Gute Nachricht für alle, die durch eine Privatinsolvenz gehen oder gegangen sind: Der SCHUFA-Eintrag zur Restschuldbefreiung wird nicht mehr nach 3 Jahren gelöscht – sondern nach nur 6 Monaten. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im März 2023 ändert sich die Spielregeln grundlegend. Und das Beste: Die Regelung gilt rückwirkend – auch wenn deine Restschuldbefreiung schon Jahre zurückliegt, kannst du jetzt eine Löschung beantragen.
In diesem Artikel erklären wir dir die neue 6-Monats-Regelung, zeigen dir, was noch in deiner SCHUFA-Akte gespeichert bleibt, und geben dir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du deinen SCHUFA-Eintrag jetzt loswerden kannst.
Der Europäische Gerichtshof hat am 23. März 2023 entschieden, dass es unverhältnismäßig ist, den Eintrag zur Restschuldbefreiung (RSB) über 3 Jahre zu speichern. Die Begründung: Nach Erteilung der Restschuldbefreiung bist du schuldenfrei – die weitere Speicherung des Eintrags ist eine unnötige Belastung deiner Kreditwürdigkeit.
Folge: Die SCHUFA muss den Eintrag zur Restschuldbefreiung nach nur 6 Monaten löschen. Das ist nicht optional – das ist das neue Gesetz.
Die 6-Monate-Frist ist ein Kompromiss: Sie gibt Gläubigern und Gerichten noch kurz Zeit, den Eintrag zu verarbeiten und zu überprüfen. Danach ist aber Schluss.
Die 6-Monats-Regelung gilt nicht nur für neue Fälle ab 2023. Sie ist auch rückwirkend gültig. Das bedeutet:
Für viele Menschen bedeutet das konkret: Du schuldest die SCHUFA nichts mehr für diesen Eintrag, und du kannst aktiv werden und Löschung verlangen.
Eine Privatinsolvenz läuft typischerweise so ab:
Du schuldest Schulden, diese sind in SCHUFA eingetragen (Negativmerkmale), und das Insolvenzverfahren selbst wird auch vermerkt. Das alles bleibt 3 Jahre sichtbar.
Gericht beschließt deine Restschuldbefreiung. SCHUFA bekommt Bescheid und speichert einen Eintrag: "Restschuldbefreiung erteilt" (RSB).
Der Eintrag "Restschuldbefreiung erteilt" wird aus der SCHUFA gelöscht. Du bist jetzt deutlich attraktiver für Kreditgeber.
Im Idealfall sind alle negativen Merkmale nun auch weg – sofern es keine noch laufenden oder nachgelagerten Schulden gibt. Nach 3,5 Jahren Privatinsolvenz + Aufbau bist du wieder "normal" in der SCHUFA.
In der Praxis können einzelne Schulden länger in der SCHUFA bleiben. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Am 18. Dezember 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gefällt, das die 6-Monate-Regel nochmals bestätigt hat – aber auch klare Grenzen setzt. Wichtig zu verstehen:
Du hattest eine 5.000-Euro-Schuld bei Bank ABC, die nicht bezahlt wurde. Diese wurde als Negativmerkmal in SCHUFA eingetragen. Später bekommst du Restschuldbefreiung.
Der Eintrag "Restschuldbefreiung erteilt" wird nach 6 Monaten gelöscht. Das Negativmerkmal "Schulde 5.000 Euro nicht bezahlt" kann aber noch 3 Jahre nach Begleichung/Erledigung der Schuld in SCHUFA bleiben.
Das BGH-Urteil war notwendig, weil es Klarheit geben musste: Darf die SCHUFA alle Negativmerkmale nach 6 Monaten löschen, oder nur die Restschuldbefreiung? Der BGH hat geantwortet:
Das ist wichtig zu verstehen: Die 6-Monats-Regelung gilt speziell für den RSB-Eintrag, nicht für alle Negativmerkmale zusammen.
Jetzt die wichtige Frage: Was wird alles nach der RSB-Löschung noch in deinem SCHUFA-Profil gespeichert? Und wie lange?
| SCHUFA-Eintrag | Wird nach 6 Monaten gelöscht? | Speicherdauer insgesamt |
|---|---|---|
| Restschuldbefreiung erteilt | JA | 6 Monate (ab Erteilung) |
| Laufendes Insolvenzverfahren | Nein, bleibt während der 3 Jahre | 3 Jahre (Verfahrensdauer) |
| Nicht bezahlte Schulden (Negativmerkmale) | Nein, 3 Jahre nach Erledigung | 3 Jahre nach Begleichung der Schuld |
| Zahlungsausfälle, Mahnbescheide | Nein, 3 Jahre nach Erledigung | 3 Jahre nach Erledigung |
| Kreditanfragen (hart) | Nein, 12 Monate | 12 Monate (Standard für alle) |
Die einzelnen Negativmerkmale (nicht bezahlte Schulden) bleiben am längsten. Wenn du also in Jahr 1 einer Schuld nicht nachgekommen bist, und diese Schuld wird erst in Jahr 2 beglichen, kann sie noch bis Ende Jahr 5 in der SCHUFA stehen.
