Erbschaftswert
Gesamter Wert (Geld + Immobilien + Wertpapiere). Verbindlichkeiten und Bestattungskosten (10.300 €) bereits abgezogen denken.
Freibeträge §16 ErbStG (500k Ehegatte, 400k Kinder, 20k Nicht-Verwandte) plus progressiver Tarif §19. Mit Netto-Erbschaft nach Steuer.
Erbschaftsteuer 2026 hängt von Steuerklasse + Freibetrag ab. Ehepartner: 500.000 € Freibetrag, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Klasse I: 7-30 %, Klasse II: 15-43 %, Klasse III: 30-50 %. Familienheim für Ehegatte/Kinder bis 200 m² steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) wenn 10 Jahre selbst genutzt.
Quelle: § 16, § 19 ErbStG · § 13 ErbStG (Familienheim) · BMF 2026
So funktioniert der Rechner
Gesamter Wert (Geld + Immobilien + Wertpapiere). Verbindlichkeiten und Bestattungskosten (10.300 €) bereits abgezogen denken.
Bestimmt Freibetrag UND Steuerklasse. Ehegatte (Kl I, 500k) zahlt deutlich weniger als Nicht-Verwandte (Kl III, 20k).
Gestaffelt auf den steuerpflichtigen Erwerb (= Wert minus Freibetrag). Klasse I: 7-30 %. Klasse III: 30-50 %.
→ Ergebnis: Steuer + Freibetrag + steuerpflichtiger Erwerb + Steuersatz + Netto-Erbschaft.
Steuerpflichtiger Erwerb = Erbschaftswert − Freibetrag. Wenn negativ: keine Steuer.
§19-Tarif (Klasse I — Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern bei Erbschaft): bis 75k: 7 %. bis 300k: 11 %. bis 600k: 15 %. bis 6M: 19 %. bis 13M: 23 %. bis 26M: 27 %. darüber: 30 %.
Klasse II (Geschwister, Nichten, Neffen, Eltern bei Schenkung): 15-43 % progressiv.
Klasse III (Nicht-Verwandte): 30 % bis 6M, 50 % darüber.
Beispiel: Ehegatte erbt 800.000 €. FB 500k → stpfl 300k → 11 % → 33.000 € Steuer → Netto 767.000 €. Bei Nicht-Verwandtem: FB 20k → stpfl 780k → 30 % → 234.000 € Steuer → Netto 566.000 €.
Wichtige Vergünstigungen (hier nicht modelliert): Familienwohnheim-Privileg (steuerfrei wenn 10 J. selbstgenutzt), Versorgungsfreibetrag Witwen 256k, Betriebsvermögens-Verschonung 85/100 %. Für komplexe Fälle: Steuerberater.
Hohe Freibeträge je Verwandtschaftsgrad — darüber gestaffelte Sätze.
Freibeträge: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € — alle 10 Jahre neu nutzbar.
Das selbstgenutzte Familienheim bleibt für Ehepartner/Kinder steuerfrei (Kinder bis 200 m²), wenn es 10 Jahre selbst bewohnt wird.
Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:
Bevor du einen Vertrag unterschreibst — schwarz auf weiß die echten Zahlen.
Wie wirken sich Änderungen (Betrag, Laufzeit, Steuerklasse) konkret aus?
Ist dein Plan mathematisch realistisch — oder zu optimistisch?
Mit konkreten Zahlen ins Gespräch mit Bank/Steuerberater gehen.
Die Berechnung berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage 2026 sowie marktübliche Konditionen. Details findest du unten in der ausführlichen Erklärung.
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