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Recht & Konsum

Kündigungsfrist-Rechner 2026 — bis wann musst du kündigen?

Mobilfunk, Streaming, Fitness, Versicherung — jede Vertragsart hat eigene Fristen. Seit der AVG-Reform (1. März 2022) gilt: max. 1 Monat Kündigungsfrist statt 3. Hier ist dein exaktes Stichtag-Datum.

So funktioniert der Rechner

Drei Eingaben — und du weißt, bis wann die Kündigung beim Anbieter sein muss.

SCHRITT 1

Vertragsart wählen

Mobilfunk, Streaming, Fitness, Versicherung, Magazin oder "andere". Der Rechner kennt die typischen Fristen je Branche.

SCHRITT 2

Daten eintragen

Vertragsbeginn + Erstlaufzeit. Bei alten Verträgen vor März 2022 greift Sonderkündigungsrecht — auch das prüfen wir.

SCHRITT 3

Stichtag ablesen

Ergebnis: Kündige spätestens bis [Datum]. Plus Status (rechtzeitig, knapp, zu spät) und Hinweis auf Kündigungs-Button.

Deine Vertragsdaten

Alle Berechnungen nach AVG-Reform und § 309 Nr. 9 BGB.

Vertragsart
Vertragsbeginn
Erstlaufzeit

Wann brauchst du den Rechner?

Vier typische Anlässe, die das Stichtag-Datum entscheidend machen.

Vor der Verlängerung

Mobilfunk + Fitness verlängern sich oft automatisch um 12 Monate, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Stichtag exakt kennen = ein Jahr früher raus.

Bei Preiserhöhung

Sonderkündigungsrecht: Sobald der Anbieter den Preis erhöht, kannst du innerhalb von 4–6 Wochen außerordentlich kündigen — auch mitten in der Laufzeit.

Bei Umzug ins Ausland

Mobilfunk + DSL: Verlegung nicht möglich = Sonderkündigungsrecht. Frist 3 Monate (TKG § 60). Fitness: Kündigung bei Umzug > 25 km möglich.

Bei Krankheit / Schwangerschaft

Fitnessstudio: außerordentliches Kündigungsrecht bei dauerhafter Sport-Unfähigkeit — ärztliches Attest reicht. Auch bei Schwangerschaft als wichtigem Grund anerkannt.

Frist-Formel: Vertragsende = Vertragsbeginn + Erstlaufzeit. Stichtag = Vertragsende − Kündigungsfrist. Bei Alt-Verträgen mit längerer Frist gilt das Sonderkündigungsrecht aus der AVG-Reform.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Fristen aus geltenden Gesetzen und BGH-Urteilen. Stand: Juni 2026.

  • § 309 Nr. 9 BGB — AVG-Reform. Seit 1. März 2022: Erstlaufzeit max. 2 Jahre, automatische Verlängerung max. 1 Monat, Kündigungsfrist max. 1 Monat (vorher bis 3 Monate).
  • § 11 BGB — Kündigungs-Button-Pflicht. Seit 1. Juli 2022: Online-geschlossene Verträge brauchen direkt zugänglichen Kündigungs-Button ("Verträge hier kündigen").
  • LG Köln 33 O 79/22. Fehlt der Kündigungs-Button, kann der Vertrag jederzeit ohne Frist gekündigt werden.
  • VVG §§ 11, 187 — Versicherungsvertragsgesetz. Standardlaufzeit 1 Jahr, Kündigungsfrist 1 Monat zum Versicherungsablauf. Bei Beitragserhöhung Sonderkündigungsrecht.
  • TKG § 60 — Telekommunikationsgesetz. Mobilfunk + DSL: 1 Monat Kündigungsfrist. Bei Umzug, wenn Anbieter Service am neuen Wohnsitz nicht erbringt: außerordentliches Kündigungsrecht.
  • BGH XII ZR 51/12 — Fitnessstudio. Außerordentliche Kündigung bei Krankheit, Schwangerschaft oder Umzug > 25 km möglich. Ärztliches Attest genügt.

Häufige Fragen

Was du zur Kündigungsfrist 2026 wissen solltest.

Was hat sich seit 2022 bei Kündigungsfristen geändert?
Mit der AVG-Reform (Faire Verbraucherverträge) gelten seit 1. März 2022 für Neuverträge: Erstlaufzeit max. 2 Jahre, automatische Verlängerung max. 1 Monat (vorher bis 12 Mo), Kündigungsfrist max. 1 Monat (vorher 3 Mo). Plus § 11 BGB: seit 1. Juli 2022 muss jeder Online-Anbieter einen Kündigungs-Button bieten.
Gilt das auch für alte Verträge vor 2022?
Ja — durch das Sonderkündigungsrecht. Wer einen Altvertrag mit 3-Monats-Frist hat, kann ihn jetzt mit 1-Monats-Frist kündigen (BGH bestätigt). Der Anbieter darf den Altvertrag NICHT zu Ende laufen lassen, wenn die alten Fristen unwirksam sind.
Was wenn der Anbieter keinen Kündigungs-Button hat?
Dann ist deine Kündigung trotzdem wirksam — und du kannst SOFORT kündigen (LG Köln 33 O 79/22, BMUV-Bestätigung 2023). Keine Kündigungsfrist mehr. Plus: Du kannst Schadensersatz für laufende Beiträge geltend machen, die du nach Erstkündigung bezahlt hast.
Wie kann ich beweisen, dass ich rechtzeitig gekündigt habe?
Drei Wege: (1) Kündigungs-Button — Anbieter muss Bestätigung schicken (§ 11 BGB). (2) Einschreiben mit Rückschein — nur die sichere Variante für Schriftform. (3) Fax mit Sendebericht — bei vielen Anbietern noch zulässig. E-Mail ohne Lesebestätigung ist riskant.
Was passiert bei einer Preiserhöhung?
Sonderkündigungsrecht: Bei jeder Preiserhöhung kannst du außerordentlich kündigen — egal welche Restlaufzeit. Frist meist 4–6 Wochen ab Mitteilung. Der Anbieter muss ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen — sonst ist die Preiserhöhung unwirksam (BGH-Rechtsprechung).
Welche Vertragsart hat die kürzeste Frist?
Streaming (Netflix, Spotify): meist monatlich kündbar, keine Frist. Direkt im Kundenkonto. Beim Mobilfunk-Vertrag mit 24-Monats-Bindung gilt nach Erstlaufzeit ebenfalls 1 Monat (AVG-Reform). Versicherungen: 1 Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres. Fitnessstudios: 1 Monat (Neuverträge) oder 3 Monate (Altverträge, aber gewohnheitsmäßig anfechtbar).