1.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei – aber nur mit dem richtigen Freistellungsauftrag. Wer ihn vergisst, verschenkt bares Geld. Wir erklären, wie du ihn sinnvoll einrichtest und aufteilst.
Der Sparerpauschbetrag (früher: Sparerfreibetrag) ist ein gesetzlich garantierter Freibetrag für Kapitalerträge. Er gilt für alle Arten von Kapitaleinkünften: Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld, Dividenden aus Aktien und ETFs sowie Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Seit der Erhöhung 2023 beträgt er:
Das bedeutet: Bis zu diesem Betrag zahlst du keine Abgeltungssteuer (25 % + 5,5 % Soli = 26,375 %). Erst wenn deine gesamten Kapitalerträge im Jahr diesen Betrag übersteigen, greift die Steuer – und dann auch nur auf den übersteigenden Teil.
Der Sparerpauschbetrag ist kein Automatismus. Damit die Bank deine Kapitalerträge bis zum Freibetrag nicht besteuert, musst du aktiv einen Freistellungsauftrag stellen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank automatisch Kapitalertragsteuer ab – auch wenn du den Freibetrag noch gar nicht ausgeschöpft hast.
Der Freistellungsauftrag wird direkt bei der Bank oder dem Broker gestellt. Das geht in der Regel schnell und unkompliziert: über die Banking-App, das Online-Portal oder postalisch mit einem Formular der Bank.
Online-Broker (Trade Republic, Scalable Capital): In der App unter Einstellungen / Steuern / Freistellungsauftrag. Den Betrag eingeben und bestätigen. Sofort wirksam für laufendes Jahr.
Filialbank: Entweder online im Banking-Portal oder im Formular "Freistellungsauftrag" ausfüllen und einschicken oder abgeben. Manchmal auch am Schalter möglich.
Zeitpunkt: Du kannst den Auftrag jederzeit stellen oder ändern. Rückwirkend gilt er immer ab Beginn des Jahres – zu viel abgeführte Steuer wird angerechnet.
Hast du mehrere Konten bei verschiedenen Instituten – etwa ein Tagesgeldkonto bei der DKB und ein ETF-Depot bei Trade Republic – solltest du den Freibetrag strategisch aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 Euro (Einzel) nicht übersteigen.
Faustregel: Schätze ab, wo du welche Erträge erwartest, und verteile entsprechend. Beispiel:
| Konto/Depot | Erwartete Erträge | Empfohlener Freistellungsauftrag |
|---|---|---|
| ETF-Depot (50.000 €, 3 % Ausschüttung) | 1.500 € | 600 € |
| Tagesgeld (20.000 €, 3,5 % Zins) | 700 € | 400 € |
| Girokonto (kaum Zinsen) | 0 € | 0 € |
| Gesamt | 2.200 € | 1.000 € |
In diesem Beispiel übersteigen die Erträge den Freibetrag bereits – die restlichen 1.200 Euro werden mit 26,375 % besteuert. Aber mit richtig verteiltem Freistellungsauftrag sind immerhin 1.000 Euro komplett steuerfrei.
Wer ein sehr geringes Gesamteinkommen hat – unter dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro in 2026 – kann beim zuständigen Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Mit dieser Bescheinigung werden alle Kapitalerträge steuerfrei gestellt – auch über 1.000 Euro hinaus.
Das ist besonders relevant für Kinder (eigenes Depot), Studierende oder Rentner mit niedrigen Gesamteinkünften. Die NV-Bescheinigung wird direkt bei der Bank vorgelegt – meist für 3 Jahre ausgestellt.
Falls du vergessen hast, einen Freistellungsauftrag zu stellen, oder deine Erträge falsch geschätzt hast: Die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer kannst du über die jährliche Einkommensteuererklärung zurückfordern. Dazu die Anlage KAP ausfüllen und die Jahressteuerbescheinigung der Bank beilegen. Das Finanzamt erstattet den Überschuss.
Alle Angaben ohne Gewähr. Steuerliche Regelungen können sich ändern. Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar.
Seit 2023 beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Er gilt für alle Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden und Gewinne aus ETF-Verkäufen.
Du kannst den Gesamtbetrag frei auf verschiedene Banken und Broker aufteilen – wichtig ist nur, dass die Summe aller Freistellungsaufträge die 1.000 Euro nicht übersteigt. Verteile den Betrag proportional dort, wo die meisten Erträge entstehen.
Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank automatisch 26,375 % Kapitalertragsteuer ab – auch wenn deine Erträge unter 1.000 Euro liegen. Die zu viel gezahlte Steuer kannst du nur über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückfordern.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) stellen Personen mit sehr geringem Einkommen beim Finanzamt. Damit entfällt die Kapitalertragsteuer komplett – auch über 1.000 Euro hinaus. Voraussetzung: Das Gesamteinkommen liegt unter dem Grundfreibetrag (11.784 Euro in 2026).