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Arbeit & Lohn · Koalitionsbeschluss Juli 2026

Arbeitsrecht 2027: Was sich für deinen Job ändert

Der Koalitionsbeschluss lockert den Kündigungsschutz — aber nur für Spitzenverdiener. Für alle anderen ändert sich anderes: Krankschreibung ab Tag 1, längere Befristungen und bessergestellte Abfindungen. Hier liest du, was das konkret bedeutet.

Inhalt

Das Wesentliche

Koalitionsbeschluss vom 1. Juli 2026

  • Kündigungsschutz-Lockerung nur für Hochverdiener ab ~177.450 € Jahreseinkommen — für alle anderen bleibt er unverändert.
  • Für alle: Krankschreibung ab dem ersten Tag, keine telefonische AU mehr, längere sachgrundlose Befristungen.
  • Abfindungen werden steuerlich stärker privilegiert, je schneller man eine neue Stelle antritt.
  • Geplant ab 1.1.2027 — noch Beschluss, kein Gesetz. Die Entwürfe kommen nach der Sommerpause.

Neben der Steuerreform hat der Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 auch den Arbeitsmarkt ins Visier genommen. Das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung" soll Deutschland aus der Wirtschaftskrise führen — und enthält spürbare Änderungen im Arbeitsrecht. Wichtig vorweg: Vieles ist erst beschlossen, noch nicht Gesetz.

Kündigungsschutz — nur für Spitzenverdiener gelockert #

Die meisten Schlagzeilen dreht der Kündigungsschutz. Betroffen ist aber nur eine kleine Gruppe: Hochverdiener ab rund 177.450 € Jahreseinkommen — das ist das 1,75-Fache der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (aktuell ~101.400 €/Jahr). Für sie soll ab dem 1. Januar 2027 eine gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung möglich werden — ausgestaltet analog zur „Risikoträger"-Regelung im Finanzsektor.

Im Klartext: Für diese Gruppe kann der Arbeitgeber das Verhältnis leichter beenden. Für alle anderen Beschäftigten bleibt der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz unverändert. Prüfe, ob dich die Regel überhaupt betrifft:

Betrifft dich die Kündigungsschutz-Lockerung?

Schwelle: 177.450 € (1,75 × Beitragsbemessungsgrenze GRV 2026 von 101.400 €). Geplant ab 1.1.2027, noch nicht in Kraft. Keine Rechtsberatung.

Das ändert sich für alle Beschäftigten #

Abseits der Schlagzeile betreffen mehrere Punkte den ganz normalen Arbeitsalltag:

WasHeuteGeplant (ab 2027)
Krankschreibung (AU)oft ab dem 3. Tag; telefonische AU möglichAU ab dem 1. Krankheitstag; keine telefonische Krankschreibung mehr
Sachgrundlose Befristungbis 2 Jahrelänger möglich (konkrete Dauer offen)
Abfindung & SteuerFünftelregelungzusätzlich privilegiert, je schneller ein neuer Job beginnt
Sonn-/Feiertagszuschlag (§ 3b EStG)steuerfrei bis Grundlohn 50 €/Std.steuerfrei bis 75 €/Std. ab 1.1.2027

Für Beschäftigte heißt das vor allem: Wer krank wird, braucht früher einen Nachweis. Und wer eine Abfindung erhält, kann bei schneller Neuanstellung steuerlich besser fahren. Was eine Abfindung heute netto bringt, rechnet der Abfindungsrechner mit der Fünftelregelung; deine Kündigungsfrist prüfst du mit dem Kündigungsfrist-Rechner.

Einordnung und Kritik #

Die Reform ist politisch umstritten. Der Führungskräfteverband ULA kritisiert die Lockerung als „einseitig" — Fach- und Führungskräfte verlören Schutz, ohne dass ein sozialer Ausgleich vorgesehen sei. Befürworter argumentieren, mehr Flexibilität bei Spitzenpositionen und schnellere Jobwechsel stärkten die Wettbewerbsfähigkeit in der Transformation. Fest steht: Die 177.450-€-Schwelle grenzt den Kreis eng ein — die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist vom Kündigungsschutz-Teil nicht betroffen.

Zeitplan und was noch offen ist #

Es handelt sich zunächst um Beschlüsse des Koalitionsausschusses, nicht um geltendes Recht. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027. Die konkreten Gesetzentwürfe werden nach der Sommerpause 2026 erwartet und müssen durch Bundestag und Bundesrat — Details wie die genaue Befristungsdauer stehen also noch aus. Parallel dazu läuft die Einkommensteuer-Reform 2027, die kleine und mittlere Einkommen entlasten soll.

Passende Rechner

Häufige Fragen #

Wird der Kündigungsschutz für alle gelockert?

Nein. Die Lockerung betrifft nur Hochverdiener ab einem Jahreseinkommen von rund 177.450 € (dem 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung). Für alle anderen bleibt der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz unverändert bestehen.

Was ändert sich bei der Krankschreibung?

Geplant ist die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Beides soll ab 2027 gelten, sobald es gesetzlich umgesetzt ist.

Ab wann gelten die neuen Arbeitsrechts-Regeln?

Die Koalition plant das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Es handelt sich zunächst um Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026; die konkreten Gesetzentwürfe werden nach der Sommerpause 2026 erwartet und müssen durch Bundestag und Bundesrat.

Werden Abfindungen steuerlich bessergestellt?

Ja. Abfindungen sollen steuerlich umso stärker privilegiert werden, je schneller Arbeitnehmer eine neue Stelle antreten. Wie hoch die Steuer auf eine Abfindung heute ausfällt, zeigt der Abfindungsrechner mit der Fünftelregelung.

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