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Stand 22.09.2026

Familienversicherung 2026: Wer bleibt kostenlos mitversichert?

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder eines gesetzlich Versicherten sind beitragsfrei mitversichert — solange ihr Einkommen unter der Grenze bleibt. Hier sind alle Werte 2026.

Antwort in 20 Sekunden

Beitragsfrei mitversichert ist, wer als Ehe- oder Lebenspartner bzw. Kind eines GKV-Mitglieds ein Gesamteinkommen unterhalb der Grenze hat: 2026 565 € im Monat (ein Siebtel der Bezugsgröße), bei einem reinen Minijob 603 € im Monat. Kinder sind je nach Situation bis 18, 23 oder 25 Jahre mitversichert. Grundlage ist § 10 SGB V.

Quellen: § 10 SGB V, GKV-Spitzenverband, BMAS (Bezugsgröße/Minijob 2026) · Stand: 22.09.2026

Einkommensgrenzen 2026

FallGrenze / Monat 2026Hinweis
Allgemeines Gesamteinkommen565 €ein Siebtel der Bezugsgröße
Ausschließlich Minijob603 €gekoppelt an den Mindestlohn (13,90 €)
Minijob plus weitere Einkünfte565 €dann gilt die allgemeine Grenze, nicht 603 €

Bis zu welchem Alter sind Kinder mitversichert?

Grundlage: § 10 Abs. 2 SGB V.

Was ändert die Reform ab 2028?

Mit dem 2026 beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kommt ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 % für beitragsfrei mitversicherte Partner. Ausgenommen sind unter anderem Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, Pflegende und Menschen mit Behinderung. Die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder bleibt unverändert. Was das für dich bedeutet, schätzt der Krankenkassen-Reform-Rechner.

Häufige Fragen

Bis zu welchem Einkommen bin ich beitragsfrei mitversichert?

2026 liegt die allgemeine Grenze bei 565 € Gesamteinkommen im Monat. Wer ausschließlich einen Minijob hat, darf bis 603 € verdienen. Sobald weitere Einkünfte hinzukommen (z. B. Mieten, Zinsen), gilt wieder die allgemeine Grenze von 565 €.

Bis zu welchem Alter sind Kinder mitversichert?

Grundsätzlich bis 18 Jahre, bis 23 Jahre ohne Erwerbstätigkeit und bis 25 Jahre in Schul- oder Berufsausbildung bzw. Studium. Bei einer Behinderung, die Selbstunterhalt unmöglich macht, gilt keine Altersgrenze (§ 10 SGB V).

Was ändert die Reform ab 2028?

Ab 2028 fällt für beitragsfrei mitversicherte Partner ein Zuschlag von 2,5 % an. Ausgenommen sind u. a. Familien mit Kindern unter zwölf Jahren. Die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder bleibt unverändert.

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