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Banking · § 22 ZKG

Girokonto-Wechsel 2026 — § 22 ZKG Kontowechselservice in 12 Werktagen

Seit 2016 hilft der gesetzliche Kontowechselservice. Die Bank muss alle Daueraufträge, Lastschriften und 13 Monate Zahlungs-Historie übertragen — innerhalb von 12 Werktagen, kostenlos. So nutzt du dein Recht, und so vermeidest du die 5 häufigsten Pannen.

Monika Bauer
Monika Bauer
·12. Juni 2026·7 min Lesezeit
Definition · Stand 2026

Der Kontowechselservice nach § 22 Zahlungskontengesetz (ZKG) verpflichtet alle Banken seit September 2016, einen kompletten Kontowechsel innerhalb von 12 Werktagen kostenlos durchzuführen — inklusive Übertragung aller Daueraufträge, Lastschriftmandate und 13 Monate Zahlungs-Historie auf das neue Konto.

Quelle: § 22 Abs. 1 ZKG · BaFin Kontenwechsel-Leitfaden · gesetze-im-internet.de/zkg

Inhalt

Was ist der Kontowechselservice?

Der Kontowechselservice ist ein gesetzlicher Anspruch nach §§ 20-25 Zahlungskontengesetz (ZKG). Eingeführt am 18. September 2016 zur Umsetzung der EU-Zahlungskontorichtlinie (2014/92/EU) — und seitdem die einfachste Methode, das Girokonto zu wechseln.

Das Prinzip ist denkbar einfach: Du eröffnest ein neues Konto, beauftragst dort den Wechselservice, und die neue Bank übernimmt die komplette Logistik. Du selbst musst nichts mehr koordinieren. Die alte Bank ist gesetzlich verpflichtet, mitzumachen.

Was viele nicht wissen: Der Service ist für den Verbraucher komplett kostenlos. Banken dürfen weder Bearbeitungsgebühren noch Auslagen-Pauschalen berechnen (§ 24 ZKG). Die Kosten tragen die Banken untereinander — das gilt seit 2016 und wird durch die BaFin überwacht.

Wichtig: Der Kontowechselservice gilt nur für Verbraucher-Girokonten. Geschäftskonten, Sparbücher und Depot-Konten sind ausgeschlossen — hier musst du selbst koordinieren.

Die 12-Werktage-Timeline

§ 22 ZKG legt drei separate Fristen fest, die sich zu maximal 12 Werktagen Gesamtdauer addieren. Die Banken müssen diese Fristen strikt einhalten — die BaFin hat 2025 in einer großen Erhebung geprüft, ob das auch tatsächlich passiert.

FristAkteurWas passiert
2 TageNeue BankFordert die alte Bank zur Datenübermittlung auf — nach Erhalt deiner Ermächtigung
5 TageAlte BankÜbermittelt Liste Daueraufträge, Lastschrift-Mandate und 13 Monate eingehende Überweisungen
5 TageNeue BankRichtet Daueraufträge ein, akzeptiert Lastschriften und informiert Zahlungsempfänger der letzten 13 Monate
12 TageGesamtMaximale Pflichtdauer nach § 20 Abs. 4 ZKG

Praxis 2026: Die meisten Direktbanken wickeln den Wechsel deutlich schneller ab — oft binnen 3-5 Werktagen. C24 SMART und ING werben mit „digital in 24 Stunden". Filialbanken brauchen häufig die vollen 12 Werktage, weil Backoffice-Prozesse manuell laufen.

Was die alte Bank überträgt

Nach § 22 Abs. 1 ZKG ist die alte Bank verpflichtet, der neuen Bank folgende Informationen zu liefern:

DatenpunktZeitraumVollständig?
Daueraufträgealle aktivenJa, mit Empfänger-IBAN, Betrag, Rhythmus
Lastschrift-Mandatealle aktivenJa, mit Gläubiger-ID und Mandatsreferenz
Eingehende Überweisungenletzte 13 MonateListe der Absender und Beträge
Vom Empfänger veranlasste Lastschriftenletzte 13 MonateÜbersicht für Information durch neue Bank
Aktuelles GuthabenSchluss-SaldoWird separat überwiesen — nicht Teil des Service-Pakets
Dispo / KreditrahmenNein — wird nicht übertragen, neue Bank prüft eigenständig
Dispo-Falle: Wenn du beim alten Konto im Minus bist, musst du den Dispo selbst ausgleichen — oder die alte Bank verweigert die Kontoschließung. Plane einen Puffer von 1-2 Monaten ein, um den Dispo abzubauen.

5 Schritte zum erfolgreichen Wechsel

  1. 1

    Neues Konto eröffnen

    Beim Wunsch-Anbieter Konto eröffnen — Empfehlung: Direktbank (ING, DKB) oder Neobank (C24, N26) wegen kostenloser Kontoführung. Bei SCHUFA-Problemen: Basiskonto nach § 31 ZKG. Identifikation per Video-Ident in 10 Minuten möglich.

  2. 2

    Kontowechselservice beauftragen

    Bei der neuen Bank im Online-Banking oder Kunden-Portal den „Kontowechselservice" aktivieren. Vollmacht für 13-Monats-Historie der alten Bank unterzeichnen — meist digital, manchmal per Post.

  3. 3

    Daten-Transfer abwarten

    Alte Bank überträgt binnen 5 Geschäftstagen Daueraufträge + Lastschrift-Mandate + 13-Monats-Übersicht. Du bekommst Bestätigungs-Mail von der neuen Bank, wenn die Daten angekommen sind.

  4. 4

    Zahlungsempfänger informieren

    Neue Bank informiert binnen 5 weiteren Geschäftstagen Lohn-Stelle, Vermieter, Versicherer etc. — oder du erledigst es selbst (siehe Pannen-Sektion). Empfehlung: Wichtige Zahler (Arbeitgeber, Krankenkasse, Vermieter) zusätzlich selbst informieren.

  5. 5

    Altes Konto schließen

    Nach 6-8 Wochen Probelauf das alte Konto schließen. Schlusssaldo wird auf das neue Konto überwiesen. Bei Schließung darf die Bank keine Entgelte für die letzte Abrechnung verlangen.

5 häufige Pannen vermeiden

Auch wenn der Wechsel gesetzlich klar geregelt ist — in der Praxis passieren häufig Pannen. Die 5 häufigsten:

PanneFolgeGegenmaßnahme
Lohn-Stelle nicht erreichtGehalt geht auf altes Konto, evtl. VerzugPersonalabteilung selbst informieren — Standard-Briefe der Banken landen oft in Mass-Mail-Ordnern
Daueraufträge mit falschem DatumMiete kommt zu spät anNach Übertragung Daueraufträge im Online-Banking gegenchecken — Termine müssen identisch sein
Lastschriften zurückgewiesenMahnungen von Energie/TelefonBei Anbietern mit häufiger Abbuchung (Energie, Telefon, Streaming) IBAN persönlich melden
Altes Konto zu früh geschlossenEin nicht-umgestellter Zahler zahlt ins NichtsMindestens 2 Monate Übergang, besser 3 Monate. Daueraufträge im alten Konto auf null setzen, nicht löschen
SCHUFA-Eintrag bei Dispo-RestschuldNegativer Eintrag bei der SCHUFABei Dispo-Saldo erst ausgleichen, dann Antrag stellen. Ratenplan mit alter Bank möglich
Hartnäckiger Mythos: „Wenn ich das Konto wechsele, schadet das meinem SCHUFA-Score." Falsch. Der Wechsel selbst wird der SCHUFA nicht gemeldet. Nur ein nicht ausgeglichener Dispo oder eine echte Kreditrückstand-Buchung kann negative Auswirkungen haben.

Musterbrief: Antrag auf Kontowechselservice

Falls deine neue Bank den Wechselservice nicht automatisch im Online-Banking anbietet (selten, aber kommt vor), kannst du ihn schriftlich beantragen:

[Dein Name]
[Deine Anschrift]
Konto-Nr. (neu): [IBAN neue Bank]

[Name neue Bank]
[Adresse]

Ort, [Datum]

Antrag auf Kontowechselservice nach § 22 ZKG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß §§ 20-25 Zahlungskontengesetz (ZKG) die
vollständige Unterstützung beim Wechsel meines Girokontos.

Altes Konto:        [IBAN alte Bank]
Bei:                [Name alte Bank, BLZ]
Letzter Kontoauszug: [Datum]

Ich ermächtige Sie, von der oben genannten alten Bank die Liste der
Daueraufträge, Lastschriftmandate sowie die Übersicht über eingehende
Überweisungen und Lastschriften der letzten 13 Monate einzuholen
(§ 22 Abs. 1 ZKG).

Bitte richten Sie die Daueraufträge unverändert auf meinem neuen Konto
ein und informieren Sie die in der Übersicht enthaltenen Zahlungs-
empfänger und Zahlungspflichtigen über die neue IBAN (§ 22 Abs. 2 ZKG).

Bitte halten Sie die gesetzliche Frist von 12 Geschäftstagen ein
(§ 20 Abs. 4 ZKG).

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Name in Druckbuchstaben]

Häufige Fragen zum Kontowechsel 2026

Wie lange dauert ein Kontowechsel nach § 22 ZKG?
Maximal 12 Werktage Gesamt: 2 Tage für neue Bank, alte Bank aufzufordern; 5 Tage für alte Bank, Daueraufträge + Lastschriften zu übermitteln; 5 Tage für neue Bank, alles einzurichten und Zahlungspartner zu informieren. Pflicht-Frist nach § 20 Abs. 4 ZKG.
Was kostet der Kontowechselservice?
Für den Verbraucher 0 €. Der Service ist nach § 24 ZKG kostenlos. Die Banken dürfen weder von der alten noch von der neuen Bank Gebühren für die Bereitstellung verlangen.
Welche Daten überträgt die alte Bank?
Nach § 22 Abs. 1 ZKG: alle Daueraufträge, alle Lastschriftmandate (mit Mandatsreferenz) und 13 Monate Historie zu eingehenden Überweisungen und Lastschriften. Das Guthaben muss separat überwiesen werden. Kreditrahmen (Dispo) wird NICHT übertragen.
Was passiert mit Lastschriften nach Wechsel?
Eingehende Lastschriften am alten Konto werden bei Standard-Bankvarianten zurückgewiesen. Die neue Bank informiert daher die Zahlungsempfänger der letzten 13 Monate über die geänderte IBAN. Wichtig: bei Energie- und Telefon-Verträgen sicherheitshalber selbst die neue IBAN melden.
Was wenn die Bank den Service verweigert?
Beschwerde bei der BaFin. Der Kontowechselservice ist Pflichtleistung nach § 20 ZKG — Banken dürfen ihn nicht ablehnen.

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