Basierend auf deinen Antworten: Deine Schuldenlast ist hoch, eine Rückzahlung in 5 Jahren unrealistisch. Die Privatinsolvenz könnte der richtige Weg aus der Krise sein. Eine Fachberatung ist dringend empfohlen.
📋 Die 6 Schritte der Verbraucherinsolvenz
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1
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Gesetzlich vorgeschrieben: Du oder eine Beratungsstelle verhandelt mit allen Gläubigern über einen Vergleich. Erst nach Scheitern kann das Gericht angerufen werden.
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2
Antrag beim Insolvenzgericht
Du stellst einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens. Kosten: ca. 2.000–4.000 € (Kostenbefreiung möglich). Ab hier pausieren alle Mahnungen und Pfändungen.
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3
Eröffnung des Verfahrens
Das Gericht eröffnet das Verfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter. Deine Gläubiger melden ihre Forderungen an.
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4
Verwertung des Vermögens
Vorhandenes Vermögen wird veräußert und verteilt. Lebensnotwendige Gegenstände (Möbel, PKW bis ca. 9.000 €) sind geschützt.
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5
Wohlverhaltensperiode (6 Jahre)
Du zahlst dein pfändbares Einkommen (über Freibetrag von 1.491,75 €/Monat) an den Treuhänder. Du darfst nicht vorsätzlich die Insolvenzmasse schmälern.
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6
Restschuldbefreiung – Neustart!
Nach 6 Jahren werden alle verbleibenden Schulden erlassen. SCHUFA-Eintrag wird nach weiteren 6 Monaten gelöscht. Dein Neustart beginnt.
- Unterhaltsrückstände (Kinder- und Ehegattenunterhalt)
- Geldstrafen, Bußgelder und Strafschadensersatz
- Schadensersatz wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung
- Steuerschulden aus vorsätzlicher Hinterziehung
- Verbindlichkeiten aus arglistig erschlichenen Darlehen
Diese Forderungen bleiben auch nach Restschuldbefreiung bestehen (§ 302 InsO). Bitte mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht klären.
Professionelle Beratung ist jetzt wichtig
Ein erfahrener Schuldnerberater oder Insolvenzfachanwalt hilft dir, die beste Lösung zu finden.
Kostenlose Soforthilfe anfordern →Deine Situation deutet darauf hin, dass eine Privatinsolvenz noch nicht der beste Weg ist. Versuche zunächst, außergerichtlich mit deinen Gläubigern zu einigen oder einen Schuldenbereinigungsplan zu erstellen. Eine Beratungsstelle hilft dabei kostenlos.
⚖️ Alternativen im Vergleich
| Option | Dauer | SCHUFA | Geeignet wenn |
|---|---|---|---|
| Privatinsolvenz | 6 Jahre | +6 Mon. nach RSB | Schulden unrealistisch rückzahlbar |
| Außergerichtl. Vergleich | Individuell | Eintrag ggf. schneller weg | Gläubiger verhandlungsbereit |
| Schuldenbereinigungsplan | Gerichtlich | Negativeintrag bleibt | Außergerichtlich gescheitert |
| Umschuldung | Sofort möglich | Kein neuer Eintrag | Schulden unter 30.000 €, gute Bonität |
| Privatverkäufe / Haushalt | Sofort möglich | Kein Eintrag | Kleinere Schulden, vorhandene Sachwerte |
- Unterhaltsrückstände (Kinder- und Ehegattenunterhalt)
- Geldstrafen, Bußgelder und Strafschadensersatz
- Schadensersatz wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung
- Steuerschulden aus vorsätzlicher Hinterziehung
- Verbindlichkeiten aus arglistig erschlichenen Darlehen
Diese Forderungen bleiben auch nach Restschuldbefreiung bestehen (§ 302 InsO). Bitte mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht klären.
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Jetzt kostenlos beraten lassen →Basierend auf deinen Antworten ist eine Verbraucherinsolvenz möglicherweise nicht sinnvoll – etwa wegen vorhandenem Vermögen, einer selbstständigen Tätigkeit oder weil eine Einigung bereits gelungen ist. Bespreche deine Situation mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht.
- Unterhaltsrückstände (Kinder- und Ehegattenunterhalt)
- Geldstrafen, Bußgelder und Strafschadensersatz
- Schadensersatz wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung
- Steuerschulden aus vorsätzlicher Hinterziehung
- Verbindlichkeiten aus arglistig erschlichenen Darlehen
Diese Forderungen bleiben auch nach Restschuldbefreiung bestehen (§ 302 InsO). Bitte mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht klären.
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Jede Situation ist individuell. Eine kostenlose Erstberatung schadet nie.
Kostenlos beraten lassen →❓ Häufige Fragen zur Privatinsolvenz
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Wann lohnt sich eine Privatinsolvenz?Eine Privatinsolvenz lohnt sich in der Regel, wenn die Schulden so hoch sind, dass eine Rückzahlung in 5 Jahren realistisch unmöglich ist, und ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist. Als Faustregel: ab ca. 20.000 € Schulden und keiner realistischen Rückzahlungsperspektive.
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Wie lange dauert ein Privatinsolvenzverfahren?Das Privatinsolvenzverfahren dauert in der Regel 6 Jahre (Wohlverhaltensperiode). In dieser Zeit zahlst du dein pfändbares Einkommen (über dem Pfändungsfreibetrag von 1.491,75 €/Monat, Stand 2026) an den Insolvenzverwalter. Nach 6 Jahren erfolgt die Restschuldbefreiung.
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Was passiert mit meiner SCHUFA nach einer Insolvenz?Die SCHUFA speichert Insolvenzdaten bis zur Restschuldbefreiung. Seit März 2023 wird der Eintrag danach bereits nach 6 Monaten gelöscht – das ermöglicht einen schnelleren Neustart als früher.
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Was ist der Pfändungsfreibetrag 2026?Der Pfändungsfreibetrag beträgt ab Juli 2025: 1.491,75 € monatlich für Alleinstehende. Mit Unterhaltspflichten erhöht er sich auf ca. 2.053,17 €. Einkommen unterhalb dieser Grenze ist vollständig vor Pfändung geschützt.
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Was ist der Unterschied zwischen Privatinsolvenz und außergerichtlichem Vergleich?Beim außergerichtlichen Vergleich einigst du dich direkt mit deinen Gläubigern auf eine Teillösung – schneller und ohne Gerichtskosten. Scheitert dieser Versuch, folgt der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan und danach ggf. das Insolvenzverfahren. Der außergerichtliche Versuch ist gesetzlich vorgeschrieben als erster Schritt.
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Wie viel kostet ein Insolvenzverfahren?Die Gerichts- und Insolvenzverwalterkosten betragen ca. 2.000–4.000 €. Bei fehlender Zahlungsfähigkeit kann Verfahrenskostenstundung beantragt werden – die Kosten werden dann gestundet und ggf. aus der Insolvenzmasse beglichen.