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SCHUFA & Bonität

CRIF Auskunftei erklärt 2026: Geschichte, Daten & deine Rechte

✍️ Monika Bauer📅 April 2026⏱ 8 Min. Lesezeit

Das Wesentliche auf einen Blick

  • CRIF GmbH (früher CRIF Bürgel) ist eine der drei großen Auskunfteien in Deutschland neben SCHUFA und Experian.
  • CRIF speichert Daten über Kredite, Insolvenzen, Inkassovorgänge und Unternehmen.
  • Kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO einmal pro Jahr möglich.
  • Bei Fehlern: Schriftlicher Korrekturantrag an CRIF GmbH.

Was ist CRIF und was macht diese Auskunftei?

CRIF GmbH (früher bekannt als Creditreform Boniversum, CRIF Bürgel oder einfach Bürgel) ist eine internationale Auskunftei mit Sitz in Hamburg. Das Mutterunternehmen CRIF S.p.A. ist ein italienischer Datenkonzern, der in über 30 Ländern tätig ist.

In Deutschland sammelt CRIF Bonitätsdaten über Privatpersonen und Unternehmen. Die Daten werden hauptsächlich an Unternehmen verkauft, die das Kreditrisiko ihrer Kunden beurteilen wollen – z.B. Banken, Versandhandel, Mobilfunkanbieter und Vermieter.

Welche Daten speichert CRIF über dich?

Welche Daten speichert CRIF über dich?
DatenkategorieBeispiele
IdentifikationsdatenName, Adresse, Geburtsdatum
KreditdatenLaufende Kredite, Kreditkarten, Leasingverträge
NegativmerkmaleUnbezahlte Rechnungen, Inkassovorgänge, Mahnbescheide
InsolvenzEröffnete und abgeschlossene Insolvenzverfahren
UnternehmensdatenHandelsregister, Bilanzen (für Firmen)
AdresshistorieFrühere Adressen

So beantragst du deine kostenlose CRIF-Selbstauskunft

  1. Gehe auf crif.de und suche den Bereich "Selbstauskunft" oder "Datenkopie".
  2. Fülle den Antrag auf Datenkopie nach Art. 15 DSGVO aus.
  3. Lade einen Ausweisnachweis hoch oder sende den Antrag per Post.
  4. CRIF hat 30 Tage Zeit, dir zu antworten – in der Praxis meist schneller.
📌 Kosten: Die Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO ist einmal pro Jahr kostenlos. CRIF bietet auch kostenpflichtige Premium-Auskunftsprodukte an – du brauchst diese nicht, die kostenlose Variante reicht für eine vollständige Datenübersicht.

Fehler im CRIF-Eintrag? So korrigierst du ihn

Wenn du in deiner Selbstauskunft fehlerhafte oder veraltete Daten findest:

  • Schreibe eine formlose E-Mail oder einen Brief an CRIF GmbH mit Angabe der falschen Daten und Belegen für die Richtigkeit.
  • CRIF muss falsche Daten innerhalb angemessener Zeit korrigieren (Art. 16 DSGVO).
  • Bei abgelaufenen Speicherfristen: Löschantrag stellen (Art. 17 DSGVO).
  • Bei Ablehnung: Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde (meist des jeweiligen Bundeslandes) einlegen.

Häufige Fragen (FAQ)

Beide sind Auskunfteien, die Bonitätsdaten speichern. Die SCHUFA ist größer und wird von fast allen Banken genutzt. CRIF ist stärker im Unternehmensbereich und wird häufiger von Versandhandel, Mobilfunk und Inkassounternehmen genutzt. Beide unterliegen der DSGVO.

Hauptsächlich Versandhandel (Otto, Zalando), Telekommunikationsunternehmen, Inkassofirmen, Vermieter und manche Banken. Im B2B-Bereich auch Unternehmen für Bonitätsprüfungen von Geschäftspartnern.

Ähnlich wie die SCHUFA: Negative Merkmale werden in der Regel 3 Jahre nach Begleichung der Schuld gelöscht. Insolvenzen bleiben 3 Jahre nach Aufhebung des Verfahrens gespeichert.

Ja. Wenn ein Kreditgeber CRIF als Auskunftei nutzt und dort ein negativer Eintrag zu dir vorliegt, kann das zur Ablehnung führen. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig Selbstauskünfte bei allen großen Auskunfteien einzuholen.

Monika Bauer
Autorin
Monika Bauer
Kreditkartenexperte, FLORIN+

Analysiert Kreditkarten, Konten und Banking-Produkte auf Kosten, Konditionen und Nutzen. Hilft bei der Wahl des richtigen Zahlungsmittels.