Studenten & Steuern

Studentenjob & Steuern 2026: Was Studenten wissen müssen

Als Student zahlt man oft keine Steuern – aber die Steuererklärung lohnt sich trotzdem. Studienkosten als Verlustvortrag können in den ersten Berufsjahren tausende Euro sparen.

Robert Meier Robert Meier · Finanzredaktion FLORIN+ · 18. April 2026 · 🕑 7 Min. Lesezeit

📋 Das Wichtigste auf einen Blick

  • Minijob als Student: bis 556 €/Monat (2026) – keine Steuern, keine SV
  • Werkstudent: bis zu 20h/Woche – keine RV-Pflicht, aber Lohnsteuer möglich
  • Grundfreibetrag 2026: 11.604 € – darunter keine Einkommensteuer
  • Nebenjob-Steuererklärung lohnt sich fast immer – Studienkosten absetzbar!
  • BAföG und Kindergeld werden nicht auf Jobs angerechnet (seit 2023)

Studentenjob: Die verschiedenen Modelle

1. Minijob (bis 556 Euro/Monat)

Der klassische Studentenjob: bis zu 556 Euro monatlich, ohne Lohnsteuer, ohne Sozialversicherungspflicht. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben, du als Student hast keine Abzüge.

2. Werkstudent (bis 20h/Woche)

Werkstudenten arbeiten während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche regulär. In den Semesterferien ist auch mehr möglich. Das Besondere: Werkstudenten sind von der Rentenversicherungspflicht befreit (aber nicht von Renten-Eigenanteil) und zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung.

Steuern: Lohnsteuer wird einbehalten, wenn das Jahreseinkommen über 11.604 Euro liegt. Du kannst sie aber vollständig zurückbekommen, wenn du eine Steuererklärung machst – und dabei Studienkosten absetzt.

3. Kurzfristige Beschäftigung (bis 3 Monate / 70 Arbeitstage)

Saisonjobs, Ferienjobs: bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr, keine Sozialversicherungspflicht, aber ggf. Lohnsteuer.

Studienkosten als Werbungskosten absetzen

Das ist der wichtigste Steuertipp für Studenten: Ab dem Zweitstudium (auch Masterstudium nach abgeschlossenem Bachelor) oder wenn das Studium als Berufsausbildung gilt, können Studienkosten als Werbungskosten abgesetzt werden – ohne Limit.

  • Studiengebühren und Semesterbeiträge
  • Fachliteratur, Bücher, Skripte
  • Laptop und Software (beruflich genutzt)
  • Fahrten zur Uni (Pendlerpauschale: 38 Cent/km)
  • Miete bei auswärtigem Studium (doppelte Haushaltsführung)
💡 Wichtig: Verlustfeststellung! Wenn deine Studienkosten höher sind als dein Einkommen, entsteht ein steuerlicher Verlust. Den solltest du jedes Jahr beim Finanzamt feststellen lassen – er wird vorgetragen und sobald du nach dem Studium Steuern zahlst, senkt er deine Steuerlast in den ersten Berufsjahren erheblich.

BAföG und Kindergeld: Keine Anrechnung mehr

Seit 2023 spielt das Einkommen aus einem Studentenjob für BAföG keine Rolle mehr – die frühere Anrechnung wurde abgeschafft. Auch für den Kindergeld-Anspruch der Eltern ist das Einkommen des Kindes seit 2012 irrelevant. Kindergeld bis 25 Jahre ist für die Eltern absetzbar, solange du noch studierst.

Steuererklärung als Student: Immer lohnenswert

Auch wenn du unter dem Grundfreibetrag liegst und keine Steuern zahlen musst, lohnt sich die Steuererklärung:

  • Rückforderung von einbehaltener Lohnsteuer
  • Feststellung des Verlustvortrags (Studienkosten)
  • Steuererstattung aus Vorauszahlungen
ZASTA x MYWAGE – STEUERPARTNER
Steuererklärung fertig machen – direkt online mit Zasta
100% digital. Durchschnittlich holen Nutzer 1.095 € zurück.
Jetzt Steuererklärung starten →

Häufige Fragen

Muss ich als Student Steuern zahlen?

Erst wenn dein Jahreseinkommen den Grundfreibetrag (11.604 Euro 2026) übersteigt. Bei einem Minijob (bis 556 Euro/Monat) oder einem Werkstudentenjob unter dieser Schwelle zahlst du keine Einkommensteuer. Einbehaltene Lohnsteuer kannst du aber über die Steuererklärung vollständig zurückholen.

Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten?

Während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche. In den Semesterferien (bis zu 26 Wochen pro Jahr) darf auch mehr gearbeitet werden. Die Werkstudentenprivileg (keine RV-Pflicht) gilt aber nur, wenn das Studium im Vordergrund bleibt.

Was kann ich als Student von der Steuer absetzen?

Ab dem Zweitstudium (oder wenn das Studium als Berufsausbildung gilt): Studiengebühren, Bücher, Laptop, Fahrten zur Uni, Miete bei auswärtigem Studium. Auch im Erststudium sind Sonderausgaben (bis 6.000 Euro/Jahr) möglich. Ein Verlust aus Studienkosten kann festgestellt und auf spätere Berufsjahre vorgetragen werden.

Wirkt sich mein Studentenjob auf BAföG aus?

Nein. Seit 2023 wird das eigene Einkommen bei der BAföG-Berechnung nicht mehr angerechnet. Auch das Kindergeld der Eltern bleibt unberührt, solange du unter 25 bist und studierst.

Lohnt sich die Steuererklärung als Student?

Fast immer. Selbst wenn du keine Steuern zahlen musst, lohnt sich die Abgabe: Du kannst einbehaltene Lohnsteuer zurückfordern und einen Verlustvortrag aus Studienkosten feststellen lassen. Dieser Vortrag spart dir in den ersten Berufsjahren mehrere tausend Euro Steuern.

Hat dir diese Seite geholfen? Teile sie mit jemandem, dem sie nützen könnte.

📊 Finde deinen idealen Kredit in 2 Minuten

Zum Kreditrechner →