So setzt du den Hack um
Fünf Schritte. Klick einen Schritt an, um die Details zu sehen.
1 Familienversicherung prüfen
Solange du studierst oder in Ausbildung bist, kannst du in der Regel bis zum 25. Geburtstag kostenlos über deine Eltern familienversichert bleiben. Voraussetzung: Dein regelmäßiges Einkommen liegt 2026 nicht über 565 € im Monat (bei einem Minijob gilt die Minijob-Grenze). Wichtig: BAföG zählt nicht als Einkommen.
2 Studentische KV verstehen
Ab dem 25. Geburtstag oder wenn dein Einkommen die Grenze übersteigt, wechselst du in die Krankenversicherung der Studierenden (KVdS). Der Grundbeitrag liegt 2026 bei 87,38 € im Monat und ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Dazu kommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung – in Summe meist rund 120–130 € im Monat.
3 Kasse clever wählen
Da der Grundbeitrag überall gleich ist, entscheidet der Zusatzbeitrag über den Preis. Er liegt im Schnitt bei rund 2,9 %, unterscheidet sich aber je nach Kasse deutlich. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse ist nach einer kurzen Mindestbindung mit zwei Monaten Frist möglich.
4 Werkstudent-Regel beachten
Arbeitest du in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, bleibt dein günstiger Studierendenstatus in der Krankenversicherung erhalten (Werkstudentenprivileg). Wer regelmäßig mehr arbeitet, wird versicherungspflichtig und zahlt über den Job. In den Semesterferien darfst du auch mehr arbeiten.
5 Zeit nach 30 planen
Die günstige KVdS gilt grundsätzlich bis zum 30. Geburtstag bzw. bis zum 14. Fachsemester. Danach musst du dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern – meist deutlich teurer. Wer absehbar länger studiert, sollte den Übergang früh einplanen.