Trennungs-Finanz-Check
Eine Trennung stellt vieles auf den Kopf — Konten, Verträge, gemeinsame Kredite und Steuern müssen neu geregelt werden. Diese kostenlose Checkliste zeigt dir Schritt für Schritt, was zuerst dran ist. Hak ab, was erledigt ist; dein Fortschritt bleibt im Browser gespeichert. Alles läuft lokal, deine Angaben werden nirgendwohin gesendet.
Der Check gibt eine strukturierte Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich oder hohen Beträgen hilft eine Fachanwältin für Familienrecht oder die Verbraucherzentrale.
Wie du die Schritte konkret angehst, erklärt unser Ratgeber Finanzen nach der Trennung — mit Details zu Konto, Krediten, Steuer und Unterhalt.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einer Trennung finanziell zuerst regeln?
Zuerst das gemeinsame Konto klären (bei einem Oder-Konto hat jede Person vollen Zugriff), ein eigenes Konto eröffnen, Daueraufträge und Lastschriften sichten und erteilte Vollmachten widerrufen. Danach folgen Verträge, Versicherungen, gemeinsame Kredite, Steuerklasse und Unterhalt.
Wer haftet nach der Trennung für einen gemeinsamen Kredit?
Habt ihr gemeinsam unterschrieben, haftet ihr als Gesamtschuldner (§§ 421, 426 BGB): Die Bank kann die volle Rate von jedem Einzelnen verlangen, die Trennung ändert das nicht. Der Kredit steht in der SCHUFA beider Personen. Eine Entlassung aus der Haftung geht nur mit Zustimmung der Bank, meist über eine Umschuldung.
Welche Steuerklasse gilt nach einer Trennung?
Im Kalenderjahr der Trennung dürft ihr die eheliche Steuerklassenkombination behalten. Ab dem Jahr danach müssen beide zurück in Steuerklasse I. Alleinerziehende mit Kind im Haushalt und Kindergeldbezug können in Klasse II wechseln und den Entlastungsbetrag nutzen (2026: 4.260 € plus 240 € je weiterem Kind, § 24b EStG).
Ist dieser Check eine Rechtsberatung?
Nein. Der Check gibt eine strukturierte Orientierung, ersetzt aber keine anwaltliche oder steuerliche Beratung. Bei Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich oder hohen Beträgen wende dich an eine Fachanwältin für Familienrecht oder die Verbraucherzentrale.