BAföG-Rechner 2026: Anspruch & Höhe schätzen
Wie viel BAföG ist für dich drin? Trage Wohnsituation, dein Einkommen und – wenn elternabhängig – das Einkommen deiner Eltern ein. Der Rechner zieht das angerechnete Einkommen vom Bedarf ab und schätzt deinen möglichen Satz. Orientierung, kein Bescheid.
BAföG = Bedarf minus angerechnetes Einkommen. Der Bedarf (Höchstsatz 992 €) setzt sich aus Grundbedarf (475 €), Wohnpauschale (380 € auswärts / 59 € bei Eltern) und KV/PV-Zuschlag (137 €) zusammen. Davon abgezogen wird dein eigenes Einkommen (Minijob bleibt frei) und – bei elternabhängigem BAföG – das Elterneinkommen über dem Freibetrag von 2.540 € (verheiratet). Maßgeblich ist das Elterneinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr.
Elternunabhängig gilt z. B. nach längerer Erwerbstätigkeit oder ab einem bestimmten Alter. Im Zweifel „elternabhängig".
Meist ab 25 oder bei eigener Versicherung – dann +137 € Zuschlag.
Je Kind +160 € Kinderbetreuungszuschlag.
Bis zur Minijob-Grenze (556 €) bleibt es anrechnungsfrei; darüber wird rund die Hälfte angerechnet.
Nettoeinkommen beider Eltern zusammen. Freibetrag 2.540 € (verheiratet, zusammenlebend).
Häufige Fragen
Wie genau ist der BAföG-Rechner?
Er liefert eine Orientierung, keinen Bescheid. Der Bedarf 2026 wird exakt ermittelt; das angerechnete eigene und elterliche Einkommen wird vereinfacht abgezogen. Nicht abgebildet sind alle Zusatzfreibeträge (z. B. für Geschwister), Vermögen und die genaue Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens. Verbindlich rechnet das Amt für Ausbildungsförderung.
Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?
992 € im Monat für Studierende: 475 € Grundbedarf, 380 € Wohnpauschale für auswärts Wohnende (59 € bei Wohnen im Elternhaus) und 137 € Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Mit Kind kommen 160 € Kinderbetreuungszuschlag pro Kind hinzu.
Welches Elterneinkommen ist maßgeblich?
Grundsätzlich das Nettoeinkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor dem Bewilligungszeitraum. Für verheiratete, zusammenlebende Eltern gilt 2026 ein gemeinsamer Grundfreibetrag von 2.540 € im Monat; Einkommen darüber wird nur anteilig angerechnet. Bei stark gesunkenem aktuellem Einkommen kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden.
Muss ich das geschätzte BAföG zurückzahlen?
Studierenden-BAföG ist je zur Hälfte Zuschuss und zinsloses Staatsdarlehen; die Rückzahlung ist auf maximal 10.010 € gedeckelt. Schüler-BAföG ist ein reiner Zuschuss. Mehr im Ratgeber BAföG & BAB.