Zum Inhalt springen
SGB II · Bürgergeld 2026

Wie viel Bürgergeld steht dir 2026 zu?

Regelbedarf 563 € plus Miete plus Mehrbedarf minus dein Einkommen. Live ausgerechnet, mit Freibeträgen und Bedarfsgemeinschafts-Logik — auf SGB II Stand 2026.

Regelbedarf 563 € Mehrbedarf bis +60 % Freibetrag 100 €+Staffel Stand 2026
○ 30 SEK.

Das Wesentliche

Die wichtigsten Fakten zum Bürgergeld — auf einen Blick.

  • Regelbedarf 563 € Stufe 1 (Single), 506 €/Person bei Paar, 357-471 € pro Kind je Alter.
  • Mehrbedarf bei Alleinerziehend (+12-60 %), Schwangerschaft (+17 %), Behinderung G (+35 %).
  • KdU — Kalt + Heizung wird angemessen voll übernommen.
  • Erwerbstätigen-Freibetrag: 100 € pauschal + 20 % (520-1.000 €) + 30 % (1.000-1.200 €).
  • Tipp: Im ersten Jahr Karenz-Vermögen 40.000 € + 15.000 € pro weitere Person, danach 15k/7.500.
★★★★★ 4,9 / 5 · 612 Bewertungen

So funktioniert der Rechner

01

Haushalt zusammenstellen

Wer lebt mit dir? Single, Paar, Kinder nach Alter. Daraus entstehen die Regelbedarfs-Stufen (Stufe 1-6).

02

Wohnkosten + Mehrbedarfe

Kalt + Heizung wird angemessen voll übernommen. Mehrbedarfe: alleinerziehend, Schwangerschaft, Behinderung G, Warmwasser.

03

Einkommen anrechnen

Brutto-Lohn mit Erwerbstätigen-Freibetrag (100 € + 20 %/30 %-Staffel) abziehen. Kindergeld direkt gegen Bedarf rechnen.

Ergebnis: Voraussichtliches Bürgergeld/Mo, Bedarf-Breakdown und Anrechnungs-Posten als Entscheidungsbasis.

Deine Situation

Alles bleibt im Browser. Keine Anmeldung, kein Tracking, kein Datenspeicher.

Bedarfsgemeinschaft
0
010
0
010
Wohnkosten (KdU)
450 €
0 €3.000 €
80 €
0 €500 €
Einkommen
0 €
0 €5.000 €
Freibetrag: 100 € + 20-30 % des Rests — wird automatisch abgezogen.
0 €
0 €5.000 €
Unterhalt, ALG I, Krankengeld, Elterngeld über 300 €.
Mehrbedarf

Dein Anspruch

Live-Berechnung nach SGB II Stand 2026.

Voraussichtliches Bürgergeld

1.093€/Mo

Single-Bedarf 563 € + KdU 530 € − keine Anrechnung.

  • Regelbedarf gesamt563 €
  • + Mehrbedarf0 €
  • + Kosten der Unterkunft530 €
  • − Einkommens-Anrechnung0 €
  • = Auszahlungs-Betrag1.093 €
Auch Wohngeld + Kindergeld prüfen →

Sozialleistungen-Rechner: 5-in-1

Tabelle

Regelbedarfsstufen 2026

Quelle: BMAS Verordnung über die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 2026.

StufeWerPro Monat
1Alleinstehend, eigener Haushalt563 €
2Paare / eheähnliche Gemeinschaft (je Person)506 €
3Erwachsene im HH der Eltern (25+)451 €
4Jugendliche 14-17 Jahre471 €
5Kinder 6-13 Jahre390 €
6Kinder 0-5 Jahre357 €

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:

  1. 1

    Aufstockung bei niedrigem Lohn

    Minijob, Teilzeit, Niedriglohn? Prüfen, ob Bürgergeld den Bedarf ergänzen kann.

  2. 2

    Nach ALG-1-Ablauf

    ALG 1 endet bald? Bürgergeld als Übergangs-Lösung kalkulieren — auch Vermögens-Karenz prüfen.

  3. 3

    Familien-Situation geändert

    Trennung, Kind dazu, Krankheit. Realistischer Anspruch vor Antragsstellung.

  4. 4

    Selbstständigkeit gestrandet

    Aufträge wegbrechend? Aufstockendes Bürgergeld plus Sozialamt-Kontakt verstehen.

Wie wird das berechnet?

Bürgergeld = (Regelbedarf + KdU + Mehrbedarf) − (Einkommen − Erwerbstätigen-Freibetrag) − Kindergeld. Freibetrag-Staffel: 100 € pauschal + 20 % von 520-1.000 € + 30 % von 1.000-1.200 €.

So rechnen wir

Alle Werte folgen offiziellen Quellen. Stand 2026.

Berechnung läuft 100 % in deinem Browser. Keine Eingaben an unsere Server.

Häufige Fragen

Antworten zu Bürgergeld-Berechnung, Freibeträgen und Antragstellung 2026.

Wie hoch ist Bürgergeld 2026 für Single?
Regelbedarf Stufe 1 (Single, eigener Haushalt): 563 € pro Monat (Stand 2026, Nullrunde gegenüber 2025). Plus Kosten der Unterkunft je nach Stadt (durchschnittlich 350-650 € warm). Gesamt-Anspruch typischerweise 900-1.250 €/Mo.
Wie viel Bürgergeld bekommen Familien mit 2 Kindern?
Paar mit 2 Kindern (8 + 12 J.): 2× 506 € + 2× 390 € = 1.792 € Regelbedarf. Plus KdU für 4 Personen (typisch 800-1.100 € warm). Gesamt: ~2.600-2.900 €/Mo. Davon werden Kindergeld (500 €) und Erwerbseinkommen angerechnet.
Welcher Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende?
Mehrbedarf für Alleinerziehende: 36 % des Regelbedarfs bei 1 Kind <7 J. ODER 2-3 Kindern. 12 % pro Kind, mindestens 12 %. Bei 2 Kindern (eines <7 J.): 36 %. Berechnet auf Regelbedarf 563 € = +203 €/Mo Mehrbedarf.
Was zählt als anrechenbares Einkommen?
Anrechenbar: Erwerbseinkommen (nach Freibetrag), ALG I, Krankengeld, Elterngeld (über 300 €), Unterhalt, Kindergeld (auf Kind-Bedarf), Renten. Nicht angerechnet: Wohngeld bei gleichzeitigem Bürgergeld (Wohngeld entfällt dann), Pflegegeld, Schmerzensgeld, Hilfen für Schule (Bildungspaket).
Wie funktionieren die Erwerbstätigen-Freibeträge?
Pauschal: 100 € sind anrechnungsfrei. Staffel: 100-520 € → 100 % anrechnungsfrei (bis Pauschale erreicht). 520-1.000 € → 20 % des Mehrbetrags anrechnungsfrei. Über 1.000 € (bzw. 1.200 € mit Kind) → 30 % des Mehrbetrags anrechnungsfrei. Rest wird voll angerechnet.
Wie viel Vermögen darf ich haben?
Karenzzeit 1. Jahr: 40.000 € Vermögens-Schonbetrag pro Person, +15.000 € pro weiterer Person im HH. Ab Jahr 2: 15.000 € pro Person, +7.500 € je weiterer Person. Selbstgenutztes Haus/Wohnung in angemessener Größe bleibt unberücksichtigt. Riester-Vermögen ist zusätzlich geschützt.