Was ist kalte Progression?
Der Begriff klingt harmlos, bezeichnet aber einen realen Kaufkraftverlust: Kalte Progression entsteht, wenn Löhne steigen, um die Inflation auszugleichen – und genau diese Erhöhung zu einer höheren Steuerbelastung führt, weil die Steuertarif-Schwellen nicht mitangepasst wurden.
Das Ergebnis ist paradox: Wer nach einer Lohnerhöhung genauso viel kaufen kann wie vorher, zahlt trotzdem mehr Steuern. Der Staat vereinnahmt still und leise mehr, ohne ein einziges Steuergesetz zu ändern. Deshalb spricht man von einer heimlichen Steuererhöhung.
Deutschland hatte dieses Problem jahrzehntelang. Erst das Steuerentlastungsgesetz 2023 verpflichtete die Bundesregierung, den Einkommensteuertarif jährlich an die Inflation anzupassen. Ab 2026 wird diese Pflicht mit einer besonders großen Anhebung umgesetzt.
Ein konkretes Beispiel: Wie kalte Progression wirkt
Angenommen, jemand verdient 40.000 € brutto und erhält eine Lohnerhöhung von 3 %, die genau der Inflation entspricht. Sein Bruttogehalt steigt auf 41.200 €. Kaufkraftmäßig hat sich nichts verändert – er kann sich mit dem neuen Gehalt genauso viel leisten wie vorher.
Ohne Tarif-Anpassung würde er nun aber in einer höheren Progressionszone besteuert. Bei einer marginalen Steuerrate von etwa 32 % kostet ihn die reine Lohnerhöhung von 1.200 € rund 384 € mehr Steuern. Da die Lohnerhöhung aber nur dem Inflationsausgleich dient, verliert er real Kaufkraft – allein durch die Steuerprogression.
Über drei bis fünf Jahre summiert sich dieser Effekt für eine Durchschnittsfamilie leicht auf 1.000 bis 2.000 € kumulierter kalter Steuerlast.
Was ändert die Steuerreform 2026?
Das Jahressteuergesetz 2025 setzt die gesetzliche Anpassungspflicht um und geht dabei sogar etwas über die reine Inflationskorrektur hinaus. Die wichtigsten Änderungen ab 1. Januar 2026:
| Schwelle | 2025 | 2026 | Änderung |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 11.604 € | 12.348 € | +744 € (+6,4 %) |
| 1. Progressionszone oben | 17.005 € | 17.799 € | +794 € |
| Spitzensteuersatz ab | 66.760 € | 69.878 € | +3.118 € |
| Reichensteuersatz ab | 277.826 € | 277.826 € | unverändert |
Die Anhebung um rund 6,4 % beim Grundfreibetrag übersteigt die erwartete Inflationsrate 2025/2026 von ca. 2–3 % deutlich. Das bedeutet: Nicht nur die kalte Progression für 2026 wird ausgeglichen, sondern auch ein Teil der aufgelaufenen kalten Progression aus den Vorjahren wird neutralisiert.
Wer profitiert wie viel?
Die Steuerentlastung ist je nach Einkommensstufe verschieden – sowohl verhältnismäßig als auch absolut:
| Bruttoeinkommen | Ersparnis/Jahr | Ersparnis/Monat |
|---|---|---|
| 20.000 € | ca. 100 € | ca. 8 € |
| 30.000 € | ca. 150 € | ca. 12 € |
| 50.000 € | ca. 300 € | ca. 25 € |
| 80.000 € | ca. 450 € | ca. 37 € |
| 150.000 € | ca. 700 € | ca. 58 € |
Verhältnismäßig profitieren Geringverdiener stärker, da der Grundfreibetrag direkt und überproportional wirkt. Absolut betrachtet erhalten Spitzenverdiener die höchsten Entlastungsbeträge, da die Verschiebung der oberen Progressionszonen bei ihnen mehr Gewicht hat.
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