- SCHUFA® ist eine eingetragene Marke der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden
- Dieses Angebot steht in keiner Verbindung zur SCHUFA Holding AG
- Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen
- Keine Rechts- oder Finanzberatung – bei konkreten Fragen wende dich an einen Verbraucherschutzverein
* Schätzung Verbraucherzentrale Bundesverband 2023
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Die SCHUFA ist eine private Wirtschaftsauskunftei – keine Behörde, kein Amt. Sie speichert kein Einkommen, keinen Beruf, kein Vermögen.
- Seit dem 17. März 2026 gilt eine neue Skala von 100 bis 999 Punkten – mit 12 erstmals öffentlich kommunizierten Kriterien.
- Du hast nach Art. 15 DSGVO ein kostenloses Recht auf Selbstauskunft – jederzeit, ohne Limit, ohne Abo.
- Falsche Einträge? Nach Art. 16/17 DSGVO kannst du Berichtigung und Löschung verlangen – die SCHUFA muss in 30 Tagen reagieren.
- Erledigte Negativeinträge werden nach 3 Jahren automatisch gelöscht. Keine seriöse Firma kann das beschleunigen.
Inhalt
- Was ist die SCHUFA überhaupt?
- Was speichert die SCHUFA – und was nicht?
- Die große Änderung 2026: Neue Skala & 12 Kriterien
- Wer darf deine SCHUFA-Daten sehen?
- Was beeinflusst deinen Score – und was nicht?
- 7 SCHUFA-Mythen entlarvt
- So verbesserst du deinen Score in 7 Schritten
- Kostenlose Selbstauskunft – so geht's
- Falscher Eintrag? So wehrst du dich
- Deine Rechte als Verbraucher
- Löschfristen-Übersicht
- Häufig gestellte Fragen
Was ist die SCHUFA überhaupt?
Die SCHUFA ist keine staatliche Behörde. Die SCHUFA Holding AG ist ein privates Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden. Hauptgesellschafter sind deutsche Banken, Sparkassen und der Handel. Der Staat hat damit nichts zu tun – auch wenn sich das für viele Menschen anders anfühlt.
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) wurde 1927 gegründet und sammelt seitdem Informationen über das Zahlungsverhalten von Privatpersonen. Ihr einziges Produkt: Daten. Sie verkauft Bonitätsauskünfte an Banken, Vermieter, Versicherungen und Telekommunikationsanbieter – gegen Bezahlung.
Ihr Score ist kein Urteil über deinen Charakter. Er ist ein statistischer Wahrscheinlichkeitswert: Wie hoch ist die Chance, dass eine Person mit deinem Datenprofil ihre Schulden pünktlich zurückzahlt? Das ist alles. Einkommen, Vermögen, Beruf – nichts davon spielt eine Rolle.
Was speichert die SCHUFA – und was nicht?
Viele denken, die SCHUFA weiß alles. Das stimmt nicht. Es gibt klare gesetzliche Grenzen. Hier ist die Wahrheit:
| ✅ Das speichert die SCHUFA | 🚫 Das speichert sie NICHT |
|---|---|
| Girokonten & Kreditkarten (Eröffnung/Schließung) | Dein Einkommen oder Gehalt |
| Ratenkredite & Leasingverträge | Dein Beruf oder Arbeitgeber |
| Zahlungsausfälle & Mahnbescheide | Ob du verheiratet bist oder Kinder hast |
| Insolvenzen & Pfändungen | Deine Nationalität oder Herkunft |
| Kreditanfragen (Konditionsanfragen sind neutral) | Deine Ersparnisse oder Guthaben |
| Wohnadressen-Historie | Deine Gesundheit oder Religion |
| Mobilfunk- & DSL-Verträge | Deine Miethistorie (nur Adresse, nicht ob Mieter) |
Die große Änderung 2026: Neue Skala & 12 Kriterien
Die alte Skala von 0 bis 100 Prozent ist Geschichte. Seit dem 17. März 2026 läuft der neue SCHUFA-Score auf einer Skala von 100 bis 999 Punkten – wie in anderen Ländern schon lange üblich. Außerdem hat die SCHUFA erstmals öffentlich kommuniziert, welche 12 Faktoren in den Score einfließen. Das war bisher ein gut gehütetes Geheimnis.
