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SCHUFA & Bonität · Energie

Strom trotz negativer SCHUFA 2026

Wer noch glaubt, dass man bei negativer SCHUFA keinen Strom bekommt, wird vom Gesetz eines Besseren belehrt: § 36 EnWG verpflichtet jeden Grundversorger, jeden Haushalt aufzunehmen. Bonität ist explizit kein Ablehnungsgrund. Was du wirklich zahlst, welche Sondertarife trotzdem gehen, und wo die Vorkasse-Falle lauert.

Monika Bauer
Monika Bauer
·12. Juni 2026 ·6 min Lesezeit
Inhalt

§ 36 EnWG: der Anspruch im Gesetzestext #

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt seit 2005 die Versorgungspflicht. Der zentrale Satz steht in § 36 Abs. 1:

„Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise […] öffentlich bekannt zu geben […] und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen."§ 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG

Drei Konsequenzen daraus, die für jeden mit negativer SCHUFA wichtig sind:

  • Kontrahierungszwang. Der Grundversorger MUSS dich aufnehmen — egal ob du SCHUFA-Probleme, eine eidesstattliche Versicherung oder eine laufende Insolvenz hast.
  • Gleichbehandlung. Du bekommst exakt dieselben Preise und Bedingungen wie alle anderen Grundversorgungs-Kunden in deinem Netzgebiet. Keine „Risiko-Aufschläge", keine Sondersperren.
  • Einzige Ausnahme: wirtschaftliche Unzumutbarkeit. § 36 Abs. 1 Satz 2 EnWG erlaubt die Ablehnung nur, wenn die Versorgung „aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist". In der Praxis greift das nur bei nachgewiesenem Betrug oder Manipulation am Zähler — nicht bei normaler SCHUFA-Negativ-Lage.
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Tipp

Du weißt nicht, wer dein Grundversorger ist? Frag deinen Netzbetreiber (auf der letzten Rechnung) oder schau auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Pro PLZ-Bereich gibt es genau einen Grundversorger — meist der lokale Stadtwerke-Anbieter.

Was die Grundversorgung 2026 kostet #

Die Grundversorgung ist der gesetzlich garantierte Mindeststandard — aber meistens der teuerste Tarif. Stand BDEW-Strompreisanalyse Januar 2026:

Strompreise im Vergleich (BDEW 01/2026, Ø-Werte Deutschland)
TarifArbeitspreis ct/kWhGrundpreis €/MoJahreskosten 3.500 kWh
Grundversorgung37,2813,76~1.470 €
Bestandskunde (Sondertarif)~31,00~14,50~1.260 €
Neukunden-Sondertarif (Juni 2026)23,7016,22~1.025 €

Der Spread ist 2026 historisch hoch: zwischen Grundversorgung und Neukundentarif liegen rund 445 €/Jahr (3.500 kWh). Bei einer Familie mit 5.500 kWh sind es schon 745 €/Jahr — Geld, das mit SCHUFA-Hürde ungewollt am Grundversorger hängenbleibt.

Die Zusammensetzung des Preises ist 2026 ungefähr: 41 % Beschaffung und Vertrieb, 25 % Netzentgelte, 34 % Steuern, Abgaben und Umlagen. Das heißt: Auch der Grundversorger zahlt nicht „aus Bösartigkeit" mehr — er hat ältere, teurere Strombeschaffung in den Büchern. Das ist die echte Begründung für den Preisaufschlag, nicht etwa eine „SCHUFA-Strafe".

Sondertarife und die SCHUFA-Hürde #

Sobald du den Grundversorger verlassen willst — und damit den Preis-Vorteil holst — wirst du Sondertarif-Anbieter wie eprimo, E.ON, Vattenfall, EnBW oder Discount-Marken (z.B. Yello, Maingau, eprimo) sehen. Fast alle holen vor Vertragsabschluss eine Bonitätsauskunft ein. Üblicherweise bei SCHUFA, gelegentlich auch bei CRIF Bürgel oder infoscore Consumer Data.

Im Vertragsformular findest du dann den Satz „Bonitätsprüfung erforderlich" mit einer Einwilligungs-Checkbox. Die SCHUFA hat sogar einen eigenen Branchen-Score Energieversorger, der enger gefasst ist als der allgemeine Basis-Score. Ein Wert unter ca. 80 % kann zur Ablehnung führen — selbst wenn dein Basis-Score noch im grünen Bereich liegt.

