Wann brauchst du diesen Rechner?
Vier typische Situationen:
Realistische Planung: Was bleibt von 14 Wochen Schutzfrist netto?
Stimmt die AG-Berechnung? Soll-Wert mit der Lohnabrechnung vergleichen.
Privatversicherte: 210-Euro-Einmalbetrag + AG-Zuschuss-Restanspruch prüfen.
Vor dem BEEG-Bezug: Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet.
So rechnen wir
Formel: Netto-Tag = Netto-Monat / 30. KK-Anteil/Tag = min(13 €, Netto-Tag). AG-Zuschuss/Tag = max(0, Netto-Tag − 13 €). Gesamt = (KK + AG) × Tage. Tage: 98 normal, 126 bei Früh-/Mehrling/Behinderung.
Krankenkasse: § 24i SGB V — Mitglieder der gesetzlichen KV erhalten max. 13 € pro Kalendertag Mutterschaftsgeld.
Schutzfristen: § 3 MuSchG — 6 Wochen vor dem berechneten Geburtstermin + 8 Wochen nach Geburt (= 14 Wochen). Bei Früh-, Mehrlingsgeburten und Behinderungsdiagnose verlängert sich die Frist nach Geburt auf 12 Wochen (= 18 Wochen gesamt).
AG-Zuschuss: § 20 MuSchG — der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen 13 €/Tag und dem durchschnittlichen Netto-Tagesgehalt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate.
Privat-/Familienversicherte: § 19 Abs. 2 MuSchG — einmalig 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung statt 13 €/Tag; der AG-Zuschuss bleibt identisch.
Steuer: § 3 Nr. 1d EStG — Mutterschaftsgeld + AG-Zuschuss sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).