FLORIN+ Ratgeber Pfändungsfreibetrag erhöhen

Pfändungsschutz · § 850f / § 850k ZPO

Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen — so geht’s

Der gesetzliche Freibetrag ist nicht das Maximum. Mit den richtigen Gründen und einem Antrag beim Vollstreckungsgericht kannst du mehr von deinem Einkommen schützen, als die Standardtabelle vorsieht.

Auf den Punkt

Du kannst deinen pfändungsfreien Betrag über den Standardwert (Single seit 01.07.2025: 1.559,99 €) hinaus anheben lassen — bei Unterhaltspflichten, hohen Wohnkosten, krankheitsbedingtem Mehrbedarf oder Fahrtkosten zur Arbeit. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht (Amtsgericht); der Antrag ist formlos und gebührenfrei.

Quelle: §§ 850c, 850f, 850k ZPO

Antrag formlos Gebührenfrei Vollstreckungsgericht P-Konto-Bescheinigung
30-Sek-Überblick

Das Wichtigste

Wann und wie du mehr schützt.

  • Anerkannte Gründe: Unterhalt, hohe Miete, Krankheit/Behinderung, Fahrtkosten.
  • Unterhalt erhöht automatisch: +585,23 € (1. Person), je weitere +326,04 €.
  • Antrag beim Vollstreckungsgericht — formlos, mit Nachweisen, gebührenfrei.
  • P-Konto: erhöhten Betrag per Bescheinigung bei der Bank freischalten.
  • Hilfe: die kostenlose Schuldnerberatung unterstützt beim Antrag.

Anerkannte Gründe

Womit du mehr schützen kannst

Diese Umstände rechtfertigen einen höheren pfändungsfreien Betrag. Je mehr du belegen kannst, desto besser.

Unterhaltspflichten

Für Kinder, Ehe- oder eingetragene Lebenspartner ohne eigenes Einkommen. Wirkt direkt: +585,23 € für die 1. Person, je weitere +326,04 €.

Hohe Wohnkosten

Übersteigt deine angemessene Miete den im Regelsatz enthaltenen Anteil, kann der Mehrbetrag zusätzlich geschützt werden.

Krankheit & Behinderung

Krankheits- oder behinderungsbedingter Mehrbedarf (z. B. diätische Ernährung, Hilfsmittel) erhöht den Freibetrag.

Fahrtkosten zur Arbeit

Notwendige Fahrtkosten zur Arbeitsstelle können berücksichtigt werden, wenn sie erheblich sind.

Wie viel bei dir aktuell pfändbar ist und ab wann sich ein Antrag lohnt, zeigt dir vorab der Pfändungsschutz-Rechner.

Schritt für Schritt

Antrag beim Vollstreckungsgericht

  1. Grund prüfen und belegen. Stelle zusammen, welcher Grund vorliegt, und sammle Nachweise: Unterhaltstitel, Mietvertrag, ärztliche Bescheinigung oder Fahrtkostennachweis.
  2. Antrag einreichen. Reiche einen formlosen Antrag beim Vollstreckungsgericht (Amtsgericht deines Wohnorts) ein. Beschreibe deine Situation und beantrage die Anhebung des pfändungsfreien Betrags.
  3. Beschluss abwarten. Das Gericht setzt den individuellen Freibetrag per Beschluss fest. Dein Arbeitgeber rechnet anschließend mit dem höheren Betrag.
  4. Kontoschutz anpassen. Für das P-Konto lässt du dir den erhöhten Betrag bescheinigen und reichst die Bescheinigung bei der Bank ein.
Kostenlose Hilfe: Eine anerkannte Schuldnerberatung unterstützt dich beim Aufsetzen des Antrags — anonym und in der Regel kostenlos. Einstieg über den Schulden-Hub.

Rechenbeispiel: Was eine Unterhaltspflicht bringt

Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich. Alleinstehend, 2.300 € netto, ohne Unterhaltspflicht: pfändbar sind rund 521,50 €. Kommt eine Unterhaltspflicht hinzu (z. B. ein Kind), steigt der Freibetrag deutlich — pfändbar bleiben nur noch rund 79,88 €. Die exakte Wirkung für dein Einkommen rechnest du mit dem Pfändungsschutz-Rechner aus.

Wer stellt die P-Konto-Bescheinigung aus?

Für den Kontoschutz brauchst du eine Bescheinigung über den erhöhten Freibetrag. Ausstellen dürfen sie unter anderem:

  • Anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen — meist kostenlos.
  • Arbeitgeber (für Unterhaltspflichten und Einkommensbestandteile).
  • Familienkasse, Jobcenter oder Sozialleistungsträger (für geschützte Leistungen wie Kindergeld).
  • Rechtsanwälte und Steuerberater.

Reicht die Bescheinigung nicht aus oder lehnt die Bank sie ab, entscheidet auf Antrag das Vollstreckungsgericht über den individuellen Betrag.

Häufige Fragen

Wer kann den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen?

Jeder Schuldner mit einem anerkannten Grund: Unterhaltspflichten, unangemessen hohe Wohnkosten, krankheits- oder behinderungsbedingter Mehrbedarf oder hohe Fahrtkosten zur Arbeit. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht.

Wie stelle ich den Antrag?

Formlos beim Vollstreckungsgericht (Amtsgericht). Du beschreibst deine Situation, fügst Nachweise bei und beantragst die Anhebung. Eine Schuldnerberatung hilft beim Aufsetzen.

Was kostet die Erhöhung?

Der Antrag selbst ist gebührenfrei, die Schuldnerberatung in der Regel kostenlos und anonym.

Erhöht Unterhalt den Betrag automatisch?

Beim Lohn ja — der Arbeitgeber berücksichtigt Unterhaltspflichten direkt. Auf dem P-Konto brauchst du dafür eine Bescheinigung, sonst gilt nur der Grundfreibetrag.

Wie lange dauert die Erhöhung?

Eine Bescheinigung wirkt auf dem P-Konto sofort, sobald du sie der Bank vorlegst. Ein gerichtlicher Beschluss kann je nach Amtsgericht einige Wochen dauern — deshalb frühzeitig stellen.

Brauche ich einen Anwalt?

Nein. Der Antrag beim Vollstreckungsgericht ist ohne Anwalt möglich. Eine kostenlose Schuldnerberatung reicht in den meisten Fällen völlig aus.