Spare Tausende Euro – lass uns deine Finanzen optimieren.

ETF-Rechner starten →
SCHUFA & Bonität

Wer fragt welche Auskunftei ab? Die vollständige Liste 2026

✍️ Monika Bauer📅 April 2026⏱ 9 Min. Lesezeit

Das Wesentliche auf einen Blick

  • Welche Auskunftei genutzt wird, hängt vom Vertragspartner und der Branche ab – meist SCHUFA, seltener CRIF oder Experian.
  • Banken nutzen fast immer die SCHUFA; Vermieter, Telekommunikation und Versandhandel fragen häufiger bei CRIF oder Experian nach.
  • Du hast das Recht, zu erfahren, welche Auskunftei für eine Ablehnung verantwortlich ist.
  • Eine Auskunftei-Anfrage ist nur mit deiner Einwilligung erlaubt.

Welche Auskunftei fragt wer ab? Die Übersicht

Welche Auskunftei fragt wer ab? Die Übersicht
Branche / AnbieterHäufig genutzte Auskunftei
Banken & KreditinstituteSCHUFA (nahezu immer), teilweise auch CRIF
KreditkartenunternehmenSCHUFA
Autofinanzierung (Händler)SCHUFA, teilweise CRIF
Mobilfunk (Telekom, Vodafone, O2)SCHUFA und/oder CRIF/Experian
Versandhandel (Zalando, Otto etc.)CRIF, Experian/Infoscore
Vermieter (Bonitätsprüfung)SCHUFA (Mieterschutzblatt), teilweise CRIF
Ratenhandel, Buy-now-pay-laterCRIF, Experian, teilweise SCHUFA
EnergieversorgerSCHUFA, CRIF oder Experian
LeasinggesellschaftenSCHUFA (primär)
Versicherungen (Bonitätsprüfung)SCHUFA, selten CRIF

Was ist der Unterschied zwischen den Auskunfteien?

Was ist der Unterschied zwischen den Auskunfteien?
AuskunfteiStärkeHauptkunden
SCHUFAKredit- und Bankdaten, größte DatenbasisBanken, Kreditgeber, Vermieter
CRIF (früher Bürgel)Handels- und Unternehmensdaten, InsolvenzregisterB2B-Bereich, Versandhandel, Inkasso
Experian/InfoscoreInkasso, Versandhandel, TelekommunikationE-Commerce, Inkassounternehmen
BoniversumBonitätsdaten Privatpersonen (jetzt Experian)Versicherungen, Finanzdienstleister

Dein Recht: Wer hat welche Auskunftei abgefragt?

Wenn du einen Antrag abgelehnt wirst, hast du nach der DSGVO das Recht auf:

  1. Auskunft darüber, welche Auskunftei genutzt wurde
  2. Auskunft, welche Daten dort gespeichert sind (Art. 15 DSGVO)
  3. Information über den zugrunde liegenden Score-Wert
  4. Recht auf Widerspruch bei automatisierter Entscheidung (Art. 22 DSGVO)
✅ Tipp: Bevor du einen wichtigen Kredit- oder Mietvertrag beantragst, hol dir Selbstauskünfte von ALLEN drei großen Auskunfteien – SCHUFA, CRIF und Experian. So siehst du alle Daten, die über dich vorhanden sind.

Häufige Fragen (FAQ)

Nahezu alle deutschen Kreditinstitute fragen die SCHUFA ab, da diese die größte und umfassendste Datenbasis für Kreditgeschäfte hat. Einige Banken fragen zusätzlich bei CRIF nach, wenige nutzen ausschließlich andere Auskunfteien.

Viele Vermieter verlangen eine SCHUFA-Selbstauskunft (das kostenlose "SCHUFA-Mieterschutzblatt"). Manche Vermieter beauftragen auch eigene Bonitätsabfragen bei CRIF oder Experian.

Nein. Auskunfteien dürfen nur dann Daten herausgeben, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und du in der Regel zugestimmt hast (z.B. durch AGB oder ausdrückliche Einwilligung beim Vertragsabschluss). Eine Anfrage "ins Blaue hinein" ohne konkreten Anlass ist nicht zulässig.

Monika Bauer
Autorin
Monika Bauer
Kreditkartenexperte, FLORIN+

Analysiert Kreditkarten, Konten und Banking-Produkte auf Kosten, Konditionen und Nutzen. Hilft bei der Wahl des richtigen Zahlungsmittels.