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🌱 Altersvorsorgedepot-Rechner 2026
Berechne deine staatliche Förderung und das prognostizierte Endkapital – mit und ohne Altersvorsorgedepot (AVD).
🆕 Neu ab 2026💰 Bis zu 1.050 € Zuschuss/Jahr📈 ETF-fähig✅ Keine Kapitalgarantie nötig
⚙️ Deine Angaben
Gib dein Einkommen und deine geplante Sparrate ein – der Rechner ermittelt automatisch deine Förderstufe.
Kinder
05
€/Mon.
10 €250 €
Jahre
540
% p.a.
2 %12 %
📊 Dein Ergebnis
Endkapital mit AVD (geschätzt)
–
nach – Jahren
Deine Förderstufe–
Jährlicher Staatszuschuss–
Dein Eigenbeitrag/Jahr–
Gesamteinzahlung (Eigen + Staat)–
Davon Zinseszinsgewinn–
AVD vs. ohne Förderung
✅ Mit AVD
–
inkl. staatl. Zuschuss
❌ Ohne Förderung
–
nur Eigenbeitrag
–
💡 Hinweis: Der Staatszuschuss wird auf max. 3.000 € Eigenbeitrag/Jahr begrenzt. Bei höheren Einzahlungen gibt es keinen zusätzlichen Zuschuss – aber das Geld wächst weiter unversteuert bis zur Entnahme.
📋 Alle Förderstufen im Überblick
Das Altersvorsorgedepot bietet gestaffelte Zuschüsse je nach Einkommenssituation – höchste Förderung für Geringverdiener.
Gruppe
Förderquote
Max. Zuschuss/Jahr
Voraussetzung
Geringverdiener
35 %
1.050 €
≤ 26.800 € Brutto/Jahr
Standard
20 %
600 €
Alle anderen
+1 Kind
+5 %
+150 €
Kindergeld-berechtigtes Kind
Berufseinsteiger
+5 % (1. Jahr)
+150 €
Erstes Arbeitsverhältnis, u. 25 J.
⚠️ Achtung: Das Altersvorsorgedepot gilt ab 2026 als Nachfolger der Riester-Rente. Bestehende Riester-Verträge können ggf. übertragen werden. Die Kapitalanlage-Garantie entfällt – das Geld kann in ETFs investiert werden.
❓ Häufige Fragen
Das Altersvorsorgedepot ist das neue staatlich geförderte Vorsorgemodell ab 2026, das die Riester-Rente ablöst. Der wichtigste Unterschied: Es gibt keine Pflicht zur Kapitalgarantie mehr – du kannst dein Geld in ETFs investieren. Der Staat fördert mit 20 % (Standard) bis 35 % (Geringverdiener) auf bis zu 3.000 € eigene Einzahlungen pro Jahr.
Die Einzahlungen ins AVD sind im Ansparjahr steuerlich absetzbar (wie bei der Rürup-Rente). Im Rentenalter gilt das Halbeinkünfteverfahren: Nur die Hälfte der Erträge muss versteuert werden. Voraussetzung: Entnahme ab dem 62. Lebensjahr.
Die Bundesregierung plant eine Übertragungsoption für bestehende Riester-Verträge ins AVD. Die genauen Bedingungen und Fristen werden bis Ende 2026 gesetzlich geregelt. Wer eine Übertragung plant, sollte auf staatliche Informationen und die Beratung bei der eigenen Bank oder dem Versicherer warten.
Anspruchsberechtigt sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie Beamte und Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 60 € pro Jahr. Die Förderquote richtet sich nach dem Einkommen und der Anzahl der Kinder.
Der Rechner zeigt eine rein modellhafte Hochrechnung auf Basis deiner Eingaben und einer gleichbleibenden Rendite. Tatsächliche ETF-Renditen schwanken jährlich stark. Die historische Durchschnittsrendite des MSCI World lag bei ca. 7–8 % p.a. vor Inflation. Für eine persönliche Beratung empfehlen wir einen unabhängigen Finanzberater.
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