👶 Unterhaltsrechner 2026

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnen – mit Zahlbetrag, Kindergeld-Abzug und Einkommensgruppe. Sofort, kostenlos, ohne Anmeldung.

✓ Düsseldorfer Tabelle 2026 ✓ Kindergeld 259 € berücksichtigt ✓ Bis zu 5 Kinder ✓ Zahlbetrag berechnet
Deine Angaben

Unterhalt berechnen

Gib dein Nettoeinkommen und deine Kinder ein – wir zeigen dir sofort, in welche Einkommensgruppe du fällst und wie hoch der Zahlbetrag je Kind ist.

💡 Dein Lohn/Gehalt nach Steuern und Sozialabgaben. Bei Selbstständigen: bereinigter Gewinn. Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) werden auf 12 Monate umgelegt.
💡 Wähle die Altersstufe jedes Kindes. Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet 4 Stufen: 0–5, 6–11, 12–17 und ab 18 Jahre.
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Dein Unterhaltsergebnis
Fülle das Formular links aus und klicke auf „Unterhalt berechnen".
Was wird berechnet?
📊
Einkommensgruppe
Welche der 15 Gruppen der Düsseldorfer Tabelle zutrifft.
💶
Unterhaltsbedarf
Der Tabellenwert für jedes Kind nach Alter und Gruppe.
🏦
Kindergeld-Abzug
Das hälftige Kindergeld (129,50 €) wird automatisch abgezogen.
Zahlbetrag
Was du tatsächlich monatlich überweisen musst.

🔒 Unterhalt schützt dein Einkommen doppelt

Jede unterhaltsberechtigte Person erhöht deinen Pfändungsfreibetrag um ca. 559 €/Monat (§ 850c ZPO). Bei Pfändung bleibt dieses Einkommen unangetastet.

Pfändungscheck →

Düsseldorfer Tabelle 2026

Gültig ab 01.01.2026 | Unterhaltsbedarf (vor Kindergeld-Abzug) nach Nettoeinkommen und Altersstufe. Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf.

Gruppe Netto bis 0–5 Jahre 6–11 Jahre 12–17 Jahre Ab 18 Jahre
Zahlbetrag = Unterhaltsbedarf − hälftiges Kindergeld (129,50 €) für Kinder unter 18 Jahren. Kindergeld 2026: 259 €/Monat. Für Kinder ab 18 gilt das volle Kindergeld (259 €) als Anrechnung, sofern es dem Kind zugutekommen soll. Alle Angaben ohne Gewähr – kein Ersatz für Rechtsberatung. Quelle: OLG Düsseldorf, Stand 01.01.2026.

Wie funktioniert die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf und wird von allen deutschen Gerichten als Orientierung für den Kindesunterhalt herangezogen. Sie teilt das bereinigte Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils in 15 Einkommensgruppen ein und gibt für jede Gruppe und vier Altersstufen den monatlichen Unterhaltsbedarf an.

Der Zahlbetrag (was tatsächlich zu überweisen ist) ergibt sich aus dem Unterhaltsbedarf minus dem hälftigen Kindergeld, da das Kindergeld als Vorauszahlung auf den Unterhalt gilt und zur Hälfte dem zahlungspflichtigen Elternteil angerechnet wird.

Wichtig: Die Tabelle wird jährlich angepasst. Die Werte für 2026 gelten ab dem 1. Januar 2026 und liegen geringfügig über den 2025-Werten (+4 bis +10 € je nach Gruppe). Für rechtssichere Auskünfte wende dich an eine Schuldner- oder Familienrechtsberatungsstelle.

Selbstbehalt: Was bleibt mir nach dem Unterhalt?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den der Unterhaltspflichtige mindestens für sich selbst behalten darf. Er kann nicht zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden. Liegt das bereinigte Nettoeinkommen unter dem Selbstbehalt, kann der Unterhaltsanspruch gemindert werden.

Der notwendige Selbstbehalt 2026 gegenüber minderjährigen Kindern beträgt 1.450 € / Monat (inkl. 550 € Wohnkosten-Pauschale). Gegenüber volljährigen Kindern liegt er bei 1.750 € / Monat.

Tipp für Schuldner: Unterhaltsforderungen gehören zu den privilegierten Schulden – sie sind schwerer zu verhandeln als normale Verbraucherverbindlichkeiten. Zahle Unterhalt immer vorrangig, da Unterhaltsrückstände strafrechtlich relevant sein können (§ 170 StGB).

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsbedarf und Zahlbetrag?
Der Unterhaltsbedarf ist der Tabellenwert aus der Düsseldorfer Tabelle – was das Kind zum Leben braucht. Der Zahlbetrag ist das, was du tatsächlich überweist: Unterhaltsbedarf minus hälftiges Kindergeld (2026: 129,50 €). Das Kindergeld wird angerechnet, weil der Staat damit bereits einen Teil des Unterhalts übernimmt.
Wie wird das Nettoeinkommen für die Tabelle berechnet?
Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen: Bruttoeinkommen minus Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten) und ggf. Kreditverpflichtungen. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden auf 12 Monate verteilt und dem monatlichen Netto hinzugerechnet. Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalerträgen zählen ebenfalls dazu.
Was passiert, wenn ich mehr als ein Kind habe?
Bei mehreren Kindern wird der Unterhalt für jedes Kind separat berechnet. Allerdings kann sich die effektive Einkommensgruppe verschieben, wenn mehrere Unterhaltspflichten bestehen – das Gericht nimmt dann eine Mangelverteilung vor, um allen Kindern anteilig gerecht zu werden. In diesem Tool wird jedes Kind einzeln nach der vollen Tabelle bewertet.
Kann die Unterhaltsschuld gepfändet werden?
Ja – Unterhaltsschulden können gepfändet werden, und zwar mit einem deutlich niedrigeren Pfändungsfreibetrag als bei normalen Schulden (§ 850d ZPO statt § 850c ZPO). Unterhalt gilt als privilegierte Schuld. Das bedeutet: Gläubiger mit Unterhaltstiteln können mehr pfänden als gewöhnliche Gläubiger. Nutze unseren Pfändungsschutz-Rechner für deine individuelle Situation.
Gilt die Düsseldorfer Tabelle auch für Volljährige?
Ja, auch volljährige Kinder können Unterhaltsanspruch haben – insbesondere während einer Ausbildung oder eines Erststudiums. Der Unterhaltsbedarf liegt 2026 für Volljährige im Elternhaushalt bei ca. 693 €, für Studierende im eigenen Haushalt pauschal bei 990 € monatlich (inkl. Unterkunft). Das Kindergeld (259 €) wird in der Regel vollständig angerechnet.
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