Antworten zum Mutterschaftsgeld 2026.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld 2026?
§ 24i SGB V: Krankenkasse zahlt max 13 €/Tag (= ca. 390 €/Monat). Der Arbeitgeber stockt auf das durchschnittliche Netto-Tagesgehalt der letzten 3 Monate auf (§ 20 MuSchG). Beispiel: 2.000 € Netto/Monat = ca. 67 €/Tag — Krankenkasse 13 €, AG 54 €/Tag = 100 % bisheriges Netto.
Wie lange läuft die Mutterschutzfrist?
§ 3 MuSchG: 6 Wochen vor dem berechneten Geburtstermin + 8 Wochen nach Geburt = insgesamt 14 Wochen. Bei Frühgeburten, Mehrlingen und Babys mit Behinderung verlängert sich die Frist nach Geburt auf 12 Wochen — gesamt also 18 Wochen Schutz.
Gibt es Mutterschaftsgeld bei Privatversicherung?
Privatversicherte erhalten einmalig max 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung (statt 13 €/Tag von der Krankenkasse). Der AG-Zuschuss bleibt jedoch identisch. Selbstständige ohne Wahltarif erhalten gar nichts von der Krankenkasse — nur das einmalige 210 €.
Was passiert mit Rente und KV während Mutterschutz?
Mutterschutzzeit zählt als Anrechnungszeit in der Rente (§ 58 SGB VI) — keine Rentenpunkte werden jedoch erworben. Krankenversicherung läuft beitragsfrei weiter (§ 224 SGB V). Pflegeversicherung ebenso. Mutterschaftsgeld selbst ist steuer- und sozialabgabenfrei.
Wie wird Mutterschaftsgeld bei Elterngeld angerechnet?
Wichtig: Mutterschaftsgeld für die 8 Wochen nach Geburt wird vollständig auf das Elterngeld der ersten Lebensmonate angerechnet. Konkret: Die ersten 2 Lebensmonate gelten als "verbraucht", Du erhältst die noch verbleibenden 12 Monate Basis-Elterngeld (statt 14). Bei Elterngeld Plus: 4 Monate verbraucht von 28.
Muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?
Ja — bei der Krankenkasse. Beantragung mit Bescheinigung des Arzts/der Hebamme über den berechneten Geburtstermin. Beginn der Zahlung: 6 Wochen vor Geburt. Frist: frühestens 7 Wochen vor Geburtstermin beantragen. AG-Zuschuss muss separat beim AG geltend gemacht werden.