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SCHUFA & Bonität

Auskunftei-Löschfristen 2026: Vollständige Tabelle für SCHUFA, CRIF & Experian

✍️ Monika Bauer📅 April 2026⏱ 9 Min. Lesezeit

Das Wesentliche auf einen Blick

  • SCHUFA löscht negative Einträge nach 3 Jahren (Inkasso, Zahlungsverzögerungen) bis 10 Jahren (Insolvenzen).
  • Positiv-Einträge (z.B. laufende Kredite) werden gelöscht, sobald der Kredit abgeschlossen ist + 3 Jahre.
  • Du hast das Recht auf kostenlose Selbstauskunft einmal pro Jahr und auf Korrektur/Löschung falscher Daten.
  • CRIF und Experian haben ähnliche, aber nicht identische Löschfristen wie die SCHUFA.

SCHUFA Löschfristen 2026: Die vollständige Tabelle

SCHUFA Löschfristen 2026: Die vollständige Tabelle
EintragsartLöschfrist
Kreditanfragen12 Monate (sichtbar für andere Banken: 12 Monate)
KonditionsanfragenNicht gespeichert (scoreneutral)
Laufende KrediteBis 3 Jahre nach vollständiger Rückzahlung
Vollständig bezahlte Inkassoforderungen3 Jahre nach Begleichung
Titulierte Forderungen (Vollstreckungstitel)3 Jahre nach Tilgung
Insolvenzverfahren eröffnet3 Jahre nach Aufhebung/Einstellung
Restschuldbefreiung3 Jahre nach Erteilung
Girokonto-Kündigung durch Bank3 Jahre
Kreditkarten-Kündigung durch Bank3 Jahre

Ab dem 1. Juli 2025 gilt EU-weit die neue DSGVO-Regelung: Negative SCHUFA-Einträge dürfen maximal 7 Jahre gespeichert werden. In der Praxis löscht die SCHUFA die meisten negativen Einträge bereits nach 3 Jahren.

CRIF Löschfristen 2026

CRIF (früher CRIF Bürgel) hat ähnliche Speicherfristen:

CRIF Löschfristen 2026
EintragsartLöschfrist
Laufende KrediteBis 3 Jahre nach Abschluss
Bezahlte Inkassoforderungen3 Jahre nach Zahlung
Insolvenz3 Jahre nach Aufhebung
AdressdatenSolange relevant / auf Widerspruch

Experian/Infoscore Löschfristen 2026

Experian (die frühere Arvato Infoscore) speichert ähnliche Daten:

Experian/Infoscore Löschfristen 2026
EintragsartLöschfrist
Negativmerkmale (unbezahlt)Bis zur Zahlung + 3 Jahre
Negativmerkmale (bezahlt)3 Jahre nach Zahlung
Inkasso-Forderungen3 Jahre nach Begleichung
Insolvenz3 Jahre nach Aufhebung

Deine Rechte: Selbstauskunft und Löschantrag

  • Kostenlose Selbstauskunft: Bei jeder Auskunftei einmal jährlich kostenlos (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO).
  • Korrektur falscher Daten: Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) – bei nachweisbaren Fehlern sofortige Pflicht zur Korrektur.
  • Löschantrag: Wenn Fristen abgelaufen sind oder Einträge fehlerhaft sind, kannst du schriftlich Löschung verlangen.
✅ Tipp: Hol dir zuerst deine kostenlose Selbstauskunft, um zu prüfen, was gespeichert ist. Dann kannst du gezielt fehlerhafte oder abgelaufene Einträge anfechten.

Häufige Fragen (FAQ)

Die meisten negativen Einträge werden 3 Jahre nach Begleichung der Schuld gelöscht. Insolvenzen bleiben 3 Jahre nach Aufhebung/Erteilung der Restschuldbefreiung gespeichert. Laufende Kredite werden 3 Jahre nach vollständiger Rückzahlung gelöscht.

Nur wenn der Eintrag fehlerhaft ist oder die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen überschritten sind. Bei korrekten und fristgemäßen Einträgen kann die SCHUFA die Löschung ablehnen. Einige Inkassounternehmen erklären sich gegen Zahlung bereit, auf den Eintrag zu verzichten ("bezahlen und löschen" – aber rechtlich umstritten).

Ähnlich, aber nicht identisch. Alle drei müssen die DSGVO-Vorgabe von maximal 7 Jahren einhalten. In der Praxis löschen alle drei negativen Einträge meist nach 3 Jahren nach Begleichung.

Monika Bauer
Autorin
Monika Bauer
Kreditkartenexperte, FLORIN+

Analysiert Kreditkarten, Konten und Banking-Produkte auf Kosten, Konditionen und Nutzen. Hilft bei der Wahl des richtigen Zahlungsmittels.