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Grundsteuerreform 2025 erklärt: Was du jetzt zahlen musst

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die alten Einheitswerte als verfassungswidrig. Diese basierten auf Bewertungen aus dem Jahr 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) – und spiegelten die tatsächlichen Immobilienwerte damit überhaupt nicht mehr wider.

Sophia Wagner
Sophia Wagner
·18. April 2026·2 min Lesezeit
Inhalt

Warum wurde die Grundsteuer reformiert? #

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die alten Einheitswerte als verfassungswidrig. Diese basierten auf Bewertungen aus dem Jahr 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) – und spiegelten die tatsächlichen Immobilienwerte damit überhaupt nicht mehr wider. Die Reform war Pflicht.

Alle Eigentümer mussten 2022 eine Grundsteuererklärung einreichen. Seit 2025 wird die neue Grundsteuer auf Basis der überarbeiteten Werte berechnet.

So wird die neue Grundsteuer berechnet #

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

  1. Grundsteuerwert: Neu ermittelter Wert des Grundstücks (abhängig von Bodenrichtwert, Gebäudefläche, Baujahr, Miete)
  2. Steuermesszahl: Bundeseinheitlicher Faktor (i.d.R. 0.034% für Wohngebäude nach Bundesmodell)
  3. Hebesatz: Von der Gemeinde festgelegter Multiplikator (z.B. 400%)

Formel: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer pro Jahr

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Tipp

📊 Beispiel (Bundesmodell):
Grundsteuerwert 300.000 € × 0.034% = 102 € Messbetrag × Hebesatz 350% = 357 € Grundsteuer/Jahr

Bundesmodell vs. Ländermodelle #

Nicht alle Bundesländer wenden das Bundesmodell an. Einige haben eigene Modelle entwickelt:

Bundesmodell vs. Ländermodelle
BundeslandModellBesonderheit
BayernFlächenmodellNur Fläche zählt, kein Wert – niedrig für teure Lagen
Baden-WürttembergModifiziertes BodenmodellNur Bodenwert, kein Gebäudewert
HamburgWohnlagemodellGute Lagen zahlen mehr
HessenFlächenmodellÄhnlich Bayern
NiedersachsenBundesmodell +Eigene Steuermesszahl
RestBundesmodellStandard

Steigt meine Grundsteuer jetzt? #

Das ist die entscheidende Frage. Die Antwort: Es kommt auf deine Gemeinde an. Viele Gemeinden haben ihren Hebesatz gesenkt, um aufkommensneutral zu bleiben (d.h. insgesamt nicht mehr einzunehmen als vorher). Andere haben ihn erhöht.

Faktisch: Wer in einer günstigeren Lage wohnt, zahlt jetzt oft weniger. Wer in einer teuren, begehrten Lage wohnt, zahlt tendenziell mehr.

⚠️ Was tun bei zu hohem Bescheid? Du hast 1 Monat Zeit nach Erhalt des Bescheids, Einspruch einzulegen. Prüfe den Bescheid sorgfältig – fehlerhafte Daten (falsche Fläche, falsches Baujahr) führen häufig zu zu hohen Beträgen.

Für Mieter: Wird die Grundsteuer auf mich umgelegt? #

Ja. Vermieter dürfen die Grundsteuer als Betriebskosten auf Mieter umlegen. Steigt die Grundsteuer, steigen für Mieter die Nebenkosten – auch wenn sie selbst keine Eigentümer sind. Laut Mieterbund steigen die Nebenkosten in Städten durch die Reform spürbar.

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Häufige Fragen (FAQ) #

Häufige Fragen

Ab wann gilt die neue Grundsteuer?

Die neue Grundsteuer gilt seit dem 1. Januar 2025. Die Grundsteuererklärungen mussten 2022 eingereicht werden, die neuen Bescheide werden ab 2025 verwendet.

Wie berechne ich meine neue Grundsteuer?

Grundsteuerwert (neu ermittelt) × Steuermesszahl (z.B. 0.034% für Wohngebäude) × Hebesatz der Gemeinde. Mit unserem Grundsteuer-Rechner kannst du schnell eine Schätzung erhalten. Den exakten Betrag entnimmst du dem Grundsteuerbescheid deiner Gemeinde.

Muss ich als Mieter Grundsteuer zahlen?

Nicht direkt. Aber Vermieter dürfen die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Steigt die Grundsteuer, können dadurch die Nebenkosten für Mieter steigen.

Was mache ich, wenn mein Grundsteuerbescheid falsch ist?

Du hast 1 Monat nach Erhalt des Bescheids Zeit, schriftlich Einspruch beim Finanzamt einzulegen. Häufige Fehler: falsche Wohnfläche, falsches Baujahr, falsche Nutzungsart. Prüfe den Bescheid genau mit dem Grundlagenbescheid, den du 2023/2024 vom Finanzamt erhalten hast.

Was ist das Länderöffnungsklausel und warum rechnet Bayern anders?

Das Grundsteuergesetz erlaubt es den Bundesländern, eigene Berechnungsmodelle zu entwickeln (sogenannte Länderöffnungsklausel). Bayern nutzt das Flächenmodell, bei dem nur die Grundstücks- und Gebäudefläche zählt – nicht der Marktwert. Das benachteiligt ländliche Regionen weniger, entlastet aber Eigentümer in teuren Lagen wie München.

Sophia Wagner
Über den Autor
Sophia Wagner
Investment-Redaktion, FLORIN+

Sophia begleitet Einsteiger durch ihre ersten Investment-Entscheidungen. Schwerpunkt: einfache, kostengünstige Strategien ohne Bank-Sprech.

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