So sieht die neue Skala aus
Alte Skala vs. neue Skala – Umrechnung
Du kennst deinen alten Score in Prozent? Hier siehst du, wo du auf der neuen 100–999-Skala landest:
| Alter Score (0–100 %) | Neuer Score (100–999) | Bewertung |
|---|---|---|
| über 97 % | 880–999 | Hervorragend |
| 95–97 % | 776–879 | Sehr gut |
| 90–95 % | 709–775 | Gut |
| 80–90 % | 642–708 | Akzeptabel |
| unter 80 % | 100–641 | Ausreichend |
Die 12 offiziellen Kriterien der SCHUFA
Diese Faktoren fließen laut SCHUFA in den neuen Score ein. Genaue Gewichtungen bleiben weiterhin Geschäftsgeheimnis:
Wer darf deine SCHUFA-Daten sehen?
Dein Arbeitgeber in der Regel nicht. Die SCHUFA gibt Daten nur an sogenannte Vertragspartner weiter – das sind Banken, Sparkassen, Leasingfirmen, Mobilfunkanbieter, Versicherungen und Vermieter. Normale Arbeitgeber gehören nicht dazu. Eine Ausnahme besteht bei bestimmten Vertrauenspositionen im Finanzbereich.
Wer darf eine Auskunft anfragen? Nur wer ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse nachweisen kann und Vertragspartner der SCHUFA ist. Die wichtigsten Gruppen:
- Banken & Sparkassen – bei Kreditantrag, Kontoeröffnung, Kreditkarte
- Telekommunikationsanbieter – bei Mobilfunk- oder DSL-Vertrag
- Vermieter & Wohnungsgesellschaften – bei Mietantrag (du kannst auch eine Selbstauskunft mitbringen)
- Versicherungen – bei bestimmten Vertragsarten
- Online-Händler – beim Kauf auf Rechnung oder Ratenzahlung
SCHUFA vs. andere Auskunfteien in Deutschland
Die SCHUFA ist nicht die einzige Auskunftei. Es gibt mehrere – und ein negativer Eintrag bei einer bedeutet nicht zwingend einen bei der anderen:
Was beeinflusst deinen Score – und was nicht?
Schadet eine Kreditanfrage meinem Score?
Kommt drauf an. Eine Konditionsanfrage (du fragst nach dem möglichen Zinssatz, ohne einen Kredit zu beantragen) ist neutral – sie schlägt sich nicht im Score nieder. Eine echte Kreditanfrage hingegen kann deinen Score kurzfristig leicht senken. Frag beim Vergleichen immer explizit nach einer Konditionsanfrage!
Schadet das Kündigen einer alten Kreditkarte?
Ja, kann es. Die Länge deiner Kredithistorie ist ein positives Signal. Eine alte Kreditkarte, die du seit Jahren pünktlich bezahlst, ist gut für deinen Score. Das Kündigen verkürzt deine Geschichte. Behalte alte Karten mit null oder geringer Jahresgebühr ruhig.
Schadet mir ein negativer Eintrag meines Partners?
Direkt nein – der Score ist personenbezogen. Bei gemeinsamen Verträgen (Kredit, Girokonto mit Vollmacht) kann ein Ausfall des Partners aber auch dich belasten. Eine einfache Lebensgemeinschaft ohne geteilte Konten hat keinen Einfluss.
7 SCHUFA-Mythen entlarvt – was wirklich stimmt
Über die SCHUFA kursieren unglaublich viele Fehlinformationen. Hier kommen die 7 größten Mythen – und die Wahrheit dahinter:
So verbesserst du deinen Score in 7 Schritten
Der Score lässt sich verbessern – aber nicht über Nacht. Es braucht Geduld und konsequentes Handeln:
- Selbstauskunft beantragen und prüfen. Fordere jetzt deine kostenlose Datenkopie bei meineSCHUFA.de an. Suche nach veralteten oder falschen Einträgen.
- Falsche Einträge anfechten. Jeder fehlerhafte Eintrag kann und sollte sofort schriftlich angefochten werden. Die SCHUFA hat dann 4 Wochen Zeit zu reagieren.
- Alle laufenden Schulden pünktlich bedienen. Auch kleine Beträge. Selbst eine vergessene 23-Euro-Rechnung beim Inkasso kann deinen Score empfindlich treffen.
- Kreditkarten nie voll ausreizen. Nutze maximal 30 % deines Kreditlimits. Ein ständig am Maximum laufendes Limit signalisiert finanzielle Anspannung.
- Keine unnötigen Kreditanfragen. Stelle nur Anträge, die du wirklich meinst. Nutze für Vergleiche immer Konditionsanfragen, keine Kreditanfragen.
- Alte Konten und Karten behalten. Ein altes Girokonto oder eine ältere Kreditkarte ohne Schulden ist eine lange, positive Geschichte. Nicht kündigen.
- Warten. Erledigte Negativeinträge werden nach 3 Jahren automatisch gelöscht. Zeit heilt SCHUFA-Wunden.
