Spenden absetzen 2026: So sparst du bis zu 42% der Spende
Wer spendet, unterstützt gute Zwecke – und bekommt bis zu 42% der Spende vom Staat zurück. Wir erklären, was absetzbar ist und was nicht.
📋 Das Wichtigste auf einen Blick
- Spenden an gemeinnützige Organisationen: bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar
- Parteispenden: 50% der Spende als direkte Steuerermäßigung (bis 825 €/Jahr)
- Bis 300 €: vereinfachter Nachweis per Kontobeleg reicht aus
- Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) ist Pflicht ab 300 €
- Kleidung, Zeit, Naturalleistungen: nur unter bestimmten Bedingungen absetzbar
Was sind absetzbare Spenden?
Als Sonderausgaben kannst du Geldspenden und Sachspenden an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen von der Steuer absetzen. Die Organisation muss in Deutschland als gemeinnützig anerkannt sein (e.V., gGmbH, Stiftung) und eine entsprechende Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt haben.
Typische absetzbare Spenden:
- Geldspenden an Wohlfahrtsverbände (Rotes Kreuz, AWO, Caritas, Diakonie)
- Spenden an Tierheime, Umweltschutzorganisationen, Kulturvereine
- Kirchenspenden (zusätzlich zur Kirchensteuer)
- Sachspenden (z.B. Kleidung, Bücher, Möbel) mit Wertnachweis
- Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine (nicht: Sportvereine mit Freizeitangebot)
Wie hoch ist der Steuervorteil?
Spenden sind als Sonderausgaben bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar. Bei 50.000 Euro Jahreseinkommen sind das maximal 10.000 Euro Spendenabzug pro Jahr. Damit senkst du das zu versteuernde Einkommen – je nach Steuersatz spart das 20–42% der Spendensumme.
Steuerersparnis: 500 × 30% = 150 € – die Spende kostet netto also nur 350 €.
Parteispenden: Direkte Steuerermäßigung
Spenden an politische Parteien werden noch großzügiger behandelt: Hier gibt es eine direkte Steuerermäßigung von 50% – also nicht nur eine Senkung des Einkommens, sondern ein direkter Abzug von der Steuerschuld. Maximum: 825 Euro Steuerermäßigung pro Jahr (entspricht max. 1.650 Euro Parteispende). Zusätzlich können weitere 1.650 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden.
Nachweispflicht: Wann reicht der Kontobeleg?
| Spendenhöhe | Nachweis |
|---|---|
| bis 300 € | Vereinfachter Nachweis: Kontoauszug oder Buchungsbeleg reicht |
| ab 300 € | Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) der Organisation Pflicht |
| Katastrophenhilfe | Kontobeleg reicht auch für größere Beträge (befristet) |
Sachspenden und Ehrenamt
Auch Sachspenden (z.B. Kleidung, Elektrogeräte, Bücher) sind absetzbar – zum gemeinen Wert (Zeitwert, nicht Neupreis). Für die Bewertung brauchst du einen plausiblen Nachweis.
Nicht absetzbar sind reine Zeitspenden (Ehrenamtsstunden). Allerdings kannst du eine Aufwandsentschädigung für Ehrenamt erhalten (bis 840 Euro/Jahr steuerfrei) und diese dann als Spende zurückgeben – wodurch du wiederum eine Spendenquittung erhältst.
Häufige Fragen
Spenden sind als Sonderausgaben bis zu 20% deines Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar. Bei 50.000 Euro Einkommen sind das max. 10.000 Euro Spendenabzug. Die tatsächliche Steuerersparnis entspricht dem Spendenbetrag multipliziert mit deinem persönlichen Steuersatz (z.B. 30% Satz = 30 Euro Ersparnis je 100 Euro Spende).
Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen, die in Deutschland als solche anerkannt sind (Freistellungsbescheid des Finanzamts). Erkennbar am 'e.V.', 'gGmbH' oder 'Stiftung' im Namen und einem entsprechenden Vermerk auf der Spendenquittung.
Nein. Für Spenden bis 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis (Kontoauszug, Buchungsbeleg). Erst ab 300 Euro ist eine offizielle Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) der Organisation erforderlich.
Ja, Sachspenden sind absetzbar – aber zum Zeitwert (nicht Neupreis). Du brauchst einen Wertnachweis. Bei gebrauchten Kleidungsstücken oder Elektrogeräten sind Plattformpreise (eBay-Kleinanzeigen) als Orientierung akzeptiert.
Beim normalen Spendenabzug (gemeinnützige Organisationen) reduzierst du das zu versteuernde Einkommen – die Steuerersparnis hängt von deinem Steuersatz ab. Bei Parteispenden gibt es eine direkte Steuerermäßigung von 50% des gespendeten Betrags – das ist viel wertvoller, weil es die Steuer direkt reduziert, nicht nur das Einkommen.
Paul Richter · Finanzredaktion FLORIN+ · 18. April 2026 · 🕑 6 Min. Lesezeit