Wie funktioniert die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale wurde 2018 mit der Investmentsteuerreform eingeführt. Sie soll sicherstellen, dass auch thesaurierende Fonds (die keine Dividenden ausschütten) jährlich besteuert werden.
Formel 2026:
Vorabpauschale = Fondswert (1.1.2026) × Basiszins (2,29%) × 0,7
Maximiert durch: tatsächliche Wertsteigerung im Jahr
Teilfreistellungen nach Fondsart
| Fondsart | Mindest-Aktienquote | Teilfreistellung | Steuerpflichtig |
| Aktien-ETF / Aktienfonds | ≥ 51 % Aktien | 30 % | 70 % |
| Mischfonds | 25 – 50 % Aktien | 15 % | 85 % |
| Anleihenfonds / Geldmarkt | unter 25 % Aktien | 0 % | 100 % |
| Immobilienfonds Inland | – | 60 % | 40 % |
| Immobilienfonds Ausland | – | 80 % | 20 % |
Basiszins nach Jahr
| Jahr | Basiszins | Vorabpauschale-Faktor (×0,7) |
| 2022 | –0,05 % | → keine Vorabpauschale |
| 2023 | 2,55 % | 1,785 % |
| 2024 | 2,29 % | 1,603 % |
| 2025 | 2,53 % | 1,771 % |
| 2026 | 2,29 % | 1,603 % |
Häufige Fragen zur Vorabpauschale
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine fiktive Mindestrendite, auf die thesaurierende ETF und Fonds jährlich Kapitalertragsteuer zahlen müssen. Sie gilt auch dann, wenn der Fonds keine Dividenden ausschüttet. Ziel ist die Gleichbehandlung von thesaurierenden und ausschüttenden Fonds.
Muss ich die Vorabpauschale selbst zahlen?
Nein. Deine Depotbank (z.B. Trade Republic, Comdirect, ING) zieht die Steuer automatisch in den ersten Januartagen des Folgejahres von deinem Verrechnungskonto ab. Du musst nichts manuell tun. Wenn kein Guthaben vorhanden ist, wirst du informiert.
Wann entfällt die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale entfällt in diesen Fällen: (1) Der Fonds ist im Vorjahr im Wert gesunken, (2) die tatsächlichen Ausschüttungen übersteigen die Vorabpauschale, (3) dein verbleibender Freistellungsauftrag deckt die gesamte Steuer ab.
Wird die Vorabpauschale beim Verkauf angerechnet?
Ja. Beim späteren Verkauf des Fonds werden gezahlte Vorabpauschalen von den Kursgewinnen abgezogen. Du zahlst also nicht doppelt – die Vorabpauschale ist eine Vorauszahlung auf spätere Gewinne.
Gilt die Vorabpauschale auch für ausschüttende ETF?
Ausschüttende ETF zahlen Vorabpauschale nur soweit, wie ihre tatsächlichen Ausschüttungen die Vorabpauschale unterschreiten. In den meisten Jahren mit normalen Ausschüttungen entfällt die Vorabpauschale für ausschüttende ETF vollständig.
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