MyWageResearch · Pressemitteilung 11/12
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MyWage Research · Report 11 / 12 · Arbeit & Gender
Veröffentlicht: 9. Mai 2026  ·  Released: May 9, 2026

Unbereinigter Gender-Pay-Gap bei 18 Prozent — bereinigt verbleiben 6 Prozent unerklärt

Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede, Teilzeit-Effekte & EU-Vergleich 2026

Unbereinigter GPG 2025: 18 % — Deutschland auf Platz 4 der größten Ungleichheiten in der EU (Eurostat)
Bereinigter GPG 2025: 6 % — nicht durch Berufs- oder Stundenwahl erklärbar
Lifetime-Lohnverlust Frauen: ø 350.000 Euro — Renteneinbuße: ø 37 % geringer als Männer
Kurzfassung — Report 11/12
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PDF & HTML — Kerndaten, Kernbefunde, Robert Moukabary-Kommentar

Pressemitteilung — Zur sofortigen Veröffentlichung

Der unbereinigte Gender-Pay-Gap in Deutschland liegt 2025 bei 18 Prozent — einer der höchsten Werte in der EU. Nach Bereinigung um Beruf, Branche, Arbeitszeit und Qualifikation verbleiben 6 Prozentpunkte, die strukturelle oder diskriminierende Ursachen widerspiegeln. Frauen verlieren über ihr Erwerbsleben im Schnitt 350.000 Euro.

Der Teilzeit-Effekt ist einer der stärksten Treiber: 49 Prozent aller erwerbstätigen Frauen arbeiten in Teilzeit — gegenüber 12 Prozent der Männer (Destatis 2025). Minijobs, die überwiegend von Frauen ausgefüllt werden, gehören zu den am schlechtesten abgesicherten Beschäftigungsformen. Das sogenannte “Elternzeitpenalty” kostet Frauen im Schnitt 36 Prozent ihres Lohnwachstums in den zehn Jahren nach der Geburt des ersten Kindes.

Branchen mit hohem Frauenanteil sind systematisch schlechter entlohnt: Im Erziehungs- und Sozialwesen liegt der Median-Bruttolohn 28 Prozent unter dem des Verarbeitenden Gewerbes. Der berufsbedingte GPG erklärt etwa 46 Prozent des Rohgaps. Berufe mit mehr als 70 Prozent Frauenanteil weisen eine Entgeltlücke von durchschnittlich 21 Prozent gegenüber männlich dominierten Berufen auf.

Im EU-Vergleich schneidet Deutschland mit 18 Prozent schlecht ab: Luxemburg (0,2 %), Rumänien (3,5 %) und Slowenien (3,8 %) zeigen deutlich geringere Rohdifferenzen. Das EU-Lohntransparenz-Gesetz (2026) verpflichtet Unternehmen ab 100 Beschäftigten ab 2027 zur Offenlegung von Gehaltsdaten nach Geschlecht — Deutschland muss hier nachrüsten.

“18 Prozent Gender Pay Gap — aber 12 Prozentpunkte erklären sich durch Branchen- und Stundenwahl. Das bedeutet: Sechs Prozentpunkte sind strukturell und potenziell diskriminatorisch. Das EU-Lohntransparenzgesetz 2026 ist kein Bonus — es ist eine Compliance-Pflicht. Wer jetzt keine Gehaltsstrukturen aufräumt, zahlt 2027 Geldbußen.”

Robert Moukabary — Gründer, MyWage GmbH

Über MyWage

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Pressekontakt

Robert Moukabary · Gründer MyWage GmbH
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