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Verbraucherschutz

Pfändung 2026 — was wirklich bleibt vom Lohn

Wer in der Schuldenfalle steckt und einen Vollstreckungsbescheid bekommt, hat trotzdem Rechte. 1.499,99 € sind 2026 absolut geschützt, darüber gilt eine 3-Tranchen-Staffelung. Plus: P-Konto-Pflicht, Mehrbeträge je Unterhaltspflicht und Sofortmaßnahmen, die sofort wirken.

Monika Bauer
Monika Bauer
·11. Juni 2026·9 min Lesezeit
Inhalt

Pfändungsfreigrenze 2026 — das absolute Minimum #

§ 850c ZPO regelt seit 2021 die Pfändungsfreigrenze. Sie wird jährlich an die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung angepasst. Für 2026:

Pfändungsfreigrenzen 2026 nach Familienstand
SituationFreigrenze/Monat
Alleinstehend, keine Unterhaltspflicht1.499,99 €
Mit 1 unterhaltsberechtigter Person (Ehepartner)2.063,97 €
Mit 2 unterhaltsberechtigten Personen2.377,87 €
Mit 3 unterhaltsberechtigten Personen2.691,77 €
Mit 4 unterhaltsberechtigten Personen3.005,67 €

Das heißt: Bis zu dieser Grenze wird gar nichts gepfändet — auch wenn ein Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid hat. Der Arbeitgeber darf nicht mehr abziehen.

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Tipp

Mit dem Pfändungstabelle-Rechner 2026 berechnest du dein pfändbares Einkommen exakt — mit Tranchen-Staffelung und Unterhalts-Aufschlägen automatisch.

Die 3-Tranchen-Staffelung über der Freigrenze #

Über der Pfändungsfreigrenze wird nicht 100 % abgezogen, sondern in drei Stufen:

  • Tranche 1 (bis ca. 4.620 €): 70 % bleiben dir, 30 % sind pfändbar
  • Tranche 2 (bis ca. 6.150 €): 90 % bleiben dir, nur 10 % pfändbar
  • Tranche 3 (darüber): 100 % pfändbar

Sehr wichtig: Die Tranchen-Grenzen erhöhen sich ebenfalls je Unterhaltspflicht. Wer 3.500 € Netto verdient und keine Unterhaltspflicht hat, hat einen pfändbaren Anteil von ca. 600 €/Monat — nicht 2.000 €.

P-Konto: Schutz nach § 850k ZPO #

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein normales Girokonto mit zusätzlichem Pfändungsschutz. Der wesentliche Schutz: 1.499,99 €/Monat sind auf dem Konto automatisch geschützt vor Pfändung.

Funktionsweise:

  • Beantragen kostenlos bei der eigenen Bank — auch nachträglich
  • Max. 4 Werktage Bearbeitung — gesetzliche Pflicht
  • Ein P-Konto pro Person — mehrere sind verboten
  • Bescheinigung über zusätzliche unterhaltsberechtigte Personen erhöht den Schutz
  • Verbleibender Schutz für 3 Monate übertragbar, wenn nicht ausgegeben (Ansparung möglich)
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Tipp

Mit P-Konto vermeidest du auch das gefürchtete "Konto-Einfrieren" bei Pfändung. Banken sind verpflichtet, das Konto innerhalb von 4 Werktagen umzuwandeln — auch bei bereits eingeleiteter Pfändung.

Pfändbare vs. unpfändbare Einkünfte #

Nicht alle Einkünfte werden gleich behandelt. Sechs Kategorien sind absolut unpfändbar:

  • Kindergeld (§ 31 EStG): gehört zum Kind, nicht zum Elternteil — nicht pfändbar
  • Wohngeld (§ 26 WoGG): Existenzminimum-Sicherung, geschützt
  • Pflegegeld (§ 38 SGB XI): persönliche Pflege-Leistung, nicht übertragbar
  • Bürgergeld (§ 42 SGB II): Grundsicherung, absolut geschützt
  • Eltern- und Mutterschaftsgeld: zweckgebundene Familien-Leistungen
  • Schmerzensgeld (BGH IX ZR 32/08): persönlich, nicht pfändbar

Aufpassen: Manche Inkassounternehmen versuchen trotzdem, auf diese Beträge zuzugreifen. Wenn das passiert: sofort schriftlich widersprechen + Vollstreckungsgericht informieren.

Mehrere Gläubiger gleichzeitig #

Wenn mehrere Gläubiger gleichzeitig pfänden, gilt das Prioritätsprinzip: Wer den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zuerst beim Drittschuldner (Arbeitgeber, Bank) zustellen lässt, wird zuerst bedient.

Praktisch: Der erste Gläubiger bekommt sein Geld. Wenn die Schulden komplett getilgt sind, kommt der nächste an die Reihe. Bei vielen Gläubigern kann das Jahre dauern.

Daher: Bei mehr als 3 aktiven Vollstreckungs-Verfahren ist Insolvenz oft die bessere Lösung — siehe unten.

Vollstreckungsschutz beantragen #

Bei Existenzgefährdung kannst du nach § 765a ZPO Vollstreckungsschutz beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen. Voraussetzungen:

  • Pfändung würde Existenz bedrohen (Wohnungslosigkeit, schwere Krankheit, Suizid-Gefahr)
  • Sittenwidrige Härte bei Aufrechterhaltung der Pfändung
  • Glaubhaftmachung der Umstände (ärztliches Attest, Mietvertrag, etc.)

Gericht kann Pfändung temporär aussetzen, Raten anpassen oder ganz aufheben. Antrag formlos möglich, kein Anwalt nötig.

Sofortmaßnahmen-Checkliste #

Wenn du gerade einen Vollstreckungsbescheid bekommen hast oder eine Pfändung droht:

  1. P-Konto sofort einrichten — auch wenn aktuell noch nicht gepfändet wird
  2. Lohn-Bescheinigung vom AG anfordern — mit allen Unterhaltspflichten
  3. Schuldnerberatung kontaktieren — Wohlfahrtsverbände, kostenlos
  4. Vollstreckungsbescheid prüfen — ist die Forderung berechtigt? Verjährt? Inkasso-Kosten zu hoch?
  5. Bei Wuchergebühren widersprechen — § 138 BGB Sittenwidrigkeit
  6. Bei mehreren Gläubigern: Insolvenz-Antrag prüfen
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Tipp

Inkasso-Kosten sind oft überhöht. Mit dem Inkasso-Kosten-Rechner 2026 prüfst du, welche Kosten nach RVG Nr. 2300 wirklich gerechtfertigt sind. Mahngebühren über 2,50 € pro Mahnung sind nach BGH VII ZR 26/12 unwirksam.

Insolvenz als Ausweg #

Wenn die Schulden über 30.000 € sind oder mehrere Gläubiger gleichzeitig pfänden, ist die Verbraucher-Insolvenz oft der schnellste Weg zur Schuldenfreiheit. Drei Eckpunkte:

  • Dauer: 3 Jahre (seit 1.10.2020, vorher 6 Jahre)
  • Pfändbarer Anteil geht in die Masse, Rest bleibt dem Schuldner
  • Restschuldbefreiung nach 3 Jahren — alle Schulden weg

Voraussetzung: Außergerichtliche Einigungsversuche müssen gescheitert sein. Das geht über Schuldnerberatungsstellen, die das für dich erledigen — meist kostenlos.

Häufige Fragen #

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2026?

Für Alleinstehende ohne Unterhaltspflicht: 1.499,99 €/Monat (§ 850c ZPO). Pro unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Betrag — bei Ehepartner +563,98 €, pro Kind +313,90 €.

Was ist ein P-Konto?

Ein normales Girokonto mit Pfändungsschutz nach § 850k ZPO. Schützt automatisch 1.499,99 €/Monat vor Pfändung. Beantragung kostenlos bei der eigenen Bank, max. 4 Werktage Bearbeitung.

Wie funktioniert die 3-Tranchen-Staffelung?

Über der Freigrenze gilt: Tranche 1 (bis ca. 4.620 €) = 70 % bleiben, Tranche 2 (bis ca. 6.150 €) = 90 % bleiben, Tranche 3 (darüber) = 100 % pfändbar. Plus Unterhalts-Aufschläge.

Welche Einkünfte sind absolut unpfändbar?

Kindergeld, Wohngeld, Pflegegeld, Bürgergeld, Eltern- und Mutterschaftsgeld, Schmerzensgeld. Geschützt durch § 850 ZPO und Sondergesetze.

Wann lohnt sich Verbraucher-Insolvenz?

Bei Schulden über 30.000 €, mehreren Gläubigern gleichzeitig oder wenn realistisch keine Tilgung über 5+ Jahre möglich ist. Dauer: 3 Jahre. Restschuldbefreiung: alle Schulden weg.

Was wenn Inkasso zu viel fordert?

Prüf die Gebühren nach RVG Nr. 2300 + Mahngebühren-Cap 2,50 €. Schriftlich widersprechen mit Hinweis auf BGH VII ZR 26/12. Bei Inkasso-Anbieter Beschwerde beim Bundesamt der Justiz einreichen.

Monika Bauer
Über den Autor
Monika Bauer
Verbraucherschutz-Redaktion, FLORIN+

Monika berichtet seit 12 Jahren über Verbraucherrechte. Ihr Fokus: SCHUFA, Vertragsrecht und BGB-Reformen praxisnah erklären.

Schwerpunkte
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