Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer 2026: Freibeträge optimal nutzen
Kinder erben bis zu 400.000 Euro steuerfrei – pro Elternteil. Mit kluger Schenkungsstrategie lässt sich noch viel mehr legal steuerfrei übertragen.
📋 Das Wichtigste auf einen Blick
- Ehepartner: Freibetrag 500.000 €
- Kinder: Freibetrag 400.000 € pro Kind und Elternteil
- Enkel: Freibetrag 200.000 €
- Schenkungen nutzen dieselben Freibeträge – und können alle 10 Jahre erneuert werden
- Selbstgenutztes Eigenheim kann steuerfrei übertragen werden (mit Bedingungen)
Erbschaftsteuer: Grundlagen
Wer erbt, muss das Erbe grundsätzlich versteuern – aber nur, wenn es über die Freibeträge hinausgeht. Da die Freibeträge in Deutschland sehr großzügig sind, zahlen in der Praxis nur wenige Erben tatsächlich Erbschaftsteuer.
Das Erbe wird dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten gemeldet (§ 30 ErbStG). Das Finanzamt setzt dann die Steuer fest – falls der Freibetrag überschritten wird.
Freibeträge im Überblick
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kinder (pro Kind, pro Elternteil) | 400.000 € | I |
| Enkel (wenn Kind verstorben) | 400.000 € | I |
| Enkel (wenn Kind noch lebt) | 200.000 € | I |
| Urenkel, Eltern, Geschwister | 20.000 € | II |
| Nicht verwandte Personen | 20.000 € | III |
Steuersätze nach Steuerklasse
Wenn der Wert über dem Freibetrag liegt, wird der Überschuss mit folgenden Sätzen besteuert:
| Wert des steuerpfl. Erwerbs | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7% | 15% | 30% |
| bis 300.000 € | 11% | 20% | 30% |
| bis 600.000 € | 15% | 25% | 30% |
| bis 6 Mio. € | 19% | 30% | 30% |
| über 26 Mio. € | 30% | 43% | 50% |
Schenkung: Freibeträge alle 10 Jahre neu
Der wichtigste Trick zur Erbschaftsteuer-Optimierung: Schenkungen. Wer Vermögen schon zu Lebzeiten überträgt, nutzt die Freibeträge – und kann sie alle 10 Jahre erneut nutzen. Das nennt sich "rollierende Schenkung".
Das Familienheim: steuerfrei übertragen
Das selbstgenutzte Eigenheim kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei auf den Ehepartner oder die Kinder übertragen werden:
- Ehepartner: Immer steuerfrei, wenn er/sie die Immobilie selbst bewohnt – ohne Freibetragslimit
- Kinder: Steuerfrei bis zu einer Wohnfläche von 200 qm, wenn das Kind dort 10 Jahre wohnt
- Wird die Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkauft oder vermietet, entfällt die Befreiung rückwirkend
Häufige Fragen
Erst wenn das Erbe den persönlichen Freibetrag übersteigt. Für Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro pro Elternteil. Erst der Betrag darüber wird besteuert. In der Praxis zahlen daher die meisten Erbschaften innerhalb der Familie keine Erbschaftsteuer.
Beide unterliegen dem gleichen Gesetz (ErbStG) und haben identische Freibeträge und Steuersätze. Der Unterschied: Erbschaftsteuer fällt beim Tod des Erblassers an, Schenkungsteuer bei Übertragungen zu Lebzeiten. Der Vorteil der Schenkung: Die Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden.
Hauptstrategien: 1) Frühzeitige Schenkungen nutzen (Freibeträge alle 10 Jahre), 2) Das Familienheim an Ehepartner oder Kinder übertragen (steuerfrei), 3) Begünstigungen für Betriebsvermögen nutzen, 4) Testament optimieren (gemeinsames Testament mit Berliner Testament). Eine Steuerberatung lohnt sich bei Vermögen über 300.000 Euro dringend.
Ja. Du bist gesetzlich verpflichtet, das Erbe innerhalb von 3 Monaten beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt zu melden (§ 30 ErbStG). Das gilt auch dann, wenn du glaubst, dass kein Freibetrag überschritten wird. Ausnahme: Das Erbe wurde notariell oder gerichtlich beurkundet – dann informiert der Notar das Finanzamt automatisch.
Ehepartner erhalten zusätzlich zum allgemeinen Freibetrag (500.000 Euro) einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro, wenn keine Versorgungsbezüge (Witwen-/Witwerrente) aus dem Erbe resultieren. Kinder haben ebenfalls einen Versorgungsfreibetrag von 10.300 bis 52.000 Euro, je nach Alter.
Sophia Wagner · Steuerexpertin FLORIN+ · 18. April 2026 · 🕑 8 Min. Lesezeit