Zahlen & Fakten: Gehaltsvorschuss im Handwerk
Handwerk: Vielfalt der Tarifwerke
Das Handwerk ist kein homogener Sektor – jedes Gewerk hat eigene Tarifverträge:
| Gewerk / Tarifwerk | Vorschuss-Regelung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bauhauptgewerbe (SOKA-BAU) | Kein expliziter § im BRTV | Urlaubs- & Sozialkasse ggf. als Notfallhilfe |
| Elektrohandwerk (ZVEH) | Auf Antrag möglich (Ermessen) | Branchenspezifische Lohngruppen beachten |
| Kfz-Gewerbe (ZDK) | Keine TV-Regelung; Praxis je Betrieb | Direktes Gespräch mit Chef oft ausreichend |
| SHK (Sanitär, Heizung, Klima) | Keine TV-Regelung | – |
| Friseurhandwerk | Keine TV-Regelung; niedrige Löhne machen GV begrenzt | EWA-Apps sinnvoll |
Tipp für Azubis: Sprich deinen Ausbilder oder die Personalabteilung direkt an. Azubi-Vorschüsse sind in vielen Betrieben ohne großen bürokratischen Aufwand möglich.
Häufige Fragen
Ja – Azubis sind Arbeitnehmer und können einen Vorschuss auf ihre Ausbildungsvergütung beantragen. Der Betrieb entscheidet im Ermessen. Besonders für die erste Mietzahlung am Berufsstart ist ein Vorschuss oft hilfreich.
Der offene Betrag wird mit der letzten Zahlung verrechnet. Wenn die letzte Zahlung nicht ausreicht, musst du den Rest direkt zurückzahlen. Halte dies unbedingt schriftlich fest.
Nicht grundsätzlich – beide unterliegen denselben arbeitsrechtlichen Regelungen. Meister haben jedoch oft höhere Gehälter, was den möglichen Vorschussbetrag erhöht.
Ja – viele Handwerkskammern haben Sozialberatungen und können auf Hilfsfonds hinweisen. Das ist keine Alternative zum Gehaltsvorschuss, aber ein ergänzender Anlaufpunkt.
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