⚖️ Verbraucherinsolvenz-Quick-Check

8 Fragen klären, ob Privatinsolvenz für dich sinnvoll ist – inklusive Kostenrechner und 6-Jahres-Plan-Simulation.

✓ 8 Fragen ✓ Kostenrechner ✓ 6-Jahres-Simulation ✓ Kein Fachanwalt nötig
⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieses Tool dient ausschließlich zur ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Eine Verbraucherinsolvenz ist eine rechtliche Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen. Bitte konsultiere eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.
0 von 8 Fragen beantwortet
1. Wie hoch sind deine Gesamtschulden ungefähr?
Unter 5.000 €
5.000 – 20.000 €
20.000 – 50.000 €
Über 50.000 €
Bitte wähle eine Option.
2. Wie hoch ist dein monatliches Nettoeinkommen?
Unter 1.000 €
1.000 – 2.000 €
2.000 – 3.500 €
Über 3.500 €
Bitte wähle eine Option.
3. Kannst du deine Schulden aus eigener Kraft in den nächsten 5 Jahren zurückzahlen?
Ja, wahrscheinlich
Unsicher
Nein, unmöglich
Bitte wähle eine Option.
4. Hast du bereits einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit deinen Gläubigern unternommen?
Ja, gescheitert
Nein, noch nicht
Ja, erfolgreich
Bitte wähle eine Option.
5. Besitzt du nennenswertes Vermögen (Immobilien, Ersparnisse > 5.000 €)?
Nein
Etwas
Ja, erheblich
Bitte wähle eine Option.
6. Bist du selbstständig oder warst du in den letzten 5 Jahren selbstständig?
Ja
Nein
Bitte wähle eine Option.
7. Hast du Unterhaltspflichten (Kinder oder Ex-Partner)?
Ja
Nein
Bitte wähle eine Option.
8. Wie wichtig ist dir, schnellstmöglich schuldenfrei zu sein, auch wenn du 6 Jahre stark eingeschränkt lebst?
Sehr wichtig – Neustart
Eher wichtig
Nicht so wichtig
Bitte wähle eine Option.
Privatinsolvenz – Sinnvoll zu prüfen

Basierend auf deinen Antworten: Deine Schuldenlast ist hoch, eine Rückzahlung in 5 Jahren unrealistisch. Die Privatinsolvenz könnte der richtige Weg aus der Krise sein. Eine Fachberatung ist dringend empfohlen.

📊 6-Jahres-Plan Simulator
Monatliches Nettoeinkommen:
€ 0
800 €5.000 €
Gesamtschulden:
€ 0
Pfändungsfreibetrag (2026):
€ 0
Monatl. Insolvenzmasse:
€ 0
Gesamtzahlung über 6 Jahre:
€ 0
Verbleibende Schulden (werden erlassen):
€ 0
Geschätzte Verfahrenskosten:
€ 2.000 – 4.000
📅
Restschuldbefreiung voraussichtlich am
bei Verfahrensbeginn heute · 6-Jahres-Wohlverhaltensperiode

📋 Die 6 Schritte der Verbraucherinsolvenz

  • 1

    Außergerichtlicher Einigungsversuch

    Gesetzlich vorgeschrieben: Du oder eine Beratungsstelle verhandelt mit allen Gläubigern über einen Vergleich. Erst nach Scheitern kann das Gericht angerufen werden.

  • 2

    Antrag beim Insolvenzgericht

    Du stellst einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens. Kosten: ca. 2.000–4.000 € (Kostenbefreiung möglich). Ab hier pausieren alle Mahnungen und Pfändungen.

  • 3

    Eröffnung des Verfahrens

    Das Gericht eröffnet das Verfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter. Deine Gläubiger melden ihre Forderungen an.

  • 4

    Verwertung des Vermögens

    Vorhandenes Vermögen wird veräußert und verteilt. Lebensnotwendige Gegenstände (Möbel, PKW bis ca. 9.000 €) sind geschützt.

  • 5

    Wohlverhaltensperiode (6 Jahre)

    Du zahlst dein pfändbares Einkommen (über Freibetrag von 1.491,75 €/Monat) an den Treuhänder. Du darfst nicht vorsätzlich die Insolvenzmasse schmälern.

  • 6

    Restschuldbefreiung – Neustart!

    Nach 6 Jahren werden alle verbleibenden Schulden erlassen. SCHUFA-Eintrag wird nach weiteren 6 Monaten gelöscht. Dein Neustart beginnt.

⚠️ Diese Schulden überleben die Insolvenz – wichtig zu wissen +
  • Unterhaltsrückstände (Kinder- und Ehegattenunterhalt)
  • Geldstrafen, Bußgelder und Strafschadensersatz
  • Schadensersatz wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung
  • Steuerschulden aus vorsätzlicher Hinterziehung
  • Verbindlichkeiten aus arglistig erschlichenen Darlehen

Diese Forderungen bleiben auch nach Restschuldbefreiung bestehen (§ 302 InsO). Bitte mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht klären.

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🤔
Andere Wege zuerst probieren

Deine Situation deutet darauf hin, dass eine Privatinsolvenz noch nicht der beste Weg ist. Versuche zunächst, außergerichtlich mit deinen Gläubigern zu einigen oder einen Schuldenbereinigungsplan zu erstellen. Eine Beratungsstelle hilft dabei kostenlos.