Kostenlose Selbstauskunft – so geht's
Du musst für die SCHUFA-Auskunft nicht zahlen – wenn du es richtig machst. Die SCHUFA bewirbt ihr Abo-Modell „meineSCHUFA" für monatliche Gebühren. Das brauchst du nicht. Du hast nach Art. 15 DSGVO jederzeit ein kostenloses Recht auf deine vollständige Datenkopie. Einfach auf meineSCHUFA.de unter „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO" anfordern.
So bekommst du deine kostenlose SCHUFA-Datenkopie:
- Geh auf meineschufa.de und wähle „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO"
- Registriere dich mit deinen persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
- Identifiziere dich per Personalausweis (Online-Ausweisfunktion oder Postident)
- Die Datenkopie wird dir als PDF zugeschickt – kostenlos und vollständig
- Prüfe alle Einträge sorgfältig auf Richtigkeit
Falscher Eintrag? So wehrst du dich
Sofort handeln. Art. 16 DSGVO gibt dir das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten. Schreibe einen formlosen Brief an die SCHUFA mit einem Nachweis (Kontoauszug, Quittung, Gerichtsbeschluss). Die SCHUFA muss dann prüfen und falsche Daten korrigieren – und dir das Ergebnis mitteilen.
Mustervorgehen bei falschem SCHUFA-Eintrag:
- Selbstauskunft anfordern und den falschen Eintrag identifizieren
- Beweise sammeln: Kontoauszüge, Zahlungsbelege, Schreiben des Gläubigers
- Formwirksamen Widerspruch schriftlich an SCHUFA senden (per Einschreiben mit Rückschein)
- SCHUFA hat 4 Wochen zur Prüfung – bei Ablehnung: Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten
- Alternativ: Beratung bei Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung
Deine Rechte als Verbraucher
| Dein Recht | Rechtsgrundlage | So nutzt du es |
|---|---|---|
| Kostenlose Datenkopie | Art. 15 DSGVO, § 34 BDSG | meineSCHUFA.de → „Datenkopie" |
| Fehlerkorrektur verlangen | Art. 16 DSGVO | Schriftlich mit Nachweis an SCHUFA |
| Löschung beantragen | Art. 17 DSGVO, § 35 BDSG | Bei abgelaufener Frist oder Fehler |
| Verarbeitungswiderspruch | Art. 21 DSGVO | Nur bei berechtigtem Interesse |
| Beschwerde bei Aufsichtsbehörde | Art. 77 DSGVO | Hessischer Datenschutzbeauftragter |
| Auskunft über Datenweitergabe | Art. 15 Abs. 1 c) DSGVO | Wer hat deine Daten erhalten? |
Wie lange bleiben SCHUFA-Einträge gespeichert?
Eine der häufigsten Fragen – hier die klare Übersicht nach BDSG und DSGVO:
📋 12 Monate – Kreditanfragen
Anfragen von Banken und anderen Partnern bleiben 12 Monate sichtbar. Konditionsanfragen werden nicht gespeichert. Tipp: Immer Konditionsanfrage stellen!
📱 12 Monate – Kontoeröffnungen
Wer innerhalb kurzer Zeit viele Girokonten oder Kreditkarten eröffnet, fällt auf. Nach 12 Monaten werden diese Einträge gelöscht. Maximal 2–3 neue Konten pro Jahr empfohlen.
⚠️ 3 Jahre – Erledigte Negativmerkmale
Beglichene Schulden, erledigte Mahnbescheide, abgeschlossene Inkassoforderungen bleiben 3 Jahre nach Erledigung gespeichert – auch wenn du alles bezahlt hast. Datum der Erledigung notieren!
⚖️ 3 Jahre – Insolvenz nach Restschuldbefreiung
Nach erfolgreicher Restschuldbefreiung wird die Insolvenz 3 Jahre später aus der SCHUFA gelöscht. Der EuGH hat 2023 entschieden, dass kürzere Fristen europarechtlich geboten sein könnten (Rs. C-634/21).
✅ Laufende Verträge – so lange aktiv
Aktive Verträge (Kredit, Kreditkarte, Girokonto) bleiben gespeichert bis zur Kündigung. Das ist positiv – lange, saubere Vertragshistorie verbessert deinen Score.
🔒 Laufende Negativmerkmale – unbefristet
Nicht erledigte Schulden, laufende Insolvenzverfahren, aktive Pfändungen bleiben gespeichert, bis das zugrunde liegende Ereignis erledigt ist.
