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Wohnen & Recht

Nebenkostenabrechnung-Checker 2026 — ist deine Nachzahlung berechtigt?

Jeder zweite Mieter zahlt zu viel. BetrKV § 2 Anlage erlaubt nur 17 Posten, jeder einzelne hat realistische Bandbreiten. Trag deine Werte ein — der Checker markiert Auffälligkeiten und prüft die 12-Monats-Frist (§ 556 BGB).

So funktioniert der Checker

Drei Eingaben und du hast eine fundierte Einschätzung.

SCHRITT 1

Wohnungs-Daten eintragen

Quadratmeter + Datum der Abrechnung. Damit prüfen wir die 12-Monats-Verjährung nach § 556 BGB Abs. 3.

SCHRITT 2

Posten aus Abrechnung übernehmen

Heizung + Wasser + Hauswart + Müll + Versicherung + Grundsteuer + Aufzug + Sonstige. Jeder Posten in €/Jahr.

SCHRITT 3

Ampel ablesen

Grün = im Schnitt, Gelb = leicht erhöht (prüfen), Rot = deutlich über Bandbreite (Einspruch lohnt).

Deine Abrechnung

Werte aus der letzten Jahresabrechnung. Bandbreiten nach Deutscher Mieterbund (DMB) 2024.

Heizung & Warmwasser
Ver- & Entsorgung
Gebäude

Wann lohnt sich der Check?

Vier Anlässe, in denen Vermieter besonders gern Fehler machen.

Nachzahlung über 300 €

Bei hohen Nachzahlungen lohnt sich der Detail-Check immer. Oft sind Reparatur-Kosten als Instandhaltung "getarnt" — unzulässig.

Bei Heizungs-Wechsel

Mit dem neuen CO2KostAufG (2023) müssen Vermieter je nach Gebäude-Effizienz 0–95 % des CO2-Aufschlags übernehmen. Prüfen!

Nach 12 Monaten

§ 556 BGB Abs. 3: Bekommst du die Abrechnung später als 12 Monate nach Ende der Abrechnungs-Periode, ist die Nachforderung verjährt.

Bei "Sonstige Kosten"-Posten

Sonstige sind nur umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag konkret aufgeführt sind. Versteckte Posten = klare Einspruchs-Grundlage.

Plausibilitäts-Formel: Wert pro Posten in €/m²/Monat — vergleichen mit DMB-Bandbreite. Bandbreiten je nach Heiztyp + Stadtgröße.
Überschreitung > 30 %: rote Ampel → Einspruch lohnt sich.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Bandbreiten aus öffentlichen Statistiken, Mietspiegeln und Gesetzen. Stand: Juni 2026.

  • BetrKV § 2 Anlage. Abschließende Liste der 17 umlagefähigen Betriebskosten-Posten: Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müll, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornstein, Versicherung, Hauswart, Antenne, Maschinen, Wasch-Einrichtungen, Sonstige.
  • § 556 BGB Abs. 3 — Einspruchs-Frist. Mieter kann innerhalb von 12 Monaten ab Zugang der Abrechnung Einspruch erheben. Vermieter hat 12 Monate ab Ende des Abrechnungs-Jahres, um die Abrechnung zu erstellen — danach ist die Nachforderung verjährt.
  • Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG, 2023). Vermieter übernimmt je nach Gebäude-Effizienz 0–95 % des CO2-Aufschlags. Pflicht-Aufteilung in der Abrechnung dargestellt.
  • BGH VIII ZR 295/13. "Sonstige Kosten" sind nur dann umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag konkret nach Art und Umfang bezeichnet werden — nicht pauschal "sonstige Kosten gemäß BetrKV".
  • DMB Bundesweiter Betriebskostenspiegel 2024. Durchschnittliche Nebenkosten: 2,77 €/m²/Monat. Heizung: 1,30 €/m². Warmwasser: 0,30 €/m². Hauswart: 0,25 €/m². Müll: 0,20 €/m².
  • BGH VIII ZR 78/20. Mieter hat Anspruch auf Einsicht in alle Belege — auch elektronisch. Vermieter muss kostenfrei Kopien erstellen, wenn Einsicht vor Ort nicht zumutbar ist.

Häufige Fragen

Was du zur Nebenkostenabrechnung 2026 wissen solltest.

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
12 Monate ab Zugang der Abrechnung nach § 556 Abs. 3 BGB. Danach ist die Forderung des Vermieters nicht mehr durchsetzbar — auch nicht bei Fehlern zu seinen Ungunsten.
Welche Posten sind umlagefähig?
Nur die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV § 2 Anlage) aufgeführten 17 Posten — und nur dann, wenn sie im Mietvertrag explizit als umlagefähig genannt sind. Reparaturen, Instandhaltung und Verwaltung sind NIE umlagefähig.
Was ist ein typischer m²-Wert?
Gesamtnebenkosten 2024 im Schnitt: 2,77 €/m²/Monat (DMB-Studie). Davon Heizkosten 1,30 €/m². Bei Werten über 3,50 €/m²/Monat: detailliert prüfen — meist Fehler oder unzulässige Posten.
Was ist mit Aufzugs-Kosten, wenn ich im EG wohne?
Aufzug ist umlagefähig auch wenn nicht genutzt — außer die Vereinbarung im Mietvertrag schließt EG-Bewohner aus. BGH-Urteil VIII ZR 103/06 bestätigt diese Regel für alle nicht-EG-Bewohner. Wer im EG-Mietvertrag explizit ausgeschlossen ist: prüfen + Einspruch.
Können Reparaturen als Betriebskosten umgelegt werden?
Nein. Reparaturen sind Instandhaltung und damit Sache des Vermieters. Nur regelmäßige Wartung (z.B. jährlicher Heizungs-Check, Aufzugs-Wartung) ist umlagefähig. Hauptstörfall: Heizungs-Reparatur als "Heizungs-Wartung" deklariert — klare Einspruchs-Grundlage.
Was mache ich nach erfolgreichem Einspruch?
Vermieter muss korrigierte Abrechnung schicken. Wenn nach 6 Wochen keine Antwort: Mieterschutzbund einschalten (Beitrag ca. 90 €/Jahr, deckt Rechtsberatung). Wenn Differenz > 600 €: Klage am Amtsgericht möglich, kein Anwaltszwang.