📊 Orientierungsrechner – Falls doch Insolvenz
Monatliches Nettoeinkommen:
€ 0
Gesamtschulden:
€ 0
Pfändungsfreibetrag (2026):
€ 0
Monatl. Insolvenzmasse:
€ 0
Gesamtzahlung über 6 Jahre:
€ 0

⚖️ Alternativen im Vergleich

⚖️ Alternativen im Vergleich
OptionDauerSCHUFAGeeignet wenn
Privatinsolvenz6 Jahre+6 Mon. nach RSBSchulden unrealistisch rückzahlbar
Außergerichtl. VergleichIndividuellEintrag ggf. schneller wegGläubiger verhandlungsbereit
SchuldenbereinigungsplanGerichtlichNegativeintrag bleibtAußergerichtlich gescheitert
UmschuldungSofort möglichKein neuer EintragSchulden unter 30.000 €, gute Bonität
Privatverkäufe / HaushaltSofort möglichKein EintragKleinere Schulden, vorhandene Sachwerte
⚠️ Diese Schulden überleben jede Insolvenz – wichtig zu wissen +
  • Unterhaltsrückstände (Kinder- und Ehegattenunterhalt)
  • Geldstrafen, Bußgelder und Strafschadensersatz
  • Schadensersatz wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung
  • Steuerschulden aus vorsätzlicher Hinterziehung
  • Verbindlichkeiten aus arglistig erschlichenen Darlehen

Diese Forderungen bleiben auch nach Restschuldbefreiung bestehen (§ 302 InsO). Bitte mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht klären.

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⚠️
Privatinsolvenz aktuell weniger geeignet

Basierend auf deinen Antworten ist eine Verbraucherinsolvenz möglicherweise nicht sinnvoll – etwa wegen vorhandenem Vermögen, einer selbstständigen Tätigkeit oder weil eine Einigung bereits gelungen ist. Bespreche deine Situation mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht.

📊 Deine Zahlen im Überblick
Monatliches Nettoeinkommen:
€ 0
Gesamtschulden:
€ 0
⚠️ Diese Schulden überleben jede Insolvenz – wichtig zu wissen +
  • Unterhaltsrückstände (Kinder- und Ehegattenunterhalt)
  • Geldstrafen, Bußgelder und Strafschadensersatz
  • Schadensersatz wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung
  • Steuerschulden aus vorsätzlicher Hinterziehung
  • Verbindlichkeiten aus arglistig erschlichenen Darlehen

Diese Forderungen bleiben auch nach Restschuldbefreiung bestehen (§ 302 InsO). Bitte mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht klären.

Trotzdem Experten-Rat einholen

Jede Situation ist individuell. Eine kostenlose Erstberatung schadet nie.

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❓ Häufige Fragen zur Privatinsolvenz

  • Wann lohnt sich eine Privatinsolvenz?+
    Eine Privatinsolvenz lohnt sich in der Regel, wenn die Schulden so hoch sind, dass eine Rückzahlung in 5 Jahren realistisch unmöglich ist, und ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist. Als Faustregel: ab ca. 20.000 € Schulden und keiner realistischen Rückzahlungsperspektive.
  • Wie lange dauert ein Privatinsolvenzverfahren?+
    Das Privatinsolvenzverfahren dauert in der Regel 6 Jahre (Wohlverhaltensperiode). In dieser Zeit zahlst du dein pfändbares Einkommen (über dem Pfändungsfreibetrag von 1.491,75 €/Monat, Stand 2026) an den Insolvenzverwalter. Nach 6 Jahren erfolgt die Restschuldbefreiung.
  • Was passiert mit meiner SCHUFA nach einer Insolvenz?+
    Die SCHUFA speichert Insolvenzdaten bis zur Restschuldbefreiung. Seit März 2023 wird der Eintrag danach bereits nach 6 Monaten gelöscht – das ermöglicht einen schnelleren Neustart als früher.
  • Was ist der Pfändungsfreibetrag 2026?+
    Der Pfändungsfreibetrag beträgt ab Juli 2025: 1.491,75 € monatlich für Alleinstehende. Mit Unterhaltspflichten erhöht er sich auf ca. 2.053,17 €. Einkommen unterhalb dieser Grenze ist vollständig vor Pfändung geschützt.
  • Was ist der Unterschied zwischen Privatinsolvenz und außergerichtlichem Vergleich?+
    Beim außergerichtlichen Vergleich einigst du dich direkt mit deinen Gläubigern auf eine Teillösung – schneller und ohne Gerichtskosten. Scheitert dieser Versuch, folgt der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan und danach ggf. das Insolvenzverfahren. Der außergerichtliche Versuch ist gesetzlich vorgeschrieben als erster Schritt.
  • Wie viel kostet ein Insolvenzverfahren?+
    Die Gerichts- und Insolvenzverwalterkosten betragen ca. 2.000–4.000 €. Bei fehlender Zahlungsfähigkeit kann Verfahrenskostenstundung beantragt werden – die Kosten werden dann gestundet und ggf. aus der Insolvenzmasse beglichen.
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