Dein SCHUFA-Notfallplan in 6 Schritten
Wenn du gerade gemerkt hast, dass etwas mit deinem Score nicht stimmt – dieser Plan bringt dich systematisch zurück in die Spur:
- Sofort Datenkopie anfordern. meineschufa.de → „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO" – kostenlos, ohne Abo.
- Alle Einträge prüfen. Jede Zeile auf Richtigkeit: Name, Datum, Betrag, Status.
- Fehler schriftlich anfechten. Per Einschreiben an SCHUFA – mit Nachweisen (Belege, Kontoauszüge).
- Offene Schulden begleichen. Kleinste offene Posten zuerst – Inkasso-Beträge besonders gefährlich.
- Keine neuen Kreditanfragen. Mindestens 3 Monate keine echten Kreditanfragen stellen.
- Warten & Wiederholen. Nach 6 Monaten erneut Datenkopie anfordern und Verbesserung prüfen.
🎯 Finanzen im Griff – ohne neue SCHUFA-Anfrage
Hol dir deinen vorzeitigen Gehaltsvorschuss und überbrücke Engpässe – ganz ohne Kredit und ohne SCHUFA-Anfrage.
Kostenlos testen →Häufige Fragen (FAQ)
Erledigte Negativmerkmale (z. B. beglichene Schulden) werden 3 Jahre nach Erledigung gelöscht. Kreditanfragen bleiben 12 Monate sichtbar. Insolvenzen: 3 Jahre nach Restschuldbefreiung. Laufende negative Merkmale bleiben so lange gespeichert, bis sie erledigt sind.
Ein gelegentlicher Dispo-Einsatz schadet nicht direkt. Problematisch wird es, wenn du dauerhaft am Limit bist oder der Dispo nicht zurückgezahlt werden kann und die Bank ein Inkassoverfahren einleitet. Dann gibt es einen negativen Eintrag.
Nein. Das ist rechtlich nicht möglich. Solange du in Deutschland lebst und Verträge schließt, werden Daten über dich gespeichert. Du kannst aber verlangen, dass fehlerhafte oder veraltete Einträge gelöscht werden. Richtige, aktuelle Daten bleiben gespeichert.
Die SCHUFA ist auf Privatpersonen spezialisiert. CRIF Bürgel und Creditreform konzentrieren sich stärker auf Unternehmen, speichern aber auch Privatdaten. Experian ist vor allem im Bereich E-Commerce, Telekommunikation und Betrugsprävention aktiv. Es ist möglich, bei einer Auskunftei einen negativen Eintrag zu haben, während eine andere keine Daten hat – deshalb lohnt es sich, bei allen eine kostenlose Selbstauskunft (Art. 15 DSGVO) anzufordern.
Nur wenn der Anbieter eine Kreditanfrage stellt statt einer Konditionsanfrage. Seriöse Vergleichsportale wie Check24 oder Smava nutzen für den ersten Vergleich Konditionsanfragen – diese sind SCHUFA-neutral. Erst bei konkreter Antragstellung folgt eine echte Kreditanfrage.
Deine SCHUFA-Daten bleiben in Deutschland gespeichert. Wenn du zurückkommst, findest du sie noch vor – auch negative Einträge werden nicht durch einen Auslandsaufenthalt gelöscht. Im Ausland gibt es eigene Auskunfteien (z. B. Equifax in den USA, Creditsafe in der Schweiz).
Ja! Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, dir ein Basiskonto (Pfändungsschutzkonto) zu eröffnen – egal wie dein SCHUFA-Score ist (§ 31 Zahlungskontengesetz). Außerdem bieten viele Neobanken (z. B. N26, Vivid) Konten ohne SCHUFA-Prüfung an.
Die SCHUFA hat nach DSGVO 30 Tage Zeit, auf deine Anfrage zu reagieren. Bei eindeutigen Fehlern (z. B. Eintrag eines fremden Namens) geht es oft schneller. Schicke alles per Einschreiben und hebe den Beleg auf.
Quellen & Referenzen
- SCHUFA Holding AG – Pressemitteilungen & Verbraucherinfos
- Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI)
- DSGVO Art. 6, 15, 16, 17, 21, 77 – Datenschutz-Grundverordnung
- BDSG §§ 31, 34, 35 – Bundesdatenschutzgesetz
- BGH, Urteil vom 28.01.2014 – VI ZR 156/13 (Geoscoring)
- BGH, Urteil vom 07.07.2022 – VI ZR 225/21 (Scoring und Direktwerbung)
- Verbraucherzentrale – SCHUFA-Ratgeber
Stand: April 2026. Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Finanzberatung. Bei individuellen Fragen wende dich an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.