Das Wesentliche auf einen Blick
- Welche Auskunftei genutzt wird, hängt vom Vertragspartner und der Branche ab – meist SCHUFA, seltener CRIF oder Experian.
- Banken nutzen fast immer die SCHUFA; Vermieter, Telekommunikation und Versandhandel fragen häufiger bei CRIF oder Experian nach.
- Du hast das Recht, zu erfahren, welche Auskunftei für eine Ablehnung verantwortlich ist.
- Eine Auskunftei-Anfrage ist nur mit deiner Einwilligung erlaubt.
Welche Auskunftei fragt wer ab? Die Übersicht
| Branche / Anbieter | Häufig genutzte Auskunftei |
|---|---|
| Banken & Kreditinstitute | SCHUFA (nahezu immer), teilweise auch CRIF |
| Kreditkartenunternehmen | SCHUFA |
| Autofinanzierung (Händler) | SCHUFA, teilweise CRIF |
| Mobilfunk (Telekom, Vodafone, O2) | SCHUFA und/oder CRIF/Experian |
| Versandhandel (Zalando, Otto etc.) | CRIF, Experian/Infoscore |
| Vermieter (Bonitätsprüfung) | SCHUFA (Mieterschutzblatt), teilweise CRIF |
| Ratenhandel, Buy-now-pay-later | CRIF, Experian, teilweise SCHUFA |
| Energieversorger | SCHUFA, CRIF oder Experian |
| Leasinggesellschaften | SCHUFA (primär) |
| Versicherungen (Bonitätsprüfung) | SCHUFA, selten CRIF |
Was ist der Unterschied zwischen den Auskunfteien?
| Auskunftei | Stärke | Hauptkunden |
|---|---|---|
| SCHUFA | Kredit- und Bankdaten, größte Datenbasis | Banken, Kreditgeber, Vermieter |
| CRIF (früher Bürgel) | Handels- und Unternehmensdaten, Insolvenzregister | B2B-Bereich, Versandhandel, Inkasso |
| Experian/Infoscore | Inkasso, Versandhandel, Telekommunikation | E-Commerce, Inkassounternehmen |
| Boniversum | Bonitätsdaten Privatpersonen (jetzt Experian) | Versicherungen, Finanzdienstleister |
Dein Recht: Wer hat welche Auskunftei abgefragt?
Wenn du einen Antrag abgelehnt wirst, hast du nach der DSGVO das Recht auf:
- Auskunft darüber, welche Auskunftei genutzt wurde
- Auskunft, welche Daten dort gespeichert sind (Art. 15 DSGVO)
- Information über den zugrunde liegenden Score-Wert
- Recht auf Widerspruch bei automatisierter Entscheidung (Art. 22 DSGVO)
Häufige Fragen (FAQ)
Nahezu alle deutschen Kreditinstitute fragen die SCHUFA ab, da diese die größte und umfassendste Datenbasis für Kreditgeschäfte hat. Einige Banken fragen zusätzlich bei CRIF nach, wenige nutzen ausschließlich andere Auskunfteien.
Viele Vermieter verlangen eine SCHUFA-Selbstauskunft (das kostenlose "SCHUFA-Mieterschutzblatt"). Manche Vermieter beauftragen auch eigene Bonitätsabfragen bei CRIF oder Experian.
Nein. Auskunfteien dürfen nur dann Daten herausgeben, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und du in der Regel zugestimmt hast (z.B. durch AGB oder ausdrückliche Einwilligung beim Vertragsabschluss). Eine Anfrage "ins Blaue hinein" ohne konkreten Anlass ist nicht zulässig.