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Wie viel bringt dir die Aktivrente?

Bis 24.000 € Hinzuverdienst pro Jahr steuerfrei. Sieh den Vergleich mit/ohne Aktivrente und dein Netto-Gesamteinkommen.

Definition · Stand 26. Juli 2026

Die Aktivrente gilt seit dem 1. Januar 2026. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € im Monat (24.000 €/Jahr) steuerfrei hinzuverdienen — ohne Progressionsvorbehalt. Nicht erfasst: Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Minijobs sowie Miet- und Kapitaleinkünfte. Sozialabgaben (v. a. Kranken- und Pflegeversicherung) bleiben fällig.

Quelle: Aktivrentengesetz (Bundestag 05.12.2025, Bundesrat 19.12.2025) · § 3 EStG · BMF. Nicht zu verwechseln mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente (§ 34 SGB VI, seit 2023).

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So funktioniert der Rechner

01

Rente + Hinzuverdienst

Deine monatliche Brutto-Rente + dein Arbeitslohn aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Steuerfrei bis 2.000 €/Monat (24.000 €/Jahr). Minijob, Selbstständigkeit und Mieteinkünfte zählen nicht.

02

Renteneintrittsjahr

Bestimmt den Besteuerungsanteil §22 EStG: 84 % bei 2026, steigt jährlich um 1 % bis 100 % im Jahr 2040.

03

Steuerklasse + Konfession

Verheiratet III bekommt Splitting-Tarif. Bei KiSt (8/9 %): zusätzlicher Aufschlag auf ESt.

Ergebnis: Netto-Gesamteinkommen + ESt-Vergleich mit/ohne Aktivrente + Ersparnis + Freibetrag-Nutzung.

€/Monat
500 € 5.000 €
€/Monat
0 € 5.000 €
Wie wir rechnen

Aktivrente §3 EStG (seit 1.1.2026): Bis 24.000 €/Jahr (2.000 €/Monat) Arbeitslohn aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist steuerfrei — ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Über 24k € wird nur der Überschuss versteuert. Selbstständigkeit, Minijob und Mieteinkünfte zählen nicht.

Besteuerungsanteil Rente: Bei Renteneintritt 2026 sind 84 % der Bruttorente steuerpflichtig (Rest war "schon versteuert" bei Einzahlung). Bis 2040 steigt das auf 100 %.

Vergleich: ESt ohne Aktivrente (alle Hinzuverdienst steuerpflichtig) vs. ESt mit (24k frei). Differenz = deine echte Ersparnis pro Jahr.

Beispiel: 1.800 € Rente + 1.500 € Hinzuverdienst (= 18.000 €/J). Mit Aktivrente: Hinzuverdienst komplett unter Freibetrag → 0 € Steuer auf Hinzu, nur Rente versteuert. Ohne Aktivrente: 18k Hinzuverdienst voll im zvE → ~3.000 € mehr ESt.

Vereinfachung: ESt nach §32a 2026, Solidaritätszuschlag ab ESt 18.130 € (Einzelveranlagung 2026). Kirchensteuer als Sonderausgabe-Abzug nicht modelliert (würde Effekt minimal verstärken).

Fazit

Einordnung

Die Aktivrente gilt seit 1. Januar 2026 und lässt Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 €/Monat steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten.

Gut zu wissen

Kein Progressionsvorbehalt — der Freibetrag erhöht nicht den Steuersatz auf die übrige Rente. Aber: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf den Lohn bleiben fällig, und Selbstständige, Minijobs sowie Mieteinkünfte sind ausgeschlossen.

Quellen: Aktivrentengesetz (Bundestag 05.12.2025, Bundesrat 19.12.2025); § 3 & § 32a EStG (BMF-Tarif 2026). Stand: 26. Juli 2026.

Aktivrente: Gilt sie für dich?

Der Steuerfreibetrag greift nur bei einer bestimmten Art von Einkünften. Die Übersicht zeigt, wer profitiert — und wer nicht.

Begünstigt Nicht begünstigt
Angestellte ab der Regelaltersgrenze in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung — bis 2.000 €/Monat steuerfrei. Selbstständige & Freiberufler · Beamte & Pensionäre · Minijobs (geringfügige Beschäftigung) · Miet- & Kapitaleinkünfte · jeder Verdienst vor der Regelaltersgrenze.

Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf den Arbeitslohn bleiben in beiden Fällen bestehen; steuerfrei ist nur die Einkommensteuer auf die ersten 2.000 €/Monat.

Wann brauchst du diesen Rechner? #

Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:

1
Vor einer Entscheidung

Bevor du einen Vertrag unterschreibst — schwarz auf weiß die echten Zahlen.

2
Verschiedene Varianten testen

Wie wirken sich Änderungen (Betrag, Laufzeit, Steuerklasse) konkret aus?

3
Zielwert prüfen

Ist dein Plan mathematisch realistisch — oder zu optimistisch?

4
Beratungs-Vorbereitung

Mit konkreten Zahlen ins Gespräch mit Bank/Steuerberater gehen.

i
Wie wird das berechnet?

Die Berechnung berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage 2026 sowie marktübliche Konditionen. Details findest du unten in der ausführlichen Erklärung.

Häufige Fragen

Was ist die Aktivrente 2026?
Ein Einkommensteuer-Freibetrag von 2.000 € im Monat (24.000 €/Jahr) auf Arbeitslohn nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer weiterarbeitet, zahlt auf diesen Teil des Lohns keine Einkommensteuer — ohne Progressionsvorbehalt. Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2026.
Für wen gilt die Aktivrente – und für wen nicht?
Sie gilt für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze (67 für ab 1964 Geborene) erreicht haben und in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weiterarbeiten. Nicht erfasst sind Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Minijobber sowie Miet- und Kapitaleinkünfte.
Gilt die Aktivrente auch für Minijob oder Selbstständigkeit?
Nein. Der Freibetrag greift ausschließlich bei sozialversicherungspflichtiger, abhängiger Beschäftigung. Minijobs (geringfügige Beschäftigung), selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit, Vermietung und Kapitalerträge sind ausdrücklich ausgenommen.
Wie viel Steuer spare ich?
Bis 24.000 € Arbeitslohn im Jahr bleiben steuerfrei; verdienst du mehr, wird nur der Überschuss versteuert. Die Ersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab und liegt je nach Rente und Lohn grob bei 1.000–3.000 € pro Jahr. Der Freibetrag löst zudem keinen Progressionsvorbehalt aus.
Muss ich trotzdem Sozialabgaben zahlen?
Ja. Der 2.000-€-Freibetrag betrifft nur die Einkommensteuer. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben auf den Arbeitslohn fällig. Der Arbeitnehmer-Anteil zur Rentenversicherung entfällt ab der Regelaltersgrenze in der Regel; der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil weiter.
Ab wann gilt die Aktivrente?
Seit dem 1. Januar 2026. Der Bundestag hat das Gesetz am 5. Dezember 2025 beschlossen, der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zugestimmt.

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