März 2020: Privatinsolvenz beginnt. 10 Schulden werden eingetragen.
März 2023: Restschuldbefreiung erteilt. Insolvenzverfahren läuft noch bis März 2023 (3 Jahre).
September 2023: RSB-Eintrag wird gelöscht (6 Monate nach Erteilung).
März 2023: Die 10 Schulden sind jetzt zwar erledigt, aber bleiben als Negativmerkmale noch bis März 2026 in der SCHUFA (3 Jahre nach Erledigung).
März 2026: Komplett sauber! Alle Einträge weg (im Idealfall).
Jetzt zur praktischen Frage: Wie sorgst du dafür, dass die SCHUFA deinen RSB-Eintrag wirklich löscht? Hier ist dein Schritt-für-Schritt-Plan:
Zuerst musst du wissen, was in deiner SCHUFA-Akte über dich gespeichert ist. Du hast ein Recht auf Datenkopie nach Art. 15 DSGVO – kostenlos.
So geht's:
Sobald du deine Datenkopie hast, suche nach dem Eintrag "Restschuldbefreiung erteilt". Achte auf das Datum der Erteilung.
Wenn deine RSB älter als 6 Monate ist, schreib SCHUFA einen formalen Löschungsantrag. Der Brief sollte sein:
Kurz, präzise, mit Dokumenten. So etwa:
An: SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden
Betreff: Löschungsantrag Restschuldbefreiung – Datenschutz (Art. 15, 17 DSGVO)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die sofortige Löschung des Eintrags "Restschuldbefreiung erteilt" aus meiner SCHUFA-Akte.
Begründung: Meine Restschuldbefreiung wurde am [DATUM einfügen] erteilt. Nach dem EuGH-Urteil vom 23. März 2023 und dem BGH-Urteil vom 18. Dezember 2025 muss dieser Eintrag nach maximal 6 Monaten gelöscht werden. Da über 6 Monate vergangen sind, fordere ich die sofortige Löschung.
Meine Daten:
Name: [Dein Name]
Geb.-Datum: [Datum]
Adresse: [Adresse]
Ich erwarte Ihre Antwort innerhalb von 30 Tagen. Bitte bestätigen Sie die Löschung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Deine Unterschrift]
Schreib den Brief per Einschreiben mit Rückschein – nur so hast du einen Beweis, dass die SCHUFA den Brief bekommen hat.
Frist: SCHUFA muss innerhalb von 30 Tagen antworten.
Wenn die SCHUFA deinen Antrag ablehnt, obwohl deine RSB älter als 6 Monate ist, kannst du kostenlos Beschwerde einreichen beim Hessischen Datenschutzbeauftragten.
Sobald die SCHUFA deinen RSB-Eintrag gelöscht hat, merkst du das relativ schnell:
Achtung: Nur weil der RSB-Eintrag weg ist, sind nicht automatisch alle negativen Merkmale weg. Einzelne Schulden bleiben noch 3 Jahre sichtbar. Banken sehen das und können dich trotzdem ablehnen.
So baust du nach Privatinsolvenz wieder Vertrauen auf:
Schweizer Kredit ohne SCHUFA-Abfrage. Beträge 3.500–10.000 Euro. Entscheidung in 1–3 Werktagen.
Kostenlos prüfen, was dir passtSeit dem EuGH-Urteil vom 23. März 2023. Die SCHUFA muss den Eintrag zur Restschuldbefreiung nach nur 6 Monaten löschen. Diese Regelung ist auch rückwirkend gültig.
Das ist unklar. SCHUFA sollte automatisch löschen – macht das aber nicht immer zuverlässig. Sicher ist es, wenn du selbst aktiv wirst und einen Löschungsantrag schreibst.
Der Eintrag "Restschuldbefreiung erteilt" wird gelöscht. Aber: Das laufende Insolvenzverfahren bleibt während der 3 Jahre sichtbar. Und einzelne Negativmerkmale (z.B. nicht bezahlte Schulden) bleiben 3 Jahre nach Begleichung der Schuld.
Im Idealfall: 3 Jahre Insolvenzverfahren + 6 Monate bis RSB-Löschung = 3,5 Jahre. Plus noch 3 weitere Jahre für einzelne Negativmerkmale. Aber: Nach 3,5 Jahren bist du bereits deutlich attraktiver für Kreditgeber.
Technisch ja – der Eintrag ist weg. Aber: Banken sind trotzdem vorsichtig. Die meisten verlangen 6-12 Monate positives Zahlungsverhalten NACH der RSB-Löschung. Schweizer Kredit ist unmittelbar danach realistischer.
Du kannst kostenlos Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten einreichen. Ablehnungen sind selten, wenn deine RSB älter als 6 Monate ist – die Rechtslage ist eindeutig.
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information. Stand: April 2026.