Antworten zu Nachtschicht-Zuschlägen 2026.
Welche Nachtschicht-Zuschläge sind 2026 steuerfrei?
§ 3b EStG: Nachtarbeit 20–6 Uhr = 25 %, Nachtarbeit 0–4 Uhr (Beginn vor 0 Uhr) = 40 %, Sonntagsarbeit = 50 %, Feiertagsarbeit = 125 %, Heiligabend ab 14 Uhr / 1. Weihnachtstag / 31.12. / 1.5. = 150 %. Maximum-Grundlohn für Steuerfreiheit: 50 €/h.
Was bedeutet der 50-Euro-Cap?
§ 3b Abs. 2 EStG: Steuerfrei ist der Zuschlag nur, soweit er auf einen Grundlohn von höchstens 50 € pro Stunde berechnet wird. Sozialversicherungsfrei ist der Zuschlag sogar nur bis 25 €/h Grundlohn. Wer mehr als 50 €/h verdient, zahlt auf den überschießenden Teil normale Steuer.
Müssen die Zuschläge tarifvertraglich vereinbart sein?
Nein. § 3b EStG gilt auch bei freiwilligen Zuschlägen ohne Tarifvertrag, solange die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig: Der Zuschlag muss neben dem Grundlohn gewährt werden — Pauschalzahlungen ohne konkrete Zuordnung sind nicht steuerfrei (BFH-Rspr.).
Wird der Nachtzuschlag auf die Rente angerechnet?
§ 1 SvEV: Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG sind grundsätzlich auch sozialversicherungsfrei, sofern sie auf Grundlohn ≤ 25 €/h berechnet werden. Sie fließen damit NICHT in die Rentenpunkte ein. Die Rente leidet langfristig — viele Schichtarbeiter unterschätzen das.
Wie weise ich die Zuschläge in der Steuererklärung aus?
Eintragung als steuerfreier Arbeitslohn in Anlage N (Zeile 20). Werte stehen auf der Lohnsteuerbescheinigung des AG unter Nr. 20 (steuerfreie Zuschläge). Bei Lohnabrechnungsfehlern: korrigierte Bescheinigung anfordern oder Berichtigung im Einzelfall beantragen.
Was passiert bei Krankheit/Urlaub?
Lohnfortzahlung im Krankheits- oder Urlaubsfall enthält keinen steuerfreien Zuschlag — auch wenn der Arbeitnehmer regelmäßig Nachtschicht gearbeitet hätte. Manche Tarifverträge gleichen dies durch Pauschalen aus, die dann aber steuerpflichtig sind.