Das Wesentliche auf einen Blick
- SCHUFA löscht negative Einträge nach 3 Jahren (Inkasso, Zahlungsverzögerungen) bis 10 Jahren (Insolvenzen).
- Positiv-Einträge (z.B. laufende Kredite) werden gelöscht, sobald der Kredit abgeschlossen ist + 3 Jahre.
- Du hast das Recht auf kostenlose Selbstauskunft einmal pro Jahr und auf Korrektur/Löschung falscher Daten.
- CRIF und Experian haben ähnliche, aber nicht identische Löschfristen wie die SCHUFA.
SCHUFA Löschfristen 2026: Die vollständige Tabelle
| Eintragsart | Löschfrist |
|---|---|
| Kreditanfragen | 12 Monate (sichtbar für andere Banken: 12 Monate) |
| Konditionsanfragen | Nicht gespeichert (scoreneutral) |
| Laufende Kredite | Bis 3 Jahre nach vollständiger Rückzahlung |
| Vollständig bezahlte Inkassoforderungen | 3 Jahre nach Begleichung |
| Titulierte Forderungen (Vollstreckungstitel) | 3 Jahre nach Tilgung |
| Insolvenzverfahren eröffnet | 3 Jahre nach Aufhebung/Einstellung |
| Restschuldbefreiung | 3 Jahre nach Erteilung |
| Girokonto-Kündigung durch Bank | 3 Jahre |
| Kreditkarten-Kündigung durch Bank | 3 Jahre |
Ab dem 1. Juli 2025 gilt EU-weit die neue DSGVO-Regelung: Negative SCHUFA-Einträge dürfen maximal 7 Jahre gespeichert werden. In der Praxis löscht die SCHUFA die meisten negativen Einträge bereits nach 3 Jahren.
CRIF Löschfristen 2026
CRIF (früher CRIF Bürgel) hat ähnliche Speicherfristen:
| Eintragsart | Löschfrist |
|---|---|
| Laufende Kredite | Bis 3 Jahre nach Abschluss |
| Bezahlte Inkassoforderungen | 3 Jahre nach Zahlung |
| Insolvenz | 3 Jahre nach Aufhebung |
| Adressdaten | Solange relevant / auf Widerspruch |
Experian/Infoscore Löschfristen 2026
Experian (die frühere Arvato Infoscore) speichert ähnliche Daten:
| Eintragsart | Löschfrist |
|---|---|
| Negativmerkmale (unbezahlt) | Bis zur Zahlung + 3 Jahre |
| Negativmerkmale (bezahlt) | 3 Jahre nach Zahlung |
| Inkasso-Forderungen | 3 Jahre nach Begleichung |
| Insolvenz | 3 Jahre nach Aufhebung |
Deine Rechte: Selbstauskunft und Löschantrag
- Kostenlose Selbstauskunft: Bei jeder Auskunftei einmal jährlich kostenlos (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO).
- Korrektur falscher Daten: Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) – bei nachweisbaren Fehlern sofortige Pflicht zur Korrektur.
- Löschantrag: Wenn Fristen abgelaufen sind oder Einträge fehlerhaft sind, kannst du schriftlich Löschung verlangen.
Häufige Fragen (FAQ)
Die meisten negativen Einträge werden 3 Jahre nach Begleichung der Schuld gelöscht. Insolvenzen bleiben 3 Jahre nach Aufhebung/Erteilung der Restschuldbefreiung gespeichert. Laufende Kredite werden 3 Jahre nach vollständiger Rückzahlung gelöscht.
Nur wenn der Eintrag fehlerhaft ist oder die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen überschritten sind. Bei korrekten und fristgemäßen Einträgen kann die SCHUFA die Löschung ablehnen. Einige Inkassounternehmen erklären sich gegen Zahlung bereit, auf den Eintrag zu verzichten ("bezahlen und löschen" – aber rechtlich umstritten).
Ähnlich, aber nicht identisch. Alle drei müssen die DSGVO-Vorgabe von maximal 7 Jahren einhalten. In der Praxis löschen alle drei negativen Einträge meist nach 3 Jahren nach Begleichung.