BGH 11.06.2026: SCHUFA-Auskunfts-Kosten im Inkasso sind kein Verzugsschaden
Zwei Parallel-Urteile vom 11. Juni 2026 stellen klar: Gläubiger dürfen die Kosten einer vor Klageerhebung eingeholten SCHUFA-Bonitätsauskunft nicht ohne Weiteres auf Schuldner abwälzen. Verbraucher können sich gegen diese Posten in Inkasso-Forderungen wehren. Mit Musterbrief.
Inhalt
VII. Zivilsenat: SCHUFA-Kosten gehören zum Gläubiger
Urteile VII ZR 93/25 & VII ZR 96/25
- Konkrete Beträge: 1,35 € bzw. 1,61 € SCHUFA-Auskunfts-Kosten — beide aberkannt
- Vorinstanzen: AG Ratzeburg + LG Lübeck — alle bestätigt
- Grundlage: §§ 280, 286 BGB — vor Klageerhebung nicht erforderlich
- Begründung: Rechtskräftige Ansprüche sind 30 Jahre vollstreckbar — frühe Bonitätsprüfung nicht aussagekräftig
- Schuldner können der Position schriftlich widersprechen (Musterbrief im Artikel)
Das LG Lübeck als Berufungsgericht hat festgestellt — und der BGH bestätigt: Eine vor Einleitung des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens eingeholte SCHUFA-Bonitätsauskunft ist aus der maßgeblichen Sicht des Gläubigers grundsätzlich nicht erforderlich, um:
- das gerichtliche Erkenntnisverfahren einzuleiten
- das Verfahren durchzuführen
- einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel zu erlangen
Mit anderen Worten: Wer Geld klagen will, braucht keine SCHUFA-Auskunft. Die Auskunft mag dem Gläubiger Hinweise über künftige Vollstreckungsaussichten geben — aber sie ist nicht Voraussetzung dafür, dass die Forderung gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Warum die 30-Jahre-Verjährung das Argument trägt #
Der BGH liefert einen besonders eleganten zweiten Punkt: Rechtskräftig festgestellte Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Das heißt:
Damit fällt das Hauptargument der Gläubiger weg: „Wir brauchen die SCHUFA-Auskunft, um abschätzen zu können, ob die Klage überhaupt sinnvoll ist." Das stimmt schlicht nicht — denn die Zeit-Streckung der Vollstreckung über drei Jahrzehnte macht die Auskunft als Entscheidungsgrundlage wertlos.
Gibt es Ausnahmen? #
Ja — der BGH formuliert sehr bewusst „grundsätzlich nicht ersatzfähig". Das bedeutet: In begründeten Einzelfällen kann der Gläubiger weiterhin die Kosten ersetzt verlangen, wenn er besondere Umstände darlegt und beweist, die ausnahmsweise die Auskunft erforderlich machen.
| Konstellation | Wann ggf. Erstattung möglich |
|---|---|
| Drohende Insolvenz | Konkrete Anhaltspunkte, dass Schuldner unmittelbar Insolvenz anmeldet → schnelle Sicherungsvollstreckung sinnvoll |
| Auslandsbezug | Schuldner mit Hauptwohnsitz im Ausland → erschwerte Vollstreckung, Bonitäts-Daten relevant |
| Wiederholt zahlungsunfähig | Vorausgegangene gescheiterte Vollstreckungen gegen denselben Schuldner |
| Großer Auftrag | Bei wirtschaftlich erheblicher Summe (5-stellig+) ggf. Vorabprüfung sinnvoll |
In der gerichtlichen Praxis dürften diese Ausnahmefälle selten sein. Beweispflichtig ist der Gläubiger — wer nichts Substanzielles vorträgt, verliert wie in den Pilot-Verfahren.
5 Schritte: SCHUFA-Posten in Inkasso-Forderungen widersprechen #
Forderungsaufstellung prüfen
Jede Forderung enthält in der Regel eine Aufschlüsselung: Hauptforderung + Mahnkosten + RVG-Gebühren + Verzugszinsen + Auslagen. Suche gezielt nach Positionen wie „SCHUFA-Auskunft", „Bonitätsauskunft", „Bonitätsprüfung" oder „Auskunftei-Anfrage".
Anerkennung nur bis zur rechtmäßigen Höhe
Erkenne schriftlich die Hauptforderung + zulässige Inkassokosten (RVG-Geschäftsgebühr Nr. 2300 + 20 € Auslagenpauschale + USt) + Verzugszinsen nach § 288 BGB an. Nicht anerkannt werden: SCHUFA-Auskunfts-Posten. Begründung: BGH VII ZR 93/25, 96/25.
Schriftlich widersprechen
Per Einschreiben/Rückschein oder E-Mail an Inkasso-Dienstleister und Gläubiger. Nutze den Musterbrief unten. Wichtig: Die Aktenzeichen VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25 nennen und auf §§ 280, 286 BGB verweisen.
Bei Mahnbescheid: Widerspruch in 14 Tagen
Falls der Gläubiger einen Mahnbescheid erwirkt: Widerspruch innerhalb von 14 Tagen, sonst wird der Mahnbescheid vollstreckbar. Du kannst Teilwiderspruch nur gegen den SCHUFA-Posten einlegen — der Rest bleibt anerkannt.
Bei Klage: Verteidigung
Wird Klage erhoben, im Verfahren auf BGH-Rechtsprechung verweisen. Das Gericht ist an die BGH-Rechtsprechung gebunden. Bei Streitwert unter 5.000 € musst du dich nicht anwaltlich vertreten lassen (§ 78 ZPO); Beratungshilfe bei der Verbraucherzentrale ist kostenlos.
Musterbrief: Widerspruch gegen SCHUFA-Auskunfts-Kosten #
Quellen #
Primärquelle
- BGH Pressemitteilung Nr. 104/2026 vom 11.06.2026 — bundesgerichtshof.de. Vollständiger Wortlaut der Sachverhalte, rechtliche Begründung, zitierte Vorschriften.
Sekundärquellen
- Viola Didier (12.06.2026): „BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger" — DER BETRIEB — der-betrieb.de.
- IT-BoltWise (12.06.2026): „BGH stoppt Schufa-Kostenersatz im Inkasso vor Gericht" — it-boltwise.de.
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