Steuer als Betriebsausgabe absetzen, wenn das Fahrzeug betrieblich genutzt wird – anteilig nach dem beruflichen Nutzungsanteil.
Häufige Fragen
Die Kfz-Steuer für Pkw besteht aus zwei Teilen: einem hubraumabhängigen Grundbetrag (2 Euro je 100 ccm bei Benzinern) und einem CO2-Aufschlag pro Gramm CO2/km über 95 g. Diesel-Pkw zahlen zusätzlich 9,50 Euro je 100 ccm als Ausgleichsbetrag. Die CO2-Aufschläge sind seit 2021 progressiv gestaffelt – je höher der Ausstoß, desto teurer pro Gramm.
Ja, für 10 Jahre nach Erstzulassung. Voraussetzung: Das Fahrzeug muss vor dem 31. Dezember 2025 zugelassen worden sein. Danach wird es voraussichtlich zu einem günstigen Pauschalsteuersatz besteuert.
Die Kfz-Steuer wird jährlich fällig, üblicherweise zum Zulassungsdatum des Fahrzeugs. Sie wird automatisch per SEPA-Lastschrift vom Hauptzollamt eingezogen. Du kannst auch freiwillig in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Raten zahlen (gegen einen kleinen Aufschlag von 2,5–6,6%).
Nein. Als Arbeitnehmer deckst du Fahrtkosten über die Pendlerpauschale ab – tatsächliche Fahrzeugkosten (Benzin, Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung) können nicht zusätzlich geltend gemacht werden. Selbstständige und Gewerbetreibende können die Kfz-Steuer anteilig als Betriebsausgabe absetzen.
Fahrzeuge ab 30 Jahren können ein H-Kennzeichen erhalten und zahlen dann Pauschalsteuer: 191,73 Euro/Jahr für Pkw, 46,02 Euro/Jahr für Motorräder. Das ist unabhängig von Hubraum und CO2. Bei alten Großmotoren ist das oft günstiger als die reguläre Kfz-Steuer.
Robert Meier · Finanzredaktion FLORIN+ · 18. April 2026 · 🕑 6 Min. Lesezeit