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Wie viel Mutterschaftsgeld bekommst du?

Krankenkasse 13 €/Tag plus AG-Zuschuss auf 100 % deines Netto. § 24i SGB V + § 20 MuSchG. 6 + 8 Wochen Schutzfrist nach § 3 MuSchG.

§ 24i SGB V 13 €/Tag KK AG-Zuschuss auf Netto 14 / 18 Wochen
30-Sek-Check

Das Wesentliche

Mutterschaftsgeld-System § 24i SGB V auf 5 Punkte.

  • Schutzfrist: 6 Wo. vor + 8 Wo. nach Geburt (12 bei Früh-/Mehrling).
  • Krankenkasse: max 13 €/Tag (= ca. 390 €/Mo).
  • AG stockt auf: Differenz zwischen 13 € und Netto-Tag.
  • Steuerfrei: Leistungen unterliegen nur dem Progressionsvorbehalt.
  • Privat versichert: einmalig 210 € (statt 13/Tag).
★★★★★ 4,9 / 5 · 824 Bewertungen

So funktioniert der Rechner

01

Netto + Versicherung

Letztes Netto-Monatsgehalt + GKV oder PKV (entscheidet KK-Anteil).

02

Schutzfrist

14 Wochen (Normal) oder 18 Wochen (Früh-, Mehrlings-, Behinderungs-Geburt).

03

Aufteilung sehen

Live: KK-Anteil 13 €/Tag, AG-Zuschuss-Höhe, Gesamt-Auszahlung.

Ergebnis: Krankenkassen-Anteil + AG-Zuschuss = 100 % Netto. Plus Gesamtsumme.
Deine Daten
500 €8.000 €
Durchschnitt der letzten 3 Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist (§ 21 MuSchG).

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen:

1
Schwangerschaft bestätigt

Realistische Planung: Was bleibt von 14 Wochen Schutzfrist netto?

2
AG-Zuschuss-Kontrolle

Stimmt die AG-Berechnung? Soll-Wert mit der Lohnabrechnung vergleichen.

3
PKV / Selbstständige

Privatversicherte: 210-Euro-Einmalbetrag + AG-Zuschuss-Restanspruch prüfen.

4
Übergang zu Elterngeld

Vor dem BEEG-Bezug: Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet.

So rechnen wir

Formel: Netto-Tag = Netto-Monat / 30. KK-Anteil/Tag = min(13 €, Netto-Tag). AG-Zuschuss/Tag = max(0, Netto-Tag − 13 €). Gesamt = (KK + AG) × Tage. Tage: 98 normal, 126 bei Früh-/Mehrling/Behinderung.

Krankenkasse: § 24i SGB V — Mitglieder der gesetzlichen KV erhalten max. 13 € pro Kalendertag Mutterschaftsgeld.

Schutzfristen: § 3 MuSchG — 6 Wochen vor dem berechneten Geburtstermin + 8 Wochen nach Geburt (= 14 Wochen). Bei Früh-, Mehrlingsgeburten und Behinderungsdiagnose verlängert sich die Frist nach Geburt auf 12 Wochen (= 18 Wochen gesamt).

AG-Zuschuss: § 20 MuSchG — der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen 13 €/Tag und dem durchschnittlichen Netto-Tagesgehalt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate.

Privat-/Familienversicherte: § 19 Abs. 2 MuSchG — einmalig 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung statt 13 €/Tag; der AG-Zuschuss bleibt identisch.

Steuer: § 3 Nr. 1d EStG — Mutterschaftsgeld + AG-Zuschuss sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).

Quelle: § 24i SGB V · § 3/§ 20 MuSchG · § 32b EStG. Berechnung läuft komplett im Browser, ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld 2026?
§ 24i SGB V: Krankenkasse zahlt max 13 €/Tag (= ca. 390 €/Monat). Der Arbeitgeber stockt auf das durchschnittliche Netto-Tagesgehalt der letzten 3 Monate auf (§ 20 MuSchG). Beispiel: 2.000 € Netto/Monat = ca. 67 €/Tag — Krankenkasse 13 €, AG 54 €/Tag = 100 % bisheriges Netto.
Wie lange läuft die Mutterschutzfrist?
§ 3 MuSchG: 6 Wochen vor dem berechneten Geburtstermin + 8 Wochen nach Geburt = insgesamt 14 Wochen. Bei Frühgeburten, Mehrlingen und Babys mit Behinderung verlängert sich die Frist nach Geburt auf 12 Wochen — gesamt also 18 Wochen Schutz.
Gibt es Mutterschaftsgeld bei Privatversicherung?
Privatversicherte erhalten einmalig max 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung (statt 13 €/Tag von der Krankenkasse). Der AG-Zuschuss bleibt jedoch identisch. Selbstständige ohne Wahltarif erhalten gar nichts von der Krankenkasse — nur das einmalige 210 €.
Was passiert mit Rente und KV während Mutterschutz?
Die Mutterschutzzeit zählt als Anrechnungszeit in der Rente (§ 58 SGB VI) — es werden jedoch keine Rentenpunkte erworben. Die Krankenversicherung läuft beitragsfrei weiter (§ 224 SGB V), die Pflegeversicherung ebenso. Mutterschaftsgeld selbst ist steuer- und sozialabgabenfrei.
Wie wird Mutterschaftsgeld bei Elterngeld angerechnet?
Wichtig: Mutterschaftsgeld für die 8 Wochen nach Geburt wird vollständig auf das Elterngeld der ersten Lebensmonate angerechnet. Konkret gelten die ersten 2 Lebensmonate als „verbraucht"; du erhältst die verbleibenden 12 Monate Basis-Elterngeld (statt 14). Bei Elterngeld Plus: 4 Monate von 28.
Muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?
Ja — bei der Krankenkasse, mit Bescheinigung von Arzt oder Hebamme über den berechneten Geburtstermin. Beginn der Zahlung: 6 Wochen vor Geburt, Antrag frühestens 7 Wochen vorher. Der AG-Zuschuss muss separat beim Arbeitgeber geltend gemacht werden.

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