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Banking · § 22 ZKG

Girokonto-Wechsel 2026 — § 22 ZKG Kontowechselservice in 12 Werktagen

Seit 2016 hilft der gesetzliche Kontowechselservice. Die Bank muss alle Daueraufträge, Lastschriften und 13 Monate Zahlungs-Historie übertragen — innerhalb von 12 Werktagen, kostenlos. So nutzt du dein Recht und vermeidest die 5 häufigsten Pannen.

Inhalt

30-Sekunden-Zusammenfassung

Stand Juni 2026

  • Seit September 2016 Pflicht: alle Banken müssen den Kontowechselservice kostenlos anbieten
  • Maximal 12 Werktage Gesamtdauer (2 + 5 + 5 Tage), geregelt in § 20 Abs. 4 ZKG
  • Alte Bank überträgt Daueraufträge, Lastschrift-Mandate und 13 Monate Zahlungs-Historie
  • Neue Bank informiert alle bekannten Zahlungsempfänger über die neue IBAN
  • Kein Dispo-Transfer: neues Kreditlimit muss die neue Bank eigenständig prüfen
  • Quelle: § 22 Abs. 1 ZKG · BaFin Kontenwechsel-Leitfaden

Was ist der Kontowechselservice? #

Der Kontowechselservice ist ein gesetzlicher Anspruch nach §§ 20–25 Zahlungskontengesetz (ZKG). Eingeführt am 18. September 2016 zur Umsetzung der EU-Zahlungskontorichtlinie (2014/92/EU) — und seitdem die einfachste Methode, das Girokonto zu wechseln.

Das Prinzip ist denkbar einfach: Du eröffnest ein neues Konto, beauftragst dort den Wechselservice, und die neue Bank übernimmt die komplette Logistik. Du selbst musst nichts mehr koordinieren. Die alte Bank ist gesetzlich verpflichtet, mitzumachen.

Was viele nicht wissen: Der Service ist für den Verbraucher komplett kostenlos. Banken dürfen weder Bearbeitungsgebühren noch Auslagenpauschalen berechnen (§ 24 ZKG). Die Kosten tragen die Banken untereinander — das gilt seit 2016 und wird durch die BaFin überwacht.

Die 12-Werktage-Timeline #

§ 22 ZKG legt drei separate Fristen fest, die sich zu maximal 12 Werktagen Gesamtdauer addieren. Die Banken müssen diese Fristen strikt einhalten — die BaFin hat 2025 in einer großen Erhebung geprüft, ob das auch tatsächlich passiert.

FristAkteurWas passiert
2 TageNeue BankFordert die alte Bank zur Datenübermittlung auf — nach Erhalt deiner Ermächtigung
5 TageAlte BankÜbermittelt Liste Daueraufträge, Lastschrift-Mandate und 13 Monate eingehende Überweisungen
5 TageNeue BankRichtet Daueraufträge ein, akzeptiert Lastschriften und informiert Zahlungsempfänger der letzten 13 Monate
12 TageGesamtMaximale Pflichtdauer nach § 20 Abs. 4 ZKG

Praxis 2026: Die meisten Direktbanken wickeln den Wechsel deutlich schneller ab — oft binnen 3–5 Werktagen. C24 SMART und ING werben mit „digital in 24 Stunden". Filialbanken brauchen häufig die vollen 12 Werktage, weil Backoffice-Prozesse manuell laufen.

Was die alte Bank überträgt #

Nach § 22 Abs. 1 ZKG ist die alte Bank verpflichtet, der neuen Bank folgende Informationen zu liefern:

DatenpunktZeitraumVollständig?
Daueraufträgealle aktivenJa, mit Empfänger-IBAN, Betrag, Rhythmus
Lastschrift-Mandatealle aktivenJa, mit Gläubiger-ID und Mandatsreferenz
Eingehende Überweisungenletzte 13 MonateListe der Absender und Beträge
Vom Empfänger veranlasste Lastschriftenletzte 13 MonateÜbersicht für Information durch neue Bank
Aktuelles GuthabenSchluss-SaldoWird separat überwiesen — nicht Teil des Service-Pakets
Dispo / KreditrahmenNein — wird nicht übertragen, neue Bank prüft eigenständig

5 Schritte zum erfolgreichen Wechsel #

1

Neues Konto eröffnen

Beim Wunsch-Anbieter Konto eröffnen — Empfehlung: Direktbank (ING, DKB) oder Neobank (C24, N26) wegen kostenloser Kontoführung. Bei SCHUFA-Problemen: Basiskonto nach § 31 ZKG. Identifikation per Video-Ident in 10 Minuten möglich.

2

Kontowechselservice beauftragen

Bei der neuen Bank im Online-Banking oder Kundenportal den „Kontowechselservice" aktivieren. Vollmacht für 13-Monats-Historie der alten Bank unterzeichnen — meist digital, manchmal per Post.

3

Daten-Transfer abwarten

Alte Bank überträgt binnen 5 Geschäftstagen Daueraufträge + Lastschrift-Mandate + 13-Monats-Übersicht. Du bekommst Bestätigungs-Mail von der neuen Bank, wenn die Daten angekommen sind.

4

Zahlungsempfänger informieren

Neue Bank informiert binnen 5 weiteren Geschäftstagen Lohn-Stelle, Vermieter, Versicherer etc. — oder du erledigst es selbst. Empfehlung: Wichtige Zahler (Arbeitgeber, Krankenkasse, Vermieter) zusätzlich selbst informieren.

