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Verbraucherschutz

Bauspar-Gebühren zurückholen: Was der BGH dir jetzt zurückgibt

Der Bundesgerichtshof hat Kontoführungs- und Jahresentgelte bei Bausparverträgen gekippt — seit Juli 2026 ausdrücklich auch bei Riester. Wer solche Gebühren gezahlt hat, kann sie zurückfordern. Hier rechnest du deine Summe aus und erzeugst in einer Minute den fertigen Musterbrief.

Inhalt

Das Wesentliche in 30 Sekunden

Schnellübersicht für eilige Leser

  • Der BGH hat Kontoführungs- und Jahresentgelte in der Sparphase von Bausparverträgen für unwirksam erklärt — 2022 grundsätzlich, am 28.7.2026 auch für Riester (Az. XI ZR 83/25).
  • Betroffen sind Millionen Verträge — allein rund 1,4 Mio. Wohn-Riester-Bausparverträge, die meisten bei Bausparkassen.
  • Meist 12–30 € pro Jahr — im BGH-Fall 15 € bis Ende 2021, danach 24 €. Über mehrere Jahre ein dreistelliger Betrag.
  • Zurückholen geht formlos: ein Schreiben mit Vertragsnummer und Verweis auf die BGH-Urteile — Musterbrief unten fertig zum Kopieren.
  • Nicht zu lange warten: Ansprüche können verjähren (3 Jahre zum Jahresende). Wer schlichten lässt, hemmt die Verjährung.

Was der BGH entschieden hat #

Bausparkassen haben ihren Sparerinnen und Sparern jahrelang eine jährliche Gebühr allein für die Führung des Bausparkontos berechnet. Der Bundesgerichtshof sieht darin eine unangemessene Benachteiligung (§ 307 BGB): Eine Bank darf Verwaltungskosten, die überwiegend in ihrem eigenen Interesse anfallen, nicht per Allgemeiner Geschäftsbedingung auf die Kundschaft abwälzen.

Zwei Urteile sind entscheidend:

UrteilDatum & Az.Was gekippt wurde
Grundsatzurteil15.11.2022 · XI ZR 551/21Jahresentgelt in der Sparphase klassischer Bausparverträge — unwirksam.
Riester-Urteil28.07.2026 · XI ZR 83/25Gleiche Gebühr bei Wohn-Riester-Bausparverträgen — ebenfalls unwirksam. Die Riester-Förderung rechtfertigt die Gebühr nicht.

Geklagt hatte jeweils der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Im aktuellen Fall hatte die beklagte Bausparkasse bis Ende 2021 15 € pro Jahr verlangt, ab 2022 24 € pro Jahr — mit einer Klausel, die weitere Erhöhungen erlaubte. Genau solche Klauseln sind jetzt hinfällig.

Bist du betroffen? So erkennst du die Gebühr #

Schau in deine Jahres-Kontoauszüge aus der Sparphase deines Bausparvertrags. Je nach Bausparkasse taucht die Gebühr unter unterschiedlichen Namen auf:

  • Jahresentgelt oder Jahresgebühr
  • Kontoführungsgebühr / Kontogebühr / Kontoentgelt
  • Serviceentgelt oder Servicepauschale
  • Verwaltungsgebühr (häufig bei Riester-Bausparverträgen)

Wenn du einen dieser Posten findest, hast du gute Chancen auf Erstattung — egal ob klassischer Bausparvertrag oder Wohn-Riester. Notiere dir Betrag und Jahr; beides trägst du gleich in den Rechner ein.

Rückhol-Rechner + Musterbrief #

Trag deine gezahlten Entgelte pro Jahr ein — der Rechner summiert deine Rückforderung und füllt den Musterbrief automatisch aus. Alles passiert nur in deinem Browser; es werden keine Daten gesendet oder gespeichert.

