🍽️ Gehaltsvorschuss in der Gastronomie

Unregelmäßige Arbeitszeiten, Trinkgeld als Einkommensbestandteil, Saisonarbeit – die Gastronomie ist eine Branche mit besonders hohem Liquiditätsbedarf. Hier erfährst du, welche Optionen du als Servicekraft, Koch oder Hotelmitarbeiter hast.

Direkte Antwort: In der Gastronomie gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Gehaltsvorschuss. Der DEHOGA-Tarifvertrag regelt dies nicht. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber – bei kleinen Betrieben oft unkompliziert, bei Ketten formal über die HR-Abteilung.

Zahlen & Fakten: Gehaltsvorschuss in der Gastronomie

Ø Gehalt Servicekraft (VZ)
2.100 €/Monat brutto (DEHOGA-TV)
Anteil Saisonarbeit
Ca. 35 % der Beschäftigten
Trinkgeld-Anteil am Einkommen
Bis zu 20–30 % in Vollservice
Fluktuation p.a.
Ca. 60 % (höchste aller Branchen)

Besonderheit Gastronomie: Trinkgeld & variabler Lohn

In der Gastronomie ist das monatliche Nettoeinkommen schwerer planbar als in anderen Branchen, weil Trinkgelder schwanken und Stundenlöhne je nach Auslastung variieren.

AspektWirkung auf Gehaltsvorschuss
Trinkgeld (steuerfrei)Wird nicht für Vorschuss-Berechnung berücksichtigt
Stundenbasierter LohnBasis ist der vereinbarte Bruttolohn im Arbeitsvertrag
SaisonvertragRückzahlungszeitraum muss innerhalb der Vertragslaufzeit liegen
Informelles ArbeitsverhältnisKein Vorschuss möglich – kein offizielles Arbeitsverhältnis

Wichtig für Saisokräfte: Stelle sicher, dass du den Vorschuss vollständig vor dem Vertragsende zurückzahlst. Vereinbare dies schriftlich.

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