🔨 Gehaltsvorschuss im Handwerk

Vom Elektriker über den Maurer bis zum Kfz-Mechatroniker – im Handwerk sind Gehaltsvorschüsse besonders bei Azubis und Junggesellen relevant. Erfahre, was der Tarifvertrag Baugewerbe, Elektrohandwerk und Co. regeln.

Direkte Antwort: Im Handwerk regeln Branchentarifverträge (z.B. Bauhauptgewerbe, Elektrohandwerk) gelegentlich Gehaltsvorschüsse – meist für Azubis und bei Gesellengehältern. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch. Bei kleinen Betrieben ist eine direkte Absprache oft am effektivsten.

Zahlen & Fakten: Gehaltsvorschuss im Handwerk

Ø Gesellenlohn Elektro (D)
3.050 €/Monat brutto (ZVEH-TV 2025)
Azubi-Vergütung (1. Lehrjahr, Ø)
Ca. 620 €/Monat brutto
Betriebe im Handwerk (D)
Ca. 1,04 Mio.
Anteil mit eigenem Personalwesen
< 15 % (Kleinstbetriebe überwiegen)

Handwerk: Vielfalt der Tarifwerke

Das Handwerk ist kein homogener Sektor – jedes Gewerk hat eigene Tarifverträge:

Gewerk / TarifwerkVorschuss-RegelungBesonderheit
Bauhauptgewerbe (SOKA-BAU)Kein expliziter § im BRTVUrlaubs- & Sozialkasse ggf. als Notfallhilfe
Elektrohandwerk (ZVEH)Auf Antrag möglich (Ermessen)Branchenspezifische Lohngruppen beachten
Kfz-Gewerbe (ZDK)Keine TV-Regelung; Praxis je BetriebDirektes Gespräch mit Chef oft ausreichend
SHK (Sanitär, Heizung, Klima)Keine TV-Regelung
FriseurhandwerkKeine TV-Regelung; niedrige Löhne machen GV begrenztEWA-Apps sinnvoll

Tipp für Azubis: Sprich deinen Ausbilder oder die Personalabteilung direkt an. Azubi-Vorschüsse sind in vielen Betrieben ohne großen bürokratischen Aufwand möglich.

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