1 · Deine gezahlten Entgelte
Trag pro Jahr den Betrag aus deinem Kontoauszug ein (leere Felder = 0 €).
Deine Rückforderung0 €
2 · Angaben für den Brief
3 · Dein Musterbrief

Der Musterbrief ist eine unverbindliche Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfe die Angaben vor dem Versand. Sende das Schreiben am besten per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Schritt für Schritt zum Geld #

  1. Kontoauszüge prüfen. Jahresauszüge der Sparphase durchsehen und alle Konto-/Jahresentgelte je Jahr notieren.
  2. Summe bilden. Beträge oben in den Rechner eintragen — das ergibt deine Rückforderung.
  3. Musterbrief senden. Vorlage kopieren, ausfüllen und an die Bausparkasse schicken (Vertragsnummer nicht vergessen).
  4. Frist setzen. Zwei bis vier Wochen zur Erstattung. Reagiert die Kasse nicht, freundlich erinnern.
  5. Bei Ablehnung schlichten. Beruft sich die Bausparkasse auf Verjährung, die zuständige Schlichtungsstelle bzw. den Ombudsmann der Bausparkassen einschalten — kostenlos und verjährungshemmend.

Wie weit zurück kannst du fordern? #

Das ist der einzige wirklich strittige Punkt — und die Rechtsauffassungen gehen auseinander:

  • Regelfall (§ 195 BGB): Ansprüche verjähren nach drei Jahren zum Jahresende. Nach dieser Lesart sind vor allem die letzten Jahre sicher zurückholbar.
  • Verbraucherschützer: Teile der Verbraucherzentralen argumentieren, dass Gebühren aus bis zu zehn Jahren noch nicht verjährt sind, weil vielen Betroffenen die Unwirksamkeit erst durch die Urteile bewusst wurde.
  • Sicherste Variante: Fordere zunächst alle gezahlten Entgelte zurück. Lehnt die Kasse mit Verweis auf Verjährung ab, schalte die Schlichtungsstelle ein — das hemmt die Verjährung, während geklärt wird.
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Quellen & Stand: BGH, Urteil vom 28.07.2026, Az. XI ZR 83/25 (Riester-Bausparverträge) sowie BGH, Urteil vom 15.11.2022, Az. XI ZR 551/21. Weitere Informationen und Schlichtungswege bei der Verbraucherzentrale und bei Finanztip. Stand: 29. Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Häufige Fragen #

Welche Bauspar-Gebühren kann ich zurückfordern?

Alle Entgelte, die die Bausparkasse in der Sparphase für die reine Kontoführung berechnet hat — je nach Kasse Jahresentgelt, Kontoführungsgebühr, Kontoentgelt, Serviceentgelt oder Verwaltungsgebühr. Der BGH hält solche Klauseln für unwirksam.

Gilt das auch für Riester-Bausparverträge?

Ja. Der BGH hat am 28. Juli 2026 (Az. XI ZR 83/25) entschieden, dass auch bei Wohn-Riester-Bausparverträgen keine Jahres- oder Verwaltungsgebühr in der Sparphase erhoben werden darf. Rund 1,4 Millionen Verträge sind betroffen.

Wie viele Jahre bekomme ich rückwirkend?

Das ist umstritten. Ansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB); Verbraucherschützer argumentieren für bis zu zehn Jahre. Fordere zunächst alle gezahlten Entgelte zurück. Schaltest du eine Schlichtungsstelle ein, wird die Verjährung gehemmt.

Wie viel Geld geht es konkret?

Meist 12 bis 30 Euro pro Jahr. Im BGH-Fall waren es 15 Euro jährlich bis Ende 2021 und 24 Euro ab 2022. Über mehrere Jahre summiert sich das schnell auf einen dreistelligen Betrag.

Muss ich einen Anwalt einschalten?

Nein. Ein formloses Schreiben mit Verweis auf die BGH-Urteile reicht. Zahlt die Bausparkasse nicht, gibt es kostenlose Wege wie die Schlichtungsstelle der Bausparkassen — erst danach wäre über weitere Schritte nachzudenken.

Gilt das auch für die Darlehensphase oder die Abschlussgebühr?

Die BGH-Urteile betreffen die Kontoführungs- und Jahresentgelte in der Sparphase. Die Abschlussgebühr beim Vertragsschluss hat der BGH früher für zulässig erklärt — sie ist nicht Gegenstand dieser Rückforderung.

Monika Bauer
Über die Autorin
Monika Bauer
Verbraucherschutz-Redaktion, FLORIN+

Monika fokussiert auf Verbraucherrechte, Vertragsrecht und Bankgebühren. Schwerpunkt: was juristisch wirklich durchsetzbar ist — nicht, was Anbieter dir erzählen.

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