Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Seit dem EuGH-Urteil vom 23. März 2023 wird der RSB-Eintrag nach nur 6 Monaten aus der SCHUFA gelöscht – statt nach 3 Jahren.
- Die Regelung gilt rückwirkend: Auch alte Restschuldbefreiungen können jetzt gelöscht werden.
- Das BGH-Urteil vom 18.12.2025 (Az. I ZR 97/25) bestätigt die 6-Monats-Frist – einzelne Negativmerkmale bleiben aber bis zu 3 Jahre.
- SCHUFA muss auf Löschungsanträge innerhalb von 30 Tagen antworten (Art. 17 DSGVO).
- Komplett sauber nach Privatinsolvenz: 3 Jahre Verfahren + 6 Monate für RSB = 3,5 Jahre im Idealfall.
Inhalt
Die neue 6-Monats-Regelung erklärt
Der Europäische Gerichtshof hat am 23. März 2023 entschieden, dass es unverhältnismäßig ist, den Eintrag zur Restschuldbefreiung (RSB) über 3 Jahre zu speichern. Die Begründung: Nach Erteilung der Restschuldbefreiung bist du schuldenfrei – jede weitere Speicherung des Eintrags belastet deine Kreditwürdigkeit unnötig.
Konsequenz: Die SCHUFA muss den RSB-Eintrag nach maximal 6 Monaten löschen. Das ist keine Option, sondern geltendes Recht.
Warum 6 Monate und nicht sofort?
Die 6-Monats-Frist ist ein Kompromiss: Sie gibt Gläubigern und Gerichten kurz Zeit, den Eintrag verwaltungstechnisch nachzuvollziehen. Danach ist Schluss – jede längere Speicherung ist datenschutzwidrig.
Das BGH-Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az. I ZR 97/25)
Am 18. Dezember 2025 hat der Bundesgerichtshof die 6-Monats-Regel bestätigt – aber auch klare Grenzen gezogen. Wichtig zu verstehen:
- RSB-Eintrag: Wird zwingend nach 6 Monaten gelöscht.
- Einzelne Negativmerkmale: Dürfen bis zu 3 Jahre nach Erledigung der Schuld gespeichert bleiben.
- Unterschied: „Restschuldbefreiung erteilt" ist ein anderer Eintrag als „Schulde XY nicht bezahlt" – beides wird getrennt behandelt.
Voraussetzungen für die Löschung
Damit der RSB-Eintrag aus der SCHUFA gelöscht werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
📜 Erteilte Restschuldbefreiung
Das Insolvenzgericht muss die RSB rechtskräftig erteilt haben – nachweisbar durch den Gerichtsbeschluss.
⏳ 6 Monate vergangen
Seit Erteilung der RSB müssen mindestens 6 Monate vergangen sein – sonst greift die Frist noch nicht.
📂 Eintrag noch vorhanden
In deiner SCHUFA-Datenkopie steht „Restschuldbefreiung erteilt" – obwohl die 6-Monats-Frist abgelaufen ist.
🆔 Identifikation möglich
Du kannst dich gegenüber der SCHUFA per PostIdent/VideoIdent identifizieren – Voraussetzung für jeden Antrag.
Fristen-Tabelle: Was bleibt wie lange?
Nicht jeder Eintrag verschwindet nach 6 Monaten. Diese Tabelle zeigt, was wann gelöscht wird:
| SCHUFA-Eintrag | Nach 6 Monaten gelöscht? | Speicherdauer insgesamt |
|---|---|---|
| Restschuldbefreiung erteilt | Ja | 6 Monate ab Erteilung |
| Laufendes Insolvenzverfahren | Nein | 3 Jahre (Verfahrensdauer) |
| Nicht bezahlte Schulden (Negativmerkmale) | Nein | 3 Jahre nach Begleichung |
| Zahlungsausfälle, Mahnbescheide | Nein | 3 Jahre nach Erledigung |
| Kreditanfragen (hart) | Ja | 12 Monate |
Zeitplan im Idealfall: 3 Jahre Insolvenzverfahren + 6 Monate Wohlverhaltensphase bis zur RSB-Löschung = 3,5 Jahre bis dein RSB-Eintrag weg ist. Einzelne Schulden können noch bis zu 3 Jahre länger sichtbar bleiben.
Schritte zur Restschuldbefreiung-Löschung
So gehst du vor, um den RSB-Eintrag aus der SCHUFA löschen zu lassen:
- Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern: Auf schufa.de die kostenlose „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO" anfordern. Identifiziere dich per PostIdent oder VideoIdent. SCHUFA sendet die Akte innerhalb von 30 Tagen.
- RSB-Datum prüfen: Suche in der Akte den Eintrag „Restschuldbefreiung erteilt" und notiere das Erteilungsdatum. Älter als 6 Monate? Dann kannst du Löschung fordern.
- Löschungsantrag schreiben: Schreib einen formalen Antrag nach Art. 17 DSGVO mit Verweis auf das EuGH-Urteil (23.03.2023) und das BGH-Urteil (18.12.2025). Adresse: SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.
- Per Einschreiben mit Rückschein senden: So hast du einen rechtssicheren Beweis, dass die SCHUFA den Brief erhalten hat.
- 30-Tage-Frist abwarten: SCHUFA muss innerhalb von 30 Tagen antworten und die Löschung schriftlich bestätigen.
- Bei Ablehnung: Beschwerde einreichen: Kostenlose Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten – oder Klage über einen spezialisierten Datenschutzanwalt.
