Basierend auf deinen Antworten: Deine Schuldenlast ist hoch, eine Rückzahlung in 5 Jahren unrealistisch. Die Privatinsolvenz könnte der richtige Weg aus der Krise sein. Eine Fachberatung ist dringend empfohlen.
📋 Die 6 Schritte der Verbraucherinsolvenz
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1
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Gesetzlich vorgeschrieben: Du oder eine Beratungsstelle verhandelt mit allen Gläubigern über einen Vergleich. Erst nach Scheitern kann das Gericht angerufen werden.
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2
Antrag beim Insolvenzgericht
Du stellst einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens. Kosten: ca. 2.000–4.000 € (Kostenbefreiung möglich). Ab hier pausieren alle Mahnungen und Pfändungen.
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3
Eröffnung des Verfahrens
Das Gericht eröffnet das Verfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter. Deine Gläubiger melden ihre Forderungen an.
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4
Verwertung des Vermögens
Vorhandenes Vermögen wird veräußert und verteilt. Lebensnotwendige Gegenstände (Möbel, PKW bis ca. 9.000 €) sind geschützt.
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5
Wohlverhaltensperiode (6 Jahre)
Du zahlst dein pfändbares Einkommen (über Freibetrag von 1.491,75 €/Monat) an den Treuhänder. Du darfst nicht vorsätzlich die Insolvenzmasse schmälern.
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6
Restschuldbefreiung – Neustart!
Nach 6 Jahren werden alle verbleibenden Schulden erlassen. SCHUFA-Eintrag wird nach weiteren 6 Monaten gelöscht. Dein Neustart beginnt.
- Unterhaltsrückstände (Kinder- und Ehegattenunterhalt)
- Geldstrafen, Bußgelder und Strafschadensersatz
- Schadensersatz wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung
- Steuerschulden aus vorsätzlicher Hinterziehung
- Verbindlichkeiten aus arglistig erschlichenen Darlehen
Diese Forderungen bleiben auch nach Restschuldbefreiung bestehen (§ 302 InsO). Bitte mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht klären.
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⚖️ Alternativen im Vergleich
| Option | Dauer | SCHUFA | Geeignet wenn |
|---|---|---|---|
| Privatinsolvenz | 6 Jahre | +6 Mon. nach RSB | Schulden unrealistisch rückzahlbar |
| Außergerichtl. Vergleich | Individuell | Eintrag ggf. schneller weg | Gläubiger verhandlungsbereit |
| Schuldenbereinigungsplan | Gerichtlich | Negativeintrag bleibt | Außergerichtlich gescheitert |
| Umschuldung | Sofort möglich | Kein neuer Eintrag | Schulden unter 30.000 €, gute Bonität |
| Privatverkäufe / Haushalt | Sofort möglich | Kein Eintrag | Kleinere Schulden, vorhandene Sachwerte |
- Unterhaltsrückstände (Kinder- und Ehegattenunterhalt)
- Geldstrafen, Bußgelder und Strafschadensersatz
- Schadensersatz wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung
- Steuerschulden aus vorsätzlicher Hinterziehung
- Verbindlichkeiten aus arglistig erschlichenen Darlehen
Diese Forderungen bleiben auch nach Restschuldbefreiung bestehen (§ 302 InsO). Bitte mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht klären.
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Jetzt kostenlos beraten lassen →Basierend auf deinen Antworten ist eine Verbraucherinsolvenz möglicherweise nicht sinnvoll – etwa wegen vorhandenem Vermögen, einer selbstständigen Tätigkeit oder weil eine Einigung bereits gelungen ist. Bespreche deine Situation mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht.
- Unterhaltsrückstände (Kinder- und Ehegattenunterhalt)
- Geldstrafen, Bußgelder und Strafschadensersatz
- Schadensersatz wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung
- Steuerschulden aus vorsätzlicher Hinterziehung
- Verbindlichkeiten aus arglistig erschlichenen Darlehen
Diese Forderungen bleiben auch nach Restschuldbefreiung bestehen (§ 302 InsO). Bitte mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht klären.
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Jede Situation ist individuell. Eine kostenlose Erstberatung schadet nie.
Kostenlos beraten lassen →Häufige Fragen (FAQ)
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Eine Privatinsolvenz lohnt sich in der Regel, wenn die Schulden so hoch sind, dass eine Rückzahlung in 5 Jahren realistisch unmöglich ist, und ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist. Als Faustregel: ab ca. 20.000 € Schulden und keiner realistischen Rückzahlungsperspektive.Das Privatinsolvenzverfahren dauert in der Regel 6 Jahre (Wohlverhaltensperiode). In dieser Zeit zahlst du dein pfändbares Einkommen (über dem Pfändungsfreibetrag von 1.491,75 €/Monat, Stand 2026) an den Insolvenzverwalter. Nach 6 Jahren erfolgt die Restschuldbefreiung.Die SCHUFA speichert Insolvenzdaten bis zur Restschuldbefreiung. Seit März 2023 wird der Eintrag danach bereits nach 6 Monaten gelöscht – das ermöglicht einen schnelleren Neustart als früher.Der Pfändungsfreibetrag beträgt ab Juli 2025: 1.491,75 € monatlich für Alleinstehende. Mit Unterhaltspflichten erhöht er sich auf ca. 2.053,17 €. Einkommen unterhalb dieser Grenze ist vollständig vor Pfändung geschützt.Beim außergerichtlichen Vergleich einigst du dich direkt mit deinen Gläubigern auf eine Teillösung – schneller und ohne Gerichtskosten. Scheitert dieser Versuch, folgt der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan und danach ggf. das Insolvenzverfahren. Der außergerichtliche Versuch ist gesetzlich vorgeschrieben als erster Schritt.Die Gerichts- und Insolvenzverwalterkosten betragen ca. 2.000–4.000 €. Bei fehlender Zahlungsfähigkeit kann Verfahrenskostenstundung beantragt werden – die Kosten werden dann gestundet und ggf. aus der Insolvenzmasse beglichen.💳 FLORIN+ Kreditkarte
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