Drei mögliche Strategien bei SCHUFA-Problemen mit Sondertarifen:

  • Konditionsanfrage statt Vertragsanfrage. Manche Anbieter bieten eine score-neutrale Vor-Anfrage an. Frag explizit nach, bevor du den regulären Antrag absendest — eine abgelehnte Vertragsanfrage erscheint 12 Monate in der SCHUFA und kann den Score weiter senken.
  • Anzahlung anbieten. Wer bereit ist, 100-200 € Kaution zu hinterlegen, kommt bei manchen Anbietern auch mit weicher SCHUFA durch. Wichtig: schriftlich vereinbaren, dass die Kaution nach 12 Monaten ohne Verzug rückerstattet wird.
  • Bei einem Discount-Anbieter mit lockerer Prüfung versuchen. eprimo und einige andere Marken haben in der Vergangenheit weichere Schwellen gehabt — keine Garantie, aber höhere Chance als bei den großen vier Konzernen.
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Tipp

Rechne erst durch, ob sich der Wechselaufwand für dich lohnt: unser Stromwechsel-Spar-Rechner zeigt mit deinem Verbrauch, deinem aktuellen Preis und realistischem Bonus, was im ersten Jahr netto rauskommt. Unter 150 € Ersparnis lohnt das Risiko einer abgelehnten Bonitätsprüfung selten.

Die Vorkasse-Falle #

Eine bestimmte Tarif-Klasse umgeht die SCHUFA-Frage komplett: Vorkasse-Tarife. Du zahlst den Strompreis für 12 Monate im Voraus — und bekommst dafür meist auch einen attraktiven Preis. Aus Anbietersicht ist das sicher, weil das Risiko bei dir liegt. Aus deiner Sicht ist es riskant — was die Pleitewelle 2021/22 schmerzhaft gezeigt hat.

Damals gingen Anbieter wie Stromio, Gas.de, Grünwelt Energie und Voltego pleite. Wer in Vorkasse gegangen war, hat in der Insolvenztabelle gelandet — und ist meistens leer ausgegangen oder hat nach langem Verfahren einen Bruchteil zurückbekommen. Gleichzeitig sprangen die Grundversorger ein (Ersatzversorgung nach § 38 EnWG), aber zu den damals stark gestiegenen Tarifen.

Drei Schutz-Regeln, wenn ein Vorkasse-Tarif die einzige realistische Option ist:

  • Maximal Quartal, nicht Jahr. Wenn der Anbieter wirklich nur Vorkasse anbietet, dann lieber 3 Monate vorauszahlen statt 12 — selbst bei kleinem Rabatt-Vorteil.
  • Auf Eigenkapital und Konzernzugehörigkeit achten. Anbieter, die zu großen Konzernen gehören (Telekom Strom = E.ON, Lichtblick = Eneco-Tochter), sind tendenziell stabiler als unabhängige Discounter.
  • Insolvenzhinweis prüfen. Im Bundesanzeiger und auf Check24 oder Verivox kannst du sehen, ob ein Anbieter zuletzt negative Schlagzeilen hatte.

Was tun bei Ablehnung des Grundversorgers #

Sehr selten — aber es kommt vor: Ein Grundversorger lehnt mit Verweis auf „wirtschaftliche Unzumutbarkeit" ab. Das ist fast immer rechtswidrig. Drei Schritte:

  • Schriftlich Versorgungsantrag stellen. Per Einschreiben mit Rückschein. Beruf auf § 36 EnWG. Setze eine Frist von 14 Tagen zur Antwort. Das ist die Beweisgrundlage für alles Folgende.
  • Schlichtungsstelle Energie einschalten. Die Schlichtungsstelle Energie e.V. (zugelassene private Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG) ist kostenlos für Verbraucher. Sie zwingt den Versorger zur Stellungnahme und schlichtet meist innerhalb von 3 Monaten. schlichtungsstelle-energie.de
  • Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Zusätzlich oder alternativ. Die BNetzA kann Sanktionen verhängen und stellt das Verfahren öffentlich dar — das wirkt oft schon präventiv.

In den allermeisten Fällen lenkt der Versorger ein, sobald die Schlichtungsstelle aktiv wird. Ein wirklich gerichtliches Verfahren ist sehr selten.

Bei Zahlungsverzug: Sperre vermeiden #

SCHUFA-Probleme gehen oft mit knappen Kassen einher. Wenn die Stromrechnung mal nicht pünktlich kommt, hat der Versorger Rechte — aber du auch. Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) regelt das Sperrverfahren strikt:

  • Mindest-Verzug 100 €. Unter dieser Schwelle darf nicht gesperrt werden.
  • 4 Wochen Vorlauf nach Androhung. Die Sperre muss schriftlich angedroht werden, danach gilt eine vierwöchige Frist.
  • 8 Werktage Vorankündigung des konkreten Sperrtermins. Du erfährst also nochmal explizit, wann die Sperre kommt.
  • Abwendungsvereinbarung als Pflicht-Angebot. Der Versorger MUSS eine zinsfreie Ratenzahlungs-Vereinbarung anbieten — oder wahlweise Weiterversorgung gegen Vorauszahlung.
  • Verhältnismäßigkeit. Bei Säugling oder Pflegebedürftigen im Haushalt darf nicht gesperrt werden — Gefahr für Leib oder Leben (§ 19 Abs. 2 StromGVV).

Wer einen Bürgergeld- oder Grundsicherungs-Anspruch hat, kann zusätzlich § 22 Abs. 8 SGB II ziehen: Jobcenter müssen bei Sperr-Drohung Stromschulden als Darlehen übernehmen — das LSG Nordrhein-Westfalen hat das 2022 bestätigt. Voraussetzung ist, dass der Versorger Raten verweigert hat und keine offensichtlich verschwenderische Nutzung vorliegt.

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Tipp

Statt zu warten, bis die Mahnung kommt: rechne mit dem Strom-Nachzahlung-Rechner deine echten Folgekosten durch, ruf den Versorger proaktiv an und schlage 3-6 Raten vor. Wer früh aktiv ist, vermeidet Mahnkosten (15-25 €), SCHUFA-Einträge wegen Inkasso, und das ganze Sperrverfahren.

Häufige Fragen #

Kann ich trotz negativer SCHUFA Strom bekommen?

Ja, zwingend. § 36 EnWG verpflichtet jeden Energieversorger, der die Grundversorgung in deinem Netzgebiet durchführt, jeden Haushaltskunden zu beliefern — Bonität spielt keine Rolle. Eine Ablehnung mit Verweis auf die SCHUFA ist rechtswidrig.

Was kostet die Grundversorgung 2026?

Im Bundesdurchschnitt: 37,28 ct/kWh Arbeitspreis und 13,76 €/Monat Grundpreis (BDEW-Strompreisanalyse Januar 2026). Bei 3.500 kWh Jahresverbrauch: rund 1.470 €/Jahr. Sondertarif-Neukunden zahlen Ø 23,7 ct/kWh — also rund 445 €/Jahr weniger.

Was ist die Ersatzversorgung — und kostet sie mehr?

Die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) springt automatisch ein, wenn dein bisheriger Anbieter pleitegeht oder du nach Umzug noch keinen Vertrag abgeschlossen hast. Sie gilt für maximal 3 Monate und wird beim Grundversorger zu dessen Grundversorgungs-Preisen abgerechnet. Danach läuft alles automatisch in der regulären Grundversorgung weiter.

Welche Sondertarife gehen ohne SCHUFA-Prüfung?

Vorkasse-Tarife prüfen die SCHUFA meistens nicht — bergen aber das Pleite-Risiko: zahlst du voraus und der Anbieter geht pleite, ist das Geld weg (siehe Stromio/Voltego-Pleite 2021/22). Manche Discount-Anbieter haben weichere Bonitätsprüfungen, sind aber nicht garantiert. Sicherste Variante bleibt die Grundversorgung.

Was passiert, wenn der Grundversorger trotzdem ablehnt?

Eine Ablehnung ist nur rechtens, wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist (§ 36 Abs. 1 Satz 2 EnWG) — etwa bei eindeutigem Betrug oder Manipulation der Messeinrichtung. Bei normaler Bonität ist die Ablehnung rechtswidrig. Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie ist kostenlos und sehr wirksam.

Wie kommt der Versorger an meine SCHUFA?

Sondertarif-Anbieter holen mit deiner Einwilligung im Vertragsformular („Bonitätsprüfung erforderlich") eine Abfrage bei SCHUFA, CRIF Bürgel oder infoscore Consumer Data ein. Grundversorger dürfen das auch — aber nicht als Ausschlusskriterium. Die SCHUFA-Branche „Energieversorger" rangiert hinter Banken und vor Mobilfunk in der Strenge.

Monika Bauer
Über die Autorin
Monika Bauer
Verbraucherschutz-Redakteurin, FLORIN+

Monika fokussiert auf Verbraucherrechte, Vertragsrecht und SCHUFA. Schwerpunkt: was juristisch möglich ist, nicht was Anbieter dir verkaufen wollen.

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