Musterformulierung Löschungsantrag:
„Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die sofortige Löschung des Eintrags ‚Restschuldbefreiung erteilt‘ aus meiner SCHUFA-Akte. Meine Restschuldbefreiung wurde am [DATUM] erteilt. Nach dem EuGH-Urteil vom 23.03.2023 und dem BGH-Urteil vom 18.12.2025 (Az. I ZR 97/25) ist dieser Eintrag nach maximal 6 Monaten zu löschen. Ich erwarte Ihre schriftliche Bestätigung innerhalb von 30 Tagen."
Vor- und Nachteile der neuen Regelung
✅ Vorteile der 6-Monats-Regelung
- Schneller wieder kreditwürdig: Score steigt nach RSB-Löschung oft um 50–100 Punkte.
- Rückwirkend gültig: Auch alte RSB-Einträge können jetzt gelöscht werden.
- Klare Rechtslage: EuGH und BGH haben einheitlich entschieden – kaum noch Spielraum für SCHUFA.
- Bessere Chancen bei Mietverträgen: Vermieter sehen einen sauberen SCHUFA-Eintrag.
- Konto- und Kreditkartenangebote werden wieder zugänglich.
⚠️ Nachteile & Stolperfallen
- Einzelne Negativmerkmale bleiben: Bis zu 3 Jahre nach Begleichung – das kann Kredite weiterhin erschweren.
- Laufendes Verfahren ist sichtbar: Während der 3-Jahres-Insolvenz bleibst du in der SCHUFA gelistet.
- SCHUFA löscht nicht immer automatisch: Du musst oft selbst aktiv werden.
- Banken sind weiterhin vorsichtig: Auch nach Löschung verlangen viele 6–12 Monate Beleg-Historie.
- Ablehnungsrisiko: SCHUFA kann ablehnen – Beschwerde dauert mehrere Wochen.
Nach der RSB-Löschung: Wie es weitergeht
Sobald die SCHUFA den RSB-Eintrag gelöscht hat, merkst du das schnell: Dein Score springt deutlich nach oben, Kreditprodukte werden wieder zugänglich. Aber: Solange einzelne Negativmerkmale noch in der SCHUFA stehen, sind Banken weiterhin vorsichtig.
Kreditwürdigkeit Schritt für Schritt aufbauen
- Girokonto eröffnen bei einer Bank ohne SCHUFA-Abfrage und zuverlässig nutzen.
- Pünktlich zahlen: Miete, Versicherungen, Nebenkosten – jeder Eintrag baut Vertrauen auf.
- Nach 3–6 Monaten: Prepaid-Kreditkarte oder Debit-Mastercard beantragen.
- Nach 6–12 Monaten: Schweizer Kredit ohne SCHUFA-Abfrage prüfen – realistisch unmittelbar nach RSB.
- Nach 12+ Monaten: Klassischer Kleinkredit bei deutscher Bank wieder möglich.
Nach RSB-Löschung wieder mobil werden
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Jetzt kostenlos prüfen →Häufige Fragen (FAQ)
Seit dem EuGH-Urteil vom 23. März 2023. Die SCHUFA muss den Eintrag zur Restschuldbefreiung nach nur 6 Monaten löschen. Diese Regelung ist auch rückwirkend gültig – wer die RSB vor 2023 bekommen hat, kann jetzt die Löschung einfordern.
Die SCHUFA sollte den Eintrag automatisch nach 6 Monaten löschen – macht das aber nicht immer zuverlässig. Sicher ist es, wenn du selbst die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anforderst und im Zweifel einen formalen Löschungsantrag stellst. SCHUFA muss innerhalb von 30 Tagen antworten.
Der Eintrag „Restschuldbefreiung erteilt" wird gelöscht. Aber: Das laufende Insolvenzverfahren bleibt während der 3 Jahre Verfahrensdauer sichtbar. Einzelne Negativmerkmale (z. B. nicht bezahlte Schulden) bleiben bis zu 3 Jahre nach Begleichung der Schuld – so das BGH-Urteil vom 18.12.2025.
Im Idealfall: 3 Jahre Insolvenzverfahren + 6 Monate Wohlverhaltensphase für die RSB-Löschung = 3,5 Jahre. Plus bis zu 3 weitere Jahre für einzelne Negativmerkmale, die noch sichtbar sind. Nach 3,5 Jahren bist du aber bereits deutlich attraktiver für Kreditgeber.
Technisch ja – der RSB-Eintrag ist weg. Banken sind aber weiterhin vorsichtig. Die meisten verlangen 6–12 Monate positives Zahlungsverhalten nach der RSB-Löschung. Ein Schweizer Kredit ohne SCHUFA-Abfrage ist unmittelbar nach der RSB realistischer.
Du kannst kostenlos Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten einreichen. Ablehnungen sind selten, wenn deine RSB älter als 6 Monate ist – die Rechtslage ist nach EuGH und BGH eindeutig. Alternativ kannst du über einen spezialisierten Datenschutzanwalt (oft auf Erfolgshonorarbasis) klagen.
Quellen & Referenzen
- Europäischer Gerichtshof (EuGH) – Urteil vom 23. März 2023
- Bundesgerichtshof (BGH) – Urteil I ZR 97/25 vom 18. Dezember 2025
- Insolvenzordnung (InsO) – Bundesgesetzblatt
- SCHUFA Holding AG – Selbstauskunft & Datenkopie
- Verbraucherzentrale – Ratgeber Insolvenz & SCHUFA
- Hessischer Datenschutzbeauftragter – Beschwerdeverfahren
Stand: April 2026. Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Schuldnerberatung. Für individuelle Fälle konsultiere bitte eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Datenschutzanwalt.