5

Altes Konto schließen

Nach 6–8 Wochen Probelauf das alte Konto schließen. Schlusssaldo wird auf das neue Konto überwiesen. Bei Schließung darf die Bank keine Entgelte für die letzte Abrechnung verlangen.

5 häufige Pannen vermeiden #

Auch wenn der Wechsel gesetzlich klar geregelt ist — in der Praxis passieren häufig Pannen. Die 5 häufigsten:

PanneFolgeGegenmaßnahme
Lohn-Stelle nicht erreichtGehalt geht auf altes Konto, evtl. VerzugPersonalabteilung selbst informieren — Standard-Briefe der Banken landen oft in Mass-Mail-Ordnern
Daueraufträge mit falschem DatumMiete kommt zu spät anNach Übertragung Daueraufträge im Online-Banking gegenchecken — Termine müssen identisch sein
Lastschriften zurückgewiesenMahnungen von Energie/TelefonBei Anbietern mit häufiger Abbuchung (Energie, Telefon, Streaming) IBAN persönlich melden
Altes Konto zu früh geschlossenEin nicht-umgestellter Zahler zahlt ins NichtsMindestens 2 Monate Übergang, besser 3 Monate
SCHUFA-Eintrag bei Dispo-RestschuldNegativer Eintrag bei der SCHUFABei Dispo-Saldo erst ausgleichen, dann Antrag stellen. Ratenplan mit alter Bank möglich

Musterbrief: Antrag auf Kontowechselservice #

Falls deine neue Bank den Wechselservice nicht automatisch im Online-Banking anbietet (selten, aber kommt vor), kannst du ihn schriftlich beantragen:

[Dein Name] [Deine Anschrift] Konto-Nr. (neu): [IBAN neue Bank] [Name neue Bank] [Adresse] Ort, [Datum] Antrag auf Kontowechselservice nach § 22 ZKG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß §§ 20–25 Zahlungskontengesetz (ZKG) die vollständige Unterstützung beim Wechsel meines Girokontos. Altes Konto: [IBAN alte Bank] Bei: [Name alte Bank, BLZ] Letzter Kontoauszug: [Datum] Ich ermächtige Sie, von der oben genannten alten Bank die Liste der Daueraufträge, Lastschriftmandate sowie die Übersicht über eingehende Überweisungen und Lastschriften der letzten 13 Monate einzuholen (§ 22 Abs. 1 ZKG). Bitte richten Sie die Daueraufträge unverändert auf meinem neuen Konto ein und informieren Sie die in der Übersicht enthaltenen Zahlungs- empfänger und Zahlungspflichtigen über die neue IBAN (§ 22 Abs. 2 ZKG). Bitte halten Sie die gesetzliche Frist von 12 Geschäftstagen ein (§ 20 Abs. 4 ZKG). Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Name in Druckbuchstaben]

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Häufige Fragen #

Wie lange dauert ein Kontowechsel nach § 22 ZKG?Maximal 12 Werktage Gesamt: 2 Tage für neue Bank, alte Bank aufzufordern; 5 Tage für alte Bank, Daueraufträge + Lastschriften zu übermitteln; 5 Tage für neue Bank, alles einzurichten und Zahlungspartner zu informieren. Pflicht-Frist nach § 20 Abs. 4 ZKG.
Was kostet der Kontowechselservice?Für den Verbraucher 0 €. Der Service ist nach § 24 ZKG kostenlos. Die Banken dürfen weder von der alten noch von der neuen Bank Gebühren für die Bereitstellung verlangen. Einzige Ausnahme: aktuell laufende Daueraufträge können Buchungskosten bei der alten Bank auslösen — diese sind normales Konto-Entgelt.
Welche Daten überträgt die alte Bank?Nach § 22 Abs. 1 ZKG: alle Daueraufträge, alle Lastschriftmandate (mit Mandatsreferenz) und 13 Monate Historie zu eingehenden Überweisungen und Lastschriften. Das Guthaben muss separat überwiesen werden. Kreditrahmen (Dispo) wird nicht übertragen — den muss die neue Bank neu prüfen.
Was passiert mit Lastschriften nach dem Wechsel?Eingehende Lastschriften am alten Konto werden bei Standard-Bankvarianten zurückgewiesen. Die neue Bank informiert daher die Zahlungsempfänger der letzten 13 Monate über die geänderte IBAN. Wichtig: bei Energie- und Telefon-Verträgen sicherheitshalber selbst die neue IBAN melden — Bankenbriefe gehen oft im Spam unter.
Wann kann ich mein altes Konto schließen?Frühestens nach 2 Monaten — damit sicher alle Daueraufträge und Lastschriften auf das neue Konto umgestellt sind und Lohn/Rente korrekt eingeht. Vorher alle wichtigen Zahler manuell auf die neue IBAN prüfen. Bei Schließung darf die Bank keine Entgelte für die letzte Abrechnung verlangen.
Was wenn die Bank den Service verweigert?Beschwerde bei der BaFin. Der Kontowechselservice ist Pflichtleistung nach § 20 ZKG — Banken dürfen ihn nicht ablehnen. Die BaFin überprüft 2025 EU-weit die Einhaltung der ZKG-Pflichten. Bei dokumentiertem Verstoß: Schadenersatz möglich.
Monika Bauer
Über die Autorin
Monika Bauer
Verbraucherschutz-Redakteurin, FLORIN+

Monika ist auf Verbraucherrecht, BGB-Vertragsrecht und das Zahlungskontengesetz spezialisiert. Sie hat zuvor 8 Jahre bei einer Verbraucherzentrale beraten und kennt die häufigsten Fallstricke beim Girokonto-Wechsel aus